Das Rechtsinstitut der Treuhandvermögensverwaltung kann auch im internationalen Kontext zahlreiche Vorteile für ausländische Investoren und wohlhabende Familien bieten. Weder die Vermögensübertragenden noch die Vermögensverwalter noch die Begünstigten müssen ungarische Staatsbürger sein, und es ist auch keine Voraussetzung, dass sie sich über einen längeren Zeitraum in Ungarn aufhalten.
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