Viele Unternehmen betrachten die Lohnverrechnung als Teil der Buchhaltung. Tatsächlich handelt es sich jedoch um einen eigenständigen Bereich, der auf einem anderen rechtlichen Rahmen basiert, andere Ziele verfolgt und mit anderen Risiken verbunden ist. Insbesondere in kleineren Unternehmen umfasst die Lohnverrechnung häufig auch Aufgaben aus den Bereichen Human Resources und Arbeitsrecht. Der wesentlichste Unterschied zwischen Buchhaltung und Lohnverrechnung besteht jedoch darin, dass Buchhaltungsfehler meist administrative Folgen haben und vergleichsweise leicht korrigiert werden können, während Fehler in der Lohnverrechnung das Vertrauen der Mitarbeitenden nachhaltig beeinträchtigen können – obwohl diese das Fundament jedes Unternehmens bilden.
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