2026. máj. 26.

Wann sind verbundene Unternehmen zur Erstellung einer Verrechnungspreisdokumentation verpflichtet?

Verbundene Unternehmen sind verpflichtet, bei ihren gegenseitigen Transaktionen einen dem Fremdvergleichsgrundsatz entsprechenden Verrechnungspreis anzuwenden. Abhängig vom Wert der Transaktionen sind sie zudem verpflichtet, eine Verrechnungspreisdokumentation zu erstellen.

Wann müssen verbundene Unternehmen eine Verrechnungspreisdokumentation erstellen?

Wann besteht eine Verrechnungspreispflicht?

In jedem Fall, in dem ein Unternehmen mit einer verbundenen Partei Geschäfte tätigt – etwa Waren verkauft, Dienstleistungen erbringt oder Darlehen gewährt –, besteht unabhängig von Schwellenwerten eine Verrechnungspreispflicht. Eine Verrechnungspreisdokumentation ist zu erstellen, wenn der Wert der Transaktion(en) innerhalb eines Steuerjahres den Schwellenwert überschreitet: Ab 2026 beträgt dieser 150 Mio. HUF, bis einschließlich 2025 100 Mio. HUF. Eine Benchmark- bzw. Vergleichbarkeitsanalyse ist jedoch für sämtliche Transaktionen mit verbundenen Parteien zu erstellen.

Von der Pflicht zur Erstellung einer Verrechnungspreisdokumentation befreit sind:
  • Kleinunternehmen und Kleinstunternehmen
  • Transaktionen, deren Wert auch nach einer Zusammenfassung unterhalb des maßgeblichen Schwellenwerts liegt
  • Börsengeschäfte
  • Transaktionen mit behördlich oder gesetzlich festgelegten Preisen
  • Transaktionen, die unter den Anwendungsbereich eines APA (Advance Pricing Agreement / Vorabverständigungsvereinbarung) fallen
  • Verträge mit Privatpersonen
  • Kostenweiterbelastungen

Die Befreiung bezieht sich auf die Verrechnungspreisdokumentation. Die NAV kann jedoch prüfen, ob die Preisgestaltung dem Fremdvergleichsgrundsatz entspricht. Daher empfiehlt es sich, Berechnungen aufzubewahren, mit denen die Angemessenheit der angewandten Preise nachgewiesen werden kann.

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Was muss eine Verrechnungspreisdokumentation enthalten?

Die Verrechnungspreisdokumentation ist spätestens bis zum Tag der Einreichung der Körperschaftsteuererklärung zu erstellen (bei den meisten Unternehmen bis zum 31. Mai).

  • Das Master File (Stammdokumentation) enthält die Darstellung der Unternehmensgruppe.
  • Das Local File (landesspezifische Dokumentation) beschreibt den ungarischen Steuerpflichtigen sowie die betreffende Transaktion. Es umfasst insbesondere die Funktionsanalyse, die Begründung der gewählten Verrechnungspreismethode sowie den Nachweis der Fremdüblichkeit des Verrechnungspreises.
  • Die Benchmark- bzw. Vergleichbarkeitsanalyse dient der Ermittlung der Fremdvergleichsbandbreite anhand einer Datenbankrecherche oder einer anderen Vergleichsanalyse..
  • Die Verrechnungspreis-Datenübermittlung erfolgt im Rahmen der Körperschaftsteuererklärung..
  • Der länderbezogene Bericht (Country-by-Country Report – CbCR) wird häufig als dritte Ebene der Verrechnungspreisdokumentation bezeichnet..

Schritte zur Erstellung der Verrechnungspreisdokumentation

  • Erstellung einer Transaktionsübersicht
  • Datenerhebung und Aufbereitung der vertraglichen Grundlagen
  • Funktionsanalyse
  • Auswahl der Verrechnungspreismethode und des Gewinnindikators
  • Benchmark- bzw. Vergleichbarkeitsanalyse und Fremdvergleichsbandbreite
  • Dokumentation und interne Kontrollprozesse

Was sind die häufigsten Fehler bei der Verrechnungspreisdokumentation?

  • Die Verbundenheit der Parteien wird nicht ordnungsgemäß festgestellt.
  • Die Verrechnungspreisdokumentation ist unvollständig oder veraltet.
  • Die Benchmark- bzw. Vergleichbarkeitsanalyse ist nicht relevant oder nicht aussagekräftig.
  • Die wirtschaftliche Begründung der Dienstleistungen ist nicht ausreichend nachgewiesen.
  • Die Möglichkeit eines APA (Advance Pricing Agreement / Vorabverständigungsverfahrens) wird nicht genutzt.

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