2026. máj. 4.

Die Reform der EU-Verordnung über die soziale Sicherheit wird in Kürze erwartet.

Den Plänen zufolge könnte die geplante Reform der EU-Regelung zur sozialen Sicherheit in der ersten Hälfte des Jahres 2026 stattfinden und neue Herausforderungen sowie Chancen im Bereich der grenzüberschreitenden Beschäftigung schaffen. Die sich wandelnden Arbeitsformen, die mobile Arbeitskräfte und die Digitalisierung werfen zunehmend komplexe rechtliche und administrative Fragen auf.

Reform der EU Verordnung zur sozialen Sicherheit in Kürze zu erwarten

Die Arbeitgeberverbände haben in einer gemeinsamen Stellungnahme die Reform der Koordinierungsverordnung gefordert, die neue Beschäftigungssituationen wie etwa internationale Telearbeit klar regeln und die sozialversicherungsrechtliche Behandlung grenzüberschreitender Beschäftigungssituationen vereinfachen soll. Unter anderem wünschen sie sich eine Befreiung von der Pflicht zur vorherigen Meldung bei Geschäftsreisen sowie bei Entsendungen von weniger als drei Tagen. Durch zentralisierte digitale Lösungen, etwa die digitale Speicherung grundlegender Daten (ESSPASS) und die Verbesserung des Datenaustauschs zwischen den Mitgliedstaaten (EESSI), soll der Verwaltungsaufwand reduziert werden.

Was ist von der geplanten Reform zu erwarten?


  • Änderung der Höchstdauer von Entsendungen

  • ein entschlossenes Vorgehen gegen sogenannte „Briefkastenfirmen“

  • Überarbeitung der Regelungen zu kurzfristigen Auslandseinsätzen und Geschäftsreisen

  • Zusammenrechnung der Entsendedauer aufeinanderfolgender Arbeitnehmer

  • Verlängerung der Wartefrist zwischen erneuten Entsendungen

  • Vereinfachung der Regelungen für entsandte Arbeitnehmer, die in zwei oder mehr Mitgliedstaaten tätig sind

  • Einführung einer digitalen A1‑Bescheinigung

Weitere Details finden Sie auf unserer Website!

Die Global Mobility Business Unit von LeitnerLeitner verfügt über umfassende Erfahrung in sozialversicherungs- und arbeitsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit internationaler Beschäftigung und berät Arbeitgeber gerne praxisorientiert. Unser Expertenteam unterstützt unsere Mandanten dabei, sich sicher im sich ständig wandelnden Regelwerk der grenzüberschreitenden Beschäftigung zurechtzufinden.