Die Rechtsinstitution der Treuhandverwaltung kann ausländischen Investoren und vermögenden Familien auch im internationalen Vergleich zahlreiche Vorteile bieten. Denn weder die Vermögensübertragenden noch die Vermögensverwalter oder die Begünstigten müssen die ungarische Staatsangehörigkeit besitzen, und es ist auch keine Voraussetzung, dass sie sich über einen längeren Zeitraum in Ungarn aufhalten.
Die Struktur der Treuhandverwaltung steht auch Ausländern uneingeschränkt offen: Internationale Investoren können ihr Vermögen von Ungarn aus zu günstigen Konditionen verwalten lassen, auch wenn sie nicht hier leben.
Die in die Vermögensverwaltung einbringbaren Vermögenswerte können sehr unterschiedlich sein: in- und ausländische Immobilien, Fahrzeuge, Kunstwerke, Sammlungen, Wertpapiere, Geschäftsanteile, geistiges Eigentum und Forderungen.
Die Vorteile der treuhänderischen Vermögensverwaltung
- Das Vermögen ist vom persönlichen und geschäftlichen Vermögen des Vermögensübertragenden und des Vermögensverwalters getrennt,
- es bietet Schutz vor externen Forderungen und Gläubigern,
- die verwalteten Vermögenswerte sind vom Nachlassverfahren nicht betroffen; im Treuhandvertrag kann der Treugeber frei über die Personen der Begünstigten, deren Anteile sowie die Bedingungen und den Zeitpunkt des Erwerbs des Vermögens durch diese entscheiden,
- ein in Treuhandverwaltung gegebenes Unternehmen kann als Einheit erhalten bleiben; sein Betrieb kann auch nach dem Tod des Eigentümers reibungslos weiterlaufen.
Die Entstehung der Treuhandverwaltung
Der Treugeber, also der Eigentümer des Vermögens, überträgt durch Vertrag sein gesamtes Vermögen oder nur einen Teil davon an den Treuhänder, der dieses im Interesse der Begünstigten verwahrt und vermehrt und es ihnen zu dem im Vertrag festgelegten Zeitpunkt aushändigt.
Die Akteure der Treuhandverwaltung
Vermögensverwalter: natürliche Person oder Gesellschaft: trägt die volle rechtliche Verantwortung für die Verwaltung des übertragenen Vermögens.
Begünstigte: Privatpersonen, Familienangehörige, gemeinnützige Organisationen, andere juristische Personen. Dies kann auch der Erblasser selbst sein.
Die steuerlichen Vorteile der Treuhandverwaltung
Die steuerliche Behandlung hängt von der Zusammensetzung und der Nutzung der in die Treuhandverwaltung eingebrachten Vermögenswerte ab, doch kann die Treuhandverwaltung sogar Steuerbefreiungen ermöglichen.
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