Obwohl die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Lohntransparenz in das ungarische Rechtssystem bis zum Stichtag 7. Juni 2026 nicht abgeschlossen wurde, bleibt das Thema auf der Tagesordnung, und es wird erwartet, dass der Prozess bis zum Jahresende abgeschlossen wird. Die nationale Regelung wird mit hoher Wahrscheinlichkeit den Bestimmungen der EU-Richtlinie ähneln, sodass Unternehmen mit der Überprüfung und Umgestaltung ihrer Vergütungssysteme beginnen können. Die Vorbereitung kann durch die Kenntnis der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union sowie der nationalen Gerichte unterstützt werden.
Eines der ikonischen Urteile wurde im Fall des
Modeunternehmens Next gefällt. Die Klage wurde von 3.500 Verkaufsmitarbeitern
eingereicht, die der Ansicht waren, dass sie ungerechtfertigt weniger verdienen
als Lagerarbeiter.
In seiner Entscheidung stellte das Gericht eine
Bewertung der Verkaufs- und Lagerpositionen dar. Es wurde untersucht, welche
Kenntnisse zur Ausübung der Tätigkeiten erforderlich sind, wie viel Planungs-
und Organisationsaufwand die Beschäftigten haben, ob sie Verantwortung für
Arbeitsmittel und Sicherheit tragen, ob sie Kommunikations-, Kundenbetreuungs-
oder Schulungsaufgaben übernehmen, welchem geistigen und körperlichen Aufwand
sie ausgesetzt sind und unter welchen Arbeitsbedingungen sie arbeiten. Den Kriterien
wurden Anforderungsstufen und Punktwerte zugeordnet, und es wurde festgestellt,
dass die beiden Tätigkeiten im Wesentlichen gleichwertig sind. Next wurde
verpflichtet, seine Vergütungspolitik zu ändern sowie rund 30 Millionen Pfund
an ausstehenden Löhnen (etwa 13 Milliarden Forint) an die 3.500 klagenden
Verkaufsmitarbeiter zu zahlen.
„Zur Vermeidung ähnlicher Situationen kann die
Lösung in der Entwicklung eines Kompetenzmodells liegen, das die erforderlichen
Fähigkeiten und Kompetenzen je Position definiert und auf dem eine objektive
und rechtssichere Vergütungsstruktur aufgebaut werden kann“, betonte Dr.
Adrienn Orosz, Leiterin der arbeitsrechtlichen Praxisgruppe bei LeitnerLaw.
LeitnerLaw und LeitnerLeitner haben gemeinsam mit dem Geschäftsbereich „World of Work“ ein integriertes System geschaffen, das arbeitsrechtliche Fragestellungen ganzheitlich und im Zusammenhang betrachtet und den Mandanten über einen zentralen Ansprechpartner umfassende arbeitsrechtliche Expertise bietet. In der Praxis bedeutet dies für die Mandanten weniger Abstimmungsaufwand, geringeres Risiko und eine stärkere Fokussierung. Fordern Sie unser Angebot zur Ausarbeitung Ihres Kompetenzmodells und Ihrer Vergütungsstruktur an und wenden Sie sich mit Ihren arbeitsrechtlichen Fragen vertrauensvoll an uns.
In einem Eingruppierungssystem, das gleichen Lohn
für gleiche Arbeit garantiert, werden gleichwertige Tätigkeiten in eine
gemeinsame Kategorie (Grade) eingestuft, wobei innerhalb einer Kategorie
unterschiedliche Positionen bestehen können. Die Gehaltsbänder sind an die
jeweiligen Kategorien gebunden und nicht an einzelne Stellen oder Funktionen.
Die Vergütungsstruktur muss objektiv und geschlechtsneutral sein.
Zur Bewertung von Tätigkeiten sind allgemeine,
branchenunabhängige Faktoren heranzuziehen. Es sollten mindestens vier
Kriterien berücksichtigt werden: die erforderlichen Fähigkeiten, der
erforderliche Aufwand, das Maß an Verantwortung sowie die Arbeitsbedingungen,
wobei auch zusätzliche Aspekte einbezogen werden können. Je detaillierter das
Bewertungssystem ist, desto objektiver wird der Vergleich. Ebenso ist es
erforderlich, dass die Bewertung frei von Vorurteilen erfolgt.
Ungerechtfertigte Diskriminierung kann nämlich
schwerwiegende Folgen haben: Neben einer rückwirkenden Entschädigung für bis zu
drei Jahre ohne Obergrenze können gegen das rechtsverletzende Unternehmen auch
Geldbußen verhängt werden. Deren genaue Höhe ist zwar noch nicht bekannt, doch
müssen die Sanktionen verhältnismäßig, wirksam und abschreckend sein.
Weitere Details: Lohntransparenz
in der Praxis: eine nützliche Methode zur Vergleichung des Wertes
unterschiedlicher Tätigkeiten
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