2026. máj. 13.

Lohnt sich die Anwendung der neuen Verrechnungspreisverordnung bereits für 2025?

Im Zusammenhang mit der ab 2026 verpflichtenden neuen Verrechnungspreisverordnung stellt sich die zentrale Frage, ob diese bereits für das Steuerjahr 2025 angewendet werden sollte – insbesondere im Hinblick darauf, dass für Transaktionen unter HUF 150 Millionen keine Local File mehr erstellt werden muss.

Lohnt sich die Anwendung der neuen Verrechnungspreisverordnung bereits für 2025?

Auch wenn dies auf den ersten Blick vorteilhaft erscheint, erhöht es in der Praxis eher die Risiken.

2025 als Übergangsjahr: hybride Compliance

Das Jahr 2025 ist ein Übergangsjahr: Während die neuen Regeln für die lokale Dokumentation bereits optional angewendet werden können, gelten für die Verrechnungspreis-Meldung (ATP) und die Master File weiterhin die bisherigen Vorschriften.

Dies führt zu einer doppelten Compliance-Logik: eine für die Dokumentation, eine andere für die Meldung. Diese Inkonsistenz erhöht das Risiko in einer späteren Steuerprüfung, da zusätzlicher Abstimmungs- und Erklärungsbedarf entsteht.

Benchmark bleibt verpflichtend

Ein häufiges Missverständnis ist, dass bei Transaktionen unterhalb der Wertgrenze keine Benchmark-Analyse erforderlich sei. Das ist jedoch nicht korrekt.

Die Benchmark-Analyse bleibt für alle verbundenen Transaktionen verpflichtend – unabhängig davon, ob eine Dokumentation erstellt wird. Auch die ATP-Meldung kann ohne entsprechende Analyse nicht korrekt ausgefüllt werden.

Mit anderen Worten: Der Verzicht auf die Dokumentation führt nicht zu einer echten administrativen Entlastung.

NAV-Risikoanalyse und fehlende Dokumentation

Die ungarische Steuerbehörde (NAV) stützt ihre Risikoanalyse primär auf die ATP-Daten. Selbst wenn keine lokale Dokumentation vorliegt, sind Transaktionen durch die gemeldeten Daten vollständig sichtbar.

Ohne strukturierte Dokumentation ist es jedoch deutlich schwieriger, die angewendeten Preise im Rahmen einer Prüfung zu verteidigen.

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Segmentierung als größte Herausforderung

Eine wesentliche Neuerung der Verordnung ist die strengere Anforderung an die Segmentierung: Die Profitabilität muss auf Transaktionsebene untersucht werden und darf nicht mehr aggregiert auf Unternehmensebene erfolgen.

Viele Unternehmen stoßen hier auf praktische Schwierigkeiten, da ihre Systeme nicht auf eine solche Detailtiefe ausgelegt sind. Die Kostenallokation ist oft methodisch schwach oder schwer nachvollziehbar.

Gerade 2025 kann es dadurch zu Inkonsistenzen zwischen Dokumentation und ATP-Daten kommen, was das Prüfungsrisiko zusätzlich erhöht.

Insgesamt ist die vorzeitige Anwendung der neuen Verrechnungspreisregeln für 2025 in den meisten Fällen nicht empfehlenswert.

Nur in bestimmten Situationen – etwa bei einfachen Transaktionsstrukturen oder als bewusste Vorbereitungsmaßnahme auf 2026 – kann sie sinnvoll sein. Für die Mehrheit der Unternehmen ist es jedoch sicherer, das bestehende System beizubehalten und sich gezielt auf die verpflichtende Umstellung vorzubereiten.