2020. ápr. 1.

Covid-19 - Wirtschaftliche und steuerliche Auswirkungen ungarischer behördlicher Maßnahmen

Bis zum 18. März hatte die Regierung eine Reihe von Maßnahmen zum Schutz von Arbeitsplätzen und Wirtschaft ergriffen, selbst die meisten Bestimmungen des Aktionsplans sind auf eine bestimmte Unternehmensgruppe beschränkt. Unternehmen, die aufgrund von Cashflow-Problemen möglicherweise Schwierigkeiten mit ihren Steuerpflichten haben, können gemäß den allgemeinen Regeln bei der ungarischen Steuerbehörde eine Zahlungsfazilität beantragen (Zahlungsaufschub oder Ratenzahlung). Darüber hinaus kann auch eine Reduzierung der Steuervergünstigungen beantragt werden. In beiden Fällen stehen die Experten von LeitnerLeitner für den Verwaltungsprozess zur Verfügung.


'Bleib zu Hause' Dekret

Angesichts der am 11. März 2020 eingeleiteten Notsituation hat die Regierung am 27. März 2020 einen weiteren Schutzaktionsplan angekündigt, der darauf beschränkt ist, Häuser zu verlassen. Gemäß dem neuen Schutzplan sind die folgenden Maßnahmen am 28. März 2020 in Kraft getreten.




Covid-19 - Wirtschaftsschutz #2, 23. März 2020

Angesichts der am 11. März 2020 eingeleiteten Notsituation kündigte die Regierung am 23. März 2020 ein weiteres Wirtschaftsschutzpaket an, mit dem ab dem nächsten Tag in Ungarn folgende Maßnahmen eingeleitet wurden.



2020. márc. 17.

Die Kontinuität unserer Leistungen wärend der Cov-Situation ist gewährleistet

LeitnerLeitner nimmt die aktuelle, durch CoV ausgelöste Situation sehr ernst und wir haben auch bereits im Vorfeld einen Aktionsplan vorbereitet, der am 13. März in Kraft trat. Die wichtigste Vorkehrung ist, dass unsere Kollegen im Home-Office arbeiten.