2026. ápr. 15.

Auch Ausländer können die Vorteile der ungarischen Treuhandvermögensverwaltung nutzen

Das Rechtsinstitut der Treuhandvermögensverwaltung kann auch im internationalen Kontext zahlreiche Vorteile für ausländische Investoren und wohlhabende Familien bieten. Weder die Vermögensübertragenden noch die Vermögensverwalter noch die Begünstigten müssen ungarische Staatsbürger sein, und es ist auch keine Voraussetzung, dass sie sich über einen längeren Zeitraum in Ungarn aufhalten.

 

Auch Ausländer können die Vorteile der ungarischen Treuhandverwaltung nutzen

Die Struktur der Treuhandvermögensverwaltung steht auch Ausländern uneingeschränkt offen: Internationale Investoren können ihr Vermögen von Ungarn aus zu günstigen Konditionen verwalten lassen, auch wenn sie nicht hier leben.

Die Vermögenswerte, die in die Vermögensverwaltung eingebracht werden können, können sehr vielfältig sein: ausländische oder inländische Immobilien, Fahrzeuge, Kunstgegenstände, Sammlungen, Wertpapiere, Geschäftsanteile, geistiges Eigentum und Forderungen.

Die Vorteile der treuhänderischen Vermögensverwaltung

  • Das Vermögen ist vom persönlichen und geschäftlichen Vermögen des Vermögensübertragenden und des Vermögensverwalters getrennt,
  • es bietet Schutz vor externen Forderungen und Gläubigern,
  • die verwalteten Vermögenswerte sind vom Nachlassverfahren nicht betroffen; im Treuhandvertrag kann der Treugeber frei über die Begünstigten, deren Anteile sowie die Bedingungen und den Zeitpunkt des Vermögenserwerbs entscheiden,
  • ein in Treuhandverwaltung gegebenes Unternehmen kann als Einheit erhalten bleiben und sein Betrieb kann auch nach dem Tod des Eigentümers reibungslos weiterlaufen.

Die Entstehung der Treuhandvermögensverwaltung

Der Treugeber, also der Eigentümer des Vermögens, überträgt durch Vertrag sein gesamtes Vermögen oder nur einen Teil davon an den Treuhänder, der dieses im Interesse der Begünstigten verwahrt und vermehrt und es ihnen zu dem im Vertrag festgelegten Zeitpunkt aushändigt.

Die Akteure der Treuhandvermögensverwaltung

Vermögensverwalter: natürliche Person oder Gesellschaft: trägt die volle rechtliche Verantwortung für die Verwaltung des übertragenen Vermögens.

Begünstigte: Privatpersonen, Familienangehörige, gemeinnützige Organisationen, und andere juristische Personen. Auch der Treugeber selbst kann Begünstigter sein.

Die steuerlichen Vorteile der Treuhandvermögenswaltung

Die Besteuerung hängt von der Zusammensetzung der in die Vermögensverwaltung eingebrachten Vermögenswerte sowie von deren Nutzung ab, jedoch kann die Treuhandvermögensverwaltung unter Umständen sogar Steuerfreiheit erreichen.

Die Berater von LeitnerLeitner und des Kompetenzzentrums LeitnerLaw Private Clients und Family Office Services unterstützen Sie bei der Auswahl der geeignetenVermögensverwaltungsform, der Vertragsvorbereitung, der Steuerplanung so wie auch bei der Administration. LeitnerLeitner und das Kompetenzzentrum Private Clients und Family Office Services von LeitnerLaw stehen Ihnen gerne mit ihrem umfassenden Dienstleistungspaket zur Verfügung.