Entwickeln Sie Produkte? Optimieren Sie Methoden und Prozesse im Rahmen Ihrer täglichen Geschäftstätigkeit? Möglicherweise hat Ihr Unternehmen Anspruch auf steuerliche Forschungs- und Entwicklungsförderungen (F&E-Förderungen) – ohne dass Sie sich dessen bewusst sind.
Identifizieren Sie F&E-Aktivitäten in Ihrem Unternehmen
Um Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten innerhalb
der Unternehmensprozesse zu erkennen, ist eine konsequente Anwendung geeigneter
Kriterien erforderlich. Dabei muss eine Tätigkeit jedoch nicht unbedingt:
- zu einer
patentierten Erfindung führen,
- eine völlig neue
Entdeckung, Erfindung oder Grundlagenforschung darstellen,
- oder erfolgreich abgeschlossen werden.
Es genügt bereits, wenn die Tätigkeit auf die Entwicklung oder Verbesserung eines Produkts, einer Dienstleistung oder eines Geschäftsprozesses sowie auf die Steigerung von deren Effizienz abzielt.
Wie LeitnerLeitner Sie unterstützen kann
Die Beratung zu steuerlichen Förderungen und Begünstigungen zählt zu den bevorzugten Fachgebieten der Expertinnen und Experten von LeitnerLeitner. Wir unterstützen unsere Mandantinnen und Mandanten dabei, ihre unternehmerischen Ziele schneller und effizienter zu erreichen – ohne sich mit komplexen Voraussetzungen und aufwendigen administrativen Anforderungen auseinandersetzen zu müssen.
Für uns stellt die Identifizierung, Beantragung und optimale Nutzung von Förderungen eine spannende und kreative Herausforderung dar. Wir sind stolz darauf, mit unserer Beratung zum nachhaltigen Erfolg, zur Wettbewerbsfähigkeit und zur Effizienz unserer Kundinnen und Kunden beizutragen.
Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie Unterstützung benötigen bei:
- der Identifizierung von F&E-Aktivitäten in Ihrem Unternehmen,
- der fachlichen Vorabbewertung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten,
- der Inanspruchnahme verfügbarer steuerlicher Begünstigungen,
- sowie der optimalen Nutzung von F&E-Förderungen und Steueranreize
Instrumente zur Identifizierung von F&E-Tätigkeiten
Bei der Identifizierung, Abgrenzung und Bestimmung des
Anteils von F&E-Aktivitäten kann das Frascati-Handbuch eine
wertvolle Orientierungshilfe bieten. Demnach gilt als Forschung und Entwicklung
jede:
- systematisch
durchgeführte
- schöpferische
Tätigkeit,
- die bestehendes
Wissen erweitert,
- neuartige
Anwendungen entwickelt,
- wissenschaftliche
oder technische Unsicherheiten beseitigt,
- deren Ergebnisse von
anderen genutzt werden können
- und/oder reproduzierbar sind.
Wenn ein Unternehmen im Rahmen seiner Tätigkeit auf Fragestellungen stößt, für die keine verfügbaren oder anpassbaren Lösungen existieren, und selbst nach einer Lösung sucht, kann dies bereits eine F&E-Tätigkeit darstellen.
Im Rahmen einer Vorabbewertung (oder einer nachträglichen Prüfung) muss überzeugend dargestellt werden, worin der Fortschritt gegenüber dem bisherigen Stand der Technik oder des Wissens besteht. Daher ist die Kenntnis der einschlägigen Fachliteratur von wesentlicher Bedeutung.
Wenn der Erfolg ungewiss ist, könnte es sich um F&E handeln
Bei dem Versuch, wissenschaftliche oder technische Unsicherheiten zu beseitigen, ist der Erfolg keineswegs garantiert. Projekte, die mit der Erforschung unbekannter Zusammenhänge, mit Experimenten und Tests verbunden sind, erfüllen häufig die Voraussetzungen für Forschung und Entwicklung.
Für die Einstufung als F&E ist es unerheblich, ob ein Projekt letztlich erfolgreich ist. Entscheidend ist vielmehr, ob neue Erkenntnisse gewonnen, Widersprüche aufgelöst oder Unsicherheiten beseitigt werden sollen.
Dokumentation und Reproduzierbarkeit sind unverzichtbar
F&E-Aktivitäten müssen mit wissenschaftlicher Sorgfalt dokumentiert werden. Eine Tätigkeit kann nur dann als Forschung und Entwicklung anerkannt werden, wenn die durchgeführten Arbeiten und Experimente reproduzierbar sind und ihre Ergebnisse für Dritte nachvollziehbar gemacht werden können.
Die Abgrenzung von F&E innerhalb einzelner Teilaufgaben ist besonders wichtig
Zwischen den einzelnen Projektaktivitäten muss unterschieden werden, je nachdem, ob sie ausschließlich dem Erfolg der Forschungs- und Entwicklungsarbeit dienen oder ob das F&E-Projekt auch ohne sie durchgeführt werden könnte.
Ein F&E-Projekt kann durch zahlreiche Tätigkeiten unterstützt werden, die für sich genommen keine Forschung und Entwicklung darstellen. Soweit sie jedoch für die Durchführung der eigentlichen F&E-Arbeiten erforderlich sind, können sie dennoch förderfähig sein.
Andere Tätigkeiten müssen hinsichtlich ihrer Bedeutung
für das Projekt sorgfältig beurteilt werden, beispielsweise:
- Datenverarbeitung,
- Schulungen,
- administrative
Tätigkeiten,
- Marktforschung.
Bauleistungen oder allgemeine Gemeinkosten gelten hingegen grundsätzlich nicht als F&E.
Aktivitäten zur Weiterentwicklung von Vertriebs- oder Handelsprozessen können dann als Forschung und Entwicklung angesehen werden, wenn ihr Ziel die weitere Verbesserung eines Produkts, einer Dienstleistung oder eines Verfahrens ist. Wird jedoch ein Produkt, eine Dienstleistung oder ein Verfahren bereits als abgeschlossen betrachtet und dient die Tätigkeit lediglich der Markterweiterung, liegt keine F&E mehr vor.
Zusammenfassung, Für die Beurteilung, ob es sich um Forschung und Entwicklung handelt, ist entscheidend, ob die jeweilige Tätigkeit darauf abzielt, neues Wissen zu schaffen. Ebenso ist zu prüfen, inwieweit einzelne Teilaufgaben Teil dieses Innovationsprozesses sind und wie notwendig sie für das Erreichen des Entwicklungsziels sind.
.png)