2026. máj. 11.

Schieben Sie die Erfüllung Ihrer GloBE-Erklärungs- und Meldepflichten zum 30. Juni nicht bis zur letzten Minute auf.

Der rechtliche Rahmen für die Umsetzung der Aufgaben im Zusammenhang mit der globalen Mindeststeuer (GloBE) entwickelt sich fortlaufend weiter. In den vergangenen Monaten wurden mehrere Durchführungsverordnungen veröffentlicht. Das im Herbst verabschiedete Steuerpaket präzisierte die Begriffssystematik der globalen Mindeststeuer sowie die Regelungen zum Informationsaustausch. Diese Vorschriften sind bei der Erfüllung der zum 30. Juni 2026 fälligen Verpflichtungen anzuwenden. Da die Regelungen äußerst komplex sind, sollte mit den Vorbereitungen nicht bis zur letzten Minute gewartet werden.

Warten Sie mit der Erfüllung Ihrer GloBe-Erklärungs- und Meldepflichten zum 30. Juni nicht bis zur letzten Minute


Neue Durchführungsverordnungen zur globalen Mindeststeuer: der rechtliche Hintergrund der zum 30. Juni fälligen Erklärungs- und Meldepflichten

Die globale Mindeststeuer gilt für Unternehmensgruppen, deren oberste Muttergesellschaft in mindestens zwei der vorangegangenen vier Steuerjahre konsolidierte Umsatzerlöse von 750 Millionen Euro erreicht oder überschritten hat.

CbCR-Safe-Harbour und die Detailregelungen zu den GloBE-Befreiungen

Eine der Verordnungen, die mit dem Inkrafttreten am 19. Januar 2026 gilt, klärt und konkretisiert die Befreiungsregelungen. Sie präzisiert die Begriffe, die technischen Vorgaben sowie die erforderlichen Nachweise und Korrekturposten. Es ist zu erwarten, dass auch im Jahr 2025 viele Unternehmen von den Befreiungen Gebrauch machen werden; für sie kann die Kenntnis dieser Verordnung von besonderer Bedeutung sein.

GIR-Datenmeldung: 30. Juni 2026

Die andere neue Verordnung legt den Inhalt des erstmals zum 30. Juni anzuwendenden GloBE Information Return (GIR) fest und ist am 1. Januar 2026 in Kraft getreten. Die vorgeschriebenen Datenanforderungen sind sehr umfassend: Es müssen nicht nur die Struktur der Unternehmensgruppe und die Daten ihrer Mitglieder angegeben werden, sondern auch die im jeweiligen Staat wählbaren Optionen, der effektive Steuersatz, die angerechneten Steuern, der anerkannte Gewinn bzw. Verlust, der auf wirtschaftlicher Präsenz basierende abzugsfähige Gewinnfreibetrag sowie die detaillierten Berechnungsdaten der Ergänzungssteuer. Dadurch erhalten die Steuerbehörden ein einheitliches und detailliertes Bild der GloBE-Position der Unternehmensgruppe, sodass die Datenmeldung nicht lediglich eine formale Anforderung ist.

Befreiung von der Einreichungspflicht des GIR

Grundsätzlich wird das GIR von dem ungarischen Gruppentmitglied – oder der von ihm benannten lokalen Einheit – eingereicht. Es kann jedoch von der Meldepflicht befreit sein, wenn es bereits von der obersten Muttergesellschaft oder einem benannten Gruppenmitglied in einem Staat eingereicht wurde, mit dem Ungarn ein anerkanntes Informationsaustauschabkommen unterhält. In diesem Fall muss der ungarische Steuerpflichtige gegenüber der NAV lediglich die Identifikationsdaten des betreffenden Gruppenmitglieds sowie den Ort der Einreichung gesondert melden.

Vorbereitung auf das GIR

Die Erfüllung des GIR ist nicht einfach – nicht nur aufgrund der präzisen Datenerhebung und Berechnungen, sondern auch wegen der Abstimmung der unterschiedlichen Regelungen der betroffenen Staaten. Daher empfiehlt es sich, möglichst früh auf Gruppenebene zu klären, wer für die Erstellung des GIR-Berichts verantwortlich sein wird, und mit der tatsächlichen Arbeit zu beginnen, insbesondere im Hinblick auf die Komplexität des Dateninhalts sowie den oft langsamen Datenfluss innerhalb der Unternehmensgruppe.

Lokale Ergänzungssteuererklärung (QDMTT): Frist ebenfalls 30. Juni

Es ist wichtig zu betonen, dass das GIR nicht mit der QDMTT-Erklärung identisch ist, die ebenfalls bis zum 30. Juni 2026 von jenen einzureichen ist, die bereits im Jahr 2024 unter die GloBE-Regelungen fielen. Die Verordnung zur Form und zum Inhalt der Erklärung wurde am 26. Januar 2026 veröffentlicht, das Steuerformular ist jedoch noch nicht verfügbar. Die Anwendung des Safe-Harbour-Mechanismus entbindet nicht von der Erklärungspflicht.

Warum empfiehlt es sich, für die Erfüllung der GloBE-Verpflichtungen fachkundige Unterstützung in Anspruch zu nehmen?

Angesichts der Komplexität der GloBE-Vorschriften, des hohen Aufwands für Berechnungen und administrative Tätigkeiten, der kurzen Vorbereitungszeit sowie der schwerwiegenden Folgen einer Nichteinhaltung ist es ratsam, dass Unternehmen die Hinzuziehung externer Experten in Betracht ziehen.

Überlassen Sie die Umsetzung Ihrer GloBE-Verpflichtungen den Expertinnen und Experten von LeitnerLeitner! 
Gehen Sie kein Risiko von Fehlern oder Verzögerungen ein: Das Steuerberatungsteam von LeitnerLeitner ist bereit, die Aufgaben im Zusammenhang mit GloBE-Meldungen, -Erklärungen und -Planung zu übernehmen– sei es bei QDMTT-Berechnungen, IIR-/UTPR-Pflichten oder der praktischen Anwendung der einschlägigen NGM-Verordnungen. Kontaktieren Sie uns noch heute und stellen Sie sicher, dass Ihre Unternehmensgruppe sämtliche ungarischen und internationalen Mindeststeueranforderungen erfüllt.