2026. máj. 11.

Warten Sie mit der Erfüllung Ihrer GloBe-Erklärungs- und Meldepflichten zum 30. Juni nicht bis zur letzten Minute

Der rechtliche Rahmen für die Umsetzung der Aufgaben im Zusammenhang mit der globalen Mindeststeuer (GloBe) entwickelt sich kontinuierlich weiter. In den letzten Monaten wurden mehrere Durchführungsverordnungen veröffentlicht. Das Steuerpaket vom Herbst hat das Begriffssystem der globalen Mindeststeuer und die Regeln für den Informationsaustausch präzisiert. Diese sind bei der Erfüllung der am 30. Juni 2026 fälligen Verpflichtungen anzuwenden, und da die Regeln recht komplex sind, sollte die Vorbereitung nicht aufgeschoben werden.

Warten Sie mit der Erfüllung Ihrer GloBe-Erklärungs- und Meldepflichten zum 30. Juni nicht bis zur letzten Minute


Neue Durchführungsverordnungen zur globalen Mindeststeuer: Hintergrundinformationen zu den Meldepflichten für die Steuererklärung vom 30. Juni

Die globale Mindeststeuer gilt für Unternehmensgruppen, deren oberste Muttergesellschaft in mindestens zwei der letzten vier Steuerjahre einen konsolidierten Umsatz von 750 Millionen Euro oder mehr erzielt hat.

CBCR-Safe-Harbour-Regelung und detaillierte Vorschriften zu den GloBe-Ausnahmen

Eine der Verordnungen, die am 19. Januar 2026 in Kraft tritt, präzisiert und konkretisiert die Ausnahmeregelungen. Sie klärt die Begriffe und technischen Anforderungen und legt die erforderlichen Aufstellungen sowie die Berichtigungspositionen fest. Es ist zu erwarten, dass auch im Jahr 2025 viele Unternehmen von den Ausnahmeregelungen Gebrauch machen werden; für sie kann es wichtig sein, sich mit dieser Verordnung vertraut zu machen.

GIR-Meldung: 30. Juni 2026

Die andere neue Verordnung legt den Datenumfang der GloBE Information Return (GIR) fest, die erstmals am 30. Juni anzuwenden ist, und trat am 1. Januar 2026 in Kraft. Der vorgeschriebene Datenumfang ist sehr umfangreich: Es müssen nicht nur die Struktur der Unternehmensgruppe und die Daten ihrer Mitglieder angegeben werden, sondern auch die in dem jeweiligen Staat wählbaren Optionen, der tatsächliche Steuersatz, die abgerechneten Steuern, der ausgewiesene Gewinn/Verlust, die aufgrund der wirtschaftlichen Präsenz abzugsfähigen Gewinnausschüttungen sowie detaillierte Angaben zur Berechnung der Zusatzsteuer. Dadurch erhalten die Steuerbehörden ein einheitliches und detailliertes Bild von der GloBe-Position der Unternehmensgruppe, d. h. die Datenübermittlung ist nicht nur eine formale Anforderung.

Befreiung von der Einreichungspflicht des GIR

Grundsätzlich ist das ungarische Konzernmitglied – oder die von ihm benannte lokale Organisation – für die Einreichung des GIR zuständig. Er kann jedoch von der Berichtspflicht befreit werden, wenn die Meldung bereits von der obersten Muttergesellschaft oder einem benannten Konzernmitglied in einem Land eingereicht wurde, mit dem Ungarn ein anerkanntes Abkommen über den Informationsaustausch geschlossen hat. In diesem Fall muss der ungarische Steuerpflichtige lediglich die Identifikationsdaten des betreffenden Konzernmitglieds und den Ort der Einreichung gesondert bei der NAV melden.

Vorbereitung auf den GIR

Die Erstellung des GIR ist keine leichte Aufgabe: nicht nur wegen der präzisen Datenerhebung und Berechnungen, sondern auch wegen der Abstimmung der unterschiedlichen Vorschriften der beteiligten Staaten. Es lohnt sich daher, so früh wie möglich auf Konzernebene zu klären, wer für die Erstellung des GIR-Berichts verantwortlich ist, und mit der eigentlichen Arbeit zu beginnen, angesichts der Komplexität der Dateninhalte und des langsamen Datenflusses innerhalb des Konzerns.

Lokale ergänzende Steuererklärung (QDMTT): Die Frist endet ebenfalls am 30. Juni.

Es ist wichtig zu betonen, dass die GIR nicht mit der QDMTT-Erklärung gleichzusetzen ist, die ebenfalls bis zum 30. Juni 2026 von denjenigen einzureichen ist, die bereits im Jahr 2024 unter den Geltungsbereich von GloBe fielen. Die Verordnung über die Form und den Dateninhalt der Erklärung wurde am 26. Januar 2026 veröffentlicht, das Formular für die Erklärung ist jedoch noch nicht verfügbar. Die Anwendung der Safe-Harbour-Regelung befreit nicht von der Meldepflicht.

Warum lohnt es sich, für die Erfüllung der GloBe-Verpflichtungen fachliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen?

Angesichts der Komplexität der GloBe-Vorschriften, des hohen Aufwands an Berechnungen und Verwaltungsarbeit, der kurzen Vorbereitungszeit sowie der schwerwiegenden Folgen bei Nichteinhaltung ist es ratsam, dass Unternehmen die Hinzuziehung eines externen Experten in Betracht ziehen.

Überlassen Sie die Abwicklung Ihrer GloBE-Verpflichtungen den Experten von LeitnerLeitner!

Gehen Sie kein Risiko ein, Fehler oder Verzögerungen zu verursachen: Das Steuerberatungsteam von LeitnerLeitner ist bereit, Ihre GloBE-Melde-, Steuererklärungs- und Planungsaufgaben zu übernehmen, sei es bei QDMTT-Berechnungen, IIR/UTPR-Verpflichtungen oder der praktischen Anwendung der entsprechenden NGM-Verordnungen. Kontaktieren Sie uns noch heute und stellen Sie sicher, dass Ihre Unternehmensgruppe alle ungarischen und internationalen Mindeststeuervorschriften erfüllt.