Seit 2018 gilt eine
bedingte Steuerstrafen-Regelung in Ungarn, so dass bestrafte Steuerpflichtige ihr
Einspruchsrecht gegen erstinstanzliche Beschlüsse des Finanzamts aufgeben
können, um 50 % der Strafe erlassen zu bekommen. Wir stellen tiefergehende
Analysen an, um herauszufinden, ob dies für die Steuerzahler wirklich vorteilhaft
ist.