2026. ápr. 15.

Auch Ausländer können die Vorteile der ungarischen Treuhandverwaltung nutzen

Die Rechtsinstitution der Treuhandverwaltung kann ausländischen Investoren und vermögenden Familien auch im internationalen Vergleich zahlreiche Vorteile bieten. Denn weder die Vermögensübertragenden noch die Vermögensverwalter oder die Begünstigten müssen die ungarische Staatsangehörigkeit besitzen, und es ist auch keine Voraussetzung, dass sie sich über einen längeren Zeitraum in Ungarn aufhalten.

 

Auch Ausländer können die Vorteile der ungarischen Treuhandverwaltung nutzen