2017. jan. 3.

Verschärftes Auftreten gegen ausländische Steuerzahler in der ungarischen Werbesteuer

Ab 1. Januar 2017 können jene charakteristischerweise ohne ungarische Niederlassung tätige Ausländer, die wegen ihrer Publikationstätigkeit in Ungarn unter die Wirkung der Werbesteuer gehören würden, ihrer Steuerpflicht jedoch nicht nachkommen, mit verschärftem Auftritt seitens der Behörden rechnen. Solche können große Firmen im Bereich Internetwerbung, aber auch ausländische Unternehmen in der Firmengruppe eines ungarischen Unternehmens sein.


Änderungen der Mehrwertsteuerregelungen für das Jahr 2017

Reduzierte Mehrwertsteuersätze

Die vergünstigten Mehrwertsteuersätze werden ab 1. Januar 2017 auf neue Produkte und Leistungen erstreckt.

 

Änderungen iZm der Besteuerung der Arbeitsverhältnisse

Ungarn hat historisch in einem internationalen Vergleich eine sehr attraktive Besteuerung für die Gesellschaften geboten, jedoch ist unser Sozialversicherungssystem ziemlich robust. Als Teil der Vereinbarung zwischen der Regierung und der sozialen Partner und Arbeitgeber wurde über die Erhöhung des Mindestlohnes und eine gleichzeitige Reduzierung der Arbeitgeberbeiträge entschieden. In unserem derzeitigen Blogpost werden wir die wichtigsten Änderungen betreffend die Beschäftigungen zusammenfassen.

 

Attraktiver Besteuerungsalternative für KMUs

Mit den neuen Steuerregelungen für das Jahr 2017 werden die speziellen Steuern für kleine Steuerzahler attraktiver sein. Ferner, können einige Möglichkeiten ebenfalls für größere Steuer-zahlern anwendbar sein.


Neue Regelungen betreffend die kontrollierten ausländischen Gesellschaften und anderen niedrig besteuerten Einkommen

Das vierte Steuerpaket veröffentlicht am 19. Dezember 2016 hat die Regelungen betreffend die kontrollierten ausländischen Gesellschaften und das Sanktionssystem verwendbar völlig neu definiert. Die Änderungen treten am dreißigsten Tag nach der Verkündung (am 18. Januar 2017) in Kraft, jedoch können die Steuerzahler sich für die Anwendung der neuen Regelungen frühestmöglich in dem Steuerjahr 2016 entscheiden. Die Regelungen entsprechen der Empfehlungen der Europäischen Union iZm der Bekämpfung der Steuervermeidung (anti-tax avoidance recommendations).


Steuervergünstigungen und andere Steuervorteile in Ungarn

Der neulich eingeführte einheitliche ungarische KSt-Satz von 9% kombiniert mit den verschiedenen Steuer-vergünstigungen und Verminderungsposten der Steuerbemessungsgrundlage, ferner mit der Steuerbefreiung bezüglich der Quellensteuer auf Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren und anderen Servicegebühren für gesellschaftlichen Empfänger macht Ungarn sehr attraktiv für ausländisches Investment.