Die Arbeitgeberverbände haben in einer gemeinsamen Stellungnahme die Reform der Koordinierungsverordnung gefordert, die neue Beschäftigungssituationen wie etwa internationale Telearbeit klar regeln und die sozialversicherungsrechtliche Behandlung grenzüberschreitender Beschäftigungssituationen vereinfachen soll. Unter anderem wünschen sie sich eine Befreiung von der Pflicht zur vorherigen Meldung bei Geschäftsreisen sowie bei Entsendungen von weniger als drei Tagen. Durch zentralisierte digitale Lösungen, etwa die digitale Speicherung grundlegender Daten (ESSPASS) und die Verbesserung des Datenaustauschs zwischen den Mitgliedstaaten (EESSI), soll der Verwaltungsaufwand reduziert werden.
Was ist von der geplanten Reform zu erwarten?
- Überarbeitung
der Regelungen zu kurzfristigen Auslandseinsätzen und Geschäftsreisen
- Zusammenrechnung
der Entsendedauer aufeinanderfolgender Arbeitnehmer
- Verlängerung der
Wartefrist zwischen erneuten Entsendungen
- Vereinfachung der Regelungen für entsandte Arbeitnehmer, die in zwei oder mehr Mitgliedstaaten tätig sind
- Einführung einer digitalen
A1‑Bescheinigung
Weitere Details finden Sie auf unserer Website!
Die Global Mobility Business Unit von LeitnerLeitner verfügt über umfassende Erfahrung in sozialversicherungs- und arbeitsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit internationaler Beschäftigung und berät Arbeitgeber gerne praxisorientiert. Unser Expertenteam unterstützt unsere Mandanten dabei, sich sicher im sich ständig wandelnden Regelwerk der grenzüberschreitenden Beschäftigung zurechtzufinden.
.png)