Die Erkenntnis, dass jede Form von Diskriminierung schädlich und unzulässig ist, wurde bereits vor langer Zeit formuliert. Zahlreiche menschenrechtliche Dokumente haben schon in den 1970er-Jahren den Grundsatz der Gleichstellung der Geschlechter sowie das Prinzip des gleichen Entgelts für gleiche Arbeit festgeschrieben. Obwohl in früheren Jahren spürbare Fortschritte zu verzeichnen waren, ist diese Entwicklung vor etwa zehn Jahren ins Stocken geraten. Seitdem verringert sich der Unterschied zwischen dem durchschnittlichen Entgeltniveau von Frauen und Männern in der Europäischen Union nicht mehr wesentlich. Aus diesem Grund haben das Europäische Parlament und der Rat über die bloße Verankerung des Grundsatzes hinaus konkrete Maßnahmen beschlossen. Zu den wichtigsten Aufgaben zählen die Sicherstellung der Entgelttransparenz sowie die Ausstattung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit wirksamen Instrumenten zur Durchsetzung ihrer Rechte. Darüber hinaus muss klar definiert werden, was der Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ in der praktischen Anwendung konkret bedeutet.
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