2026. máj. 13.

Welche Form der Vermögensverwaltung ist die bessere Wahl, um das Vermögen zu erhalten?

 Die folgende Tabelle zeigt die Unterschiede zwischen einer Treuhandstiftung und einer Treuhandverwaltung auf.

Welche Form der Vermögensverwaltung ist die bessere Wahl, um das Vermögen zu erhalten?

Die Grundlagen des Systems der treuhänderischen Vermögensverwaltung.

Auch Ausländer können die Vorteile der ungarischen Treuhandvermögensverwaltung nutzen

Eine Vermögensverwaltungsstiftung ist die Lösung für die Verwaltung sehr großer Vermögen


 

Treuhandverwaltung

Treuhandstiftung

Form

Vertragsform

gerichtliche Eintragung

Internationaler Vergleich

Trust (angelsächsischer)

Privatstiftung (deutsche)

Mindestkapitalan

keine

600 Millionen HUF

Genehmigungen

Nicht gewerblich: Registrierung bei der MNB

Gewerbsmäßig: Genehmigung der MNB

gerichtliche Eintragung

Lebensdauer

maximal 50 Jahre

unbegrenzt

Kapitalanforderungen für Vermögensverwalter, Sicherheiten

Gewerbliche Tätigkeit: 70 Millionen HUF und eine Sicherheit in Höhe von mindestens 20 % des verwalteten Vermögens, jedoch mindestens 70 Millionen HUF

keine

Steuerung

Der Vermögensverwalter

Kuratorium, Vermögensprüfer, Aufsichtsrat, Wirtschaftsprüfer

Betriebskosten

etwa das einer mittelgroßen GmbH

Hohe Kosten aufgrund der Einrichtungen.

Weisungsbefugnisse

Der Vermögensverfügende darf dem Vermögensverwalter keine Weisungen erteilen.

Die Stifter können dem Kuratorium Weisungen erteilen.

Körperschaftsteuer

- Körperschaftssteuer: 9 %

- Es können steuermindernde Posten geltend gemacht werden

- Möglichkeit einer vollständigen Steuerbefreiung

Genau wie bei der treuhänderischen Vermögensverwaltung.

Besteuerung bei der Vermögensübertragung

- Die Begünstigten können steuerpflichtig sein

- Die Erträge werden als Dividenden besteuert

- Das Anfangskapital ist steuerpflichtig, wenn bei der Vermögensübertragung eine Wertsteigerung des Vermögens stattgefunden hat und noch keine fünf Jahre vergangen sind

- Bei Geschäften zwischen nahen Verwandten besteht eine Stempelsteuerbefreiung

Genau wie bei der treuhänderischen Vermögensverwaltung.

Wirtschaftlicher Eigentümer

Vermögensverfügender + Vermögensverwalter + Begünstigter + Kontrollberechtigter

in beliebiger Reihenfolge

Festgelegte Reihenfolge:

1. Begünstigter (Betroffener)

2. Mitglied des Verwaltungsorgans

3. Person, die Einfluss auf das Vermögen nimmt


 

 

 

  

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