Die in diesem Jahr in Kraft getretene Verrechnungspreisverordnung ist ab 2026 verpflichtend anzuwenden, jedoch kann bereits für das Steuerjahr 2025 gewählt werden, dass für Transaktionen unter 150 Millionen Forint keine lokale Verrechnungspreisdokumentation erstellt werden muss.
Die vorzeitige Anwendung der neuen Verrechnungspreisverordnung für das Steuerjahr 2025 kann mit Risiken verbunden sein.
Benchmark-Analyse auch ohne Dokumentationspflicht verpflichtend
Darüber hinaus kann bei Transaktionen mit einem Wert von unter 150 Millionen Forint zwar auf die lokale Verrechnungspreisdokumentation verzichtet werden, die Benchmark-Analyse ist jedoch weiterhin für jede einzelne Transaktion verpflichtend zu erstellen. Der administrative Aufwand verringert sich dadurch in der Praxis kaum: Die Benchmark-Analyse muss weiterhin erstellt und die ATP-Daten müssen nach wie vor eingereicht werden.
Risikoanalyse der NAV auf Grundlage der Verrechnungspreis-Datenmeldung
Ein weiteres Risiko besteht darin, dass die NAV ihre Risikoanalyse in erster Linie auf Grundlage der ATP-Daten durchführt. Liegt keine lokale Verrechnungspreisdokumentation vor, kann es im Rahmen einer Betriebsprüfung schwieriger sein, die angewandten Verrechnungspreise zu verteidigen, da die strukturierte Dokumentation zur Untermauerung der Verrechnungspreise fehlt.
Segmentierung als größte Herausforderung
Eine besondere Herausforderung stellen zudem die strengeren Segmentierungsanforderungen der neuen Regelungen dar, die eine Analyse auf Transaktionsebene vorschreiben. Für viele Unternehmen führt dies zu erheblichen praktischen Schwierigkeiten und kann im Jahr 2025 leicht zu Abweichungen zwischen der Berechnungslogik der Verrechnungspreisdokumentation und den ATP-Daten führen.
Insgesamt ist die vorzeitige Anwendung der neuen Regelungen für das Steuerjahr 2025 grundsätzlich nicht zu empfehlen. Auch wenn sie in bestimmten einfach gelagerten Fällen oder im Rahmen einer bewussten Vorbereitung auf die verpflichtende Umstellung im Jahr 2026 sachlich gerechtfertigt sein kann, ist es für die meisten Unternehmen sicherer, das bestehende System beizubehalten und sich gezielt auf die verpflichtende Umstellung im Jahr 2026 vorzubereiten.
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