Es ist allgemein bekannt, dass je größer und komplexer eine Maschine oder eine Organisation ist, desto langsamer kann sie sich umdrehen und die Richtung ändern. Das gilt auch für die wirtschaftliche Ausrichtung eines Staates. Aber egal wie langsam eine Veränderung auch sein mag, nach einer gewissen Zeit wird sie doch spürbar. Zunächst bemerken dies vielleicht nur die Offiziere und Steuermänner, dann die Besatzung und schließlich auch die Passagiere, dass das Schiff der ungarischen Wirtschaft, wenn auch nicht vollständig gewendet, so doch in eine andere Richtung als bisher zu fahren begonnen hat.
Direkte Subventionen und Steuervergünstigungen zur Förderung der Schaffung und Entwicklung geistiger Güter
Was bedeutet das alles? Während früher 40–60 % der im Zusammenhang mit der Körperschaftsteuer in Anspruch genommenen Vergünstigungen auf Investitionen in Sachanlagen flossen, fließen die Fördermittel heute deutlich weniger in festen, greifbaren Beton und Stahl. Stattdessen wollen die wirtschaftspolitischen Entscheidungsträger die Schaffung und Entwicklung wesentlich immateriellerer Güter fördern, die zwar weniger greifbar sind, langfristig jedoch ein größeres Wachstum versprechen – sei es durch direkte Förderungen oder durch Steuervergünstigungen. Anstelle der Ansiedlung von Fabriken und Produktionslinien richtet sich die Aufmerksamkeit der Entscheidungsträger und der betroffenen Unternehmen zunehmend auf effizienzsteigernde Forschung und Entwicklung. Dies wird auch dadurch bestätigt, dass sich die Ausgaben für Forschung und Entwicklung seit 2010 nominal verdreifacht haben.
Doch kennt wirklich jeder diese Möglichkeiten? Birgt dieser Bereich nicht ein noch größeres Potenzial – sowohl für einzelne Unternehmen als auch für die Gesamtwirtschaft? Wir, die Steuerberater von LeitnerLeitner, sind der Ansicht, dass die Mehrheit der ungarischen Unternehmen noch immer nicht weiß, dass zahlreiche ihrer Tätigkeiten für den Erhalt von F&E-Förderungen in Frage kommen und welche konkreten Möglichkeiten ihnen zur Verfügung stehen. Mit unserer Artikelserie möchten wir diese Wissenslücke schließen. Daher geben wir einen Überblick über die grundlegenden Begriffe der Forschung und Entwicklung, stellen die verfügbaren Förderinstrumente vor und zeigen auf, wie ein Unternehmen förderfähige F&E-Tätigkeiten innerhalb seiner Aktivitäten identifizieren kann – sowie, wie all dies rechtssicher umgesetzt werden kann, um das Risiko von Sanktionen zu vermeiden.
Auch wenn wir die Anreizsysteme in unserem nächsten Artikel ausführlich behandeln werden, möchten wir bereits an dieser Stelle die grundlegenden Richtungen aufzeigen, da dies ebenfalls bestätigt, dass sich Förderungen künftig zunehmend auf diesen Bereich konzentrieren werden. Die Förderung von F&E-Tätigkeiten kann in Form von steuerlichen Begünstigungen für die Tätigkeit selbst erfolgen; in einem späteren Schritt können auch Vergünstigungen für die Nutzung des daraus entstehenden geistigen Eigentums in Anspruch genommen werden, die neben der Körperschaftsteuer auch andere Steuerarten betreffen können. Darüber hinaus sind ab 2024 bedeutende positive Änderungen im Zusammenhang mit Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten in Kraft getreten, die mit den Regelungen zur globalen Mindestbesteuerung in Einklang gebracht wurden. Unternehmen können nun wählen, ob sie bei der bislang verfügbaren Steuerbemessungsgrundlagenminderung oder der Entwicklungssteuervergünstigung bleiben oder auf das neue System umsteigen. Für jede neu begonnene F&E-Investition ist eine der beiden Optionen zu wählen; umfassende Kenntnisse des Gesamtsystems und der verfügbaren Möglichkeiten helfen dabei, die optimale Lösung zu finden – dabei lohnt es sich, langfristig und gegebenenfalls auch grenzüberschreitend zu denken.
Einer der Lieblingsbereiche der Berater von LeitnerLeitner ist die Beratung im Zusammenhang mit Steuervergünstigungen. Unsere Mandanten können ihre unternehmerischen Ziele einfacher und schneller erreichen, ohne sich mit komplexen Voraussetzungen und administrativen Anforderungen auseinandersetzen zu müssen. Für uns ist die Arbeit rund um die Erlangung und die optimale Nutzung von Vergünstigungen eine kreative Herausforderung voller anspruchsvoller Fragestellungen. Wir sind stolz darauf, mit unserer Beratung zu einer erfolgreicheren und effizienteren Geschäftstätigkeit unserer Mandanten beitragen zu können.
Bevor wir uns jedoch mit dem komplexen System der Förderungen befassen, sollten wir uns zunächst mit den Grundbegriffen von F&E vertraut machen!
Was gilt als F&E-Tätigkeit?
F&E-Tätigkeit ist eine kreative Tätigkeit, die darauf abzielt, den bestehenden Wissensstand zu erweitern, neue Anwendungen zu entwickeln und wissenschaftliche oder technische Unsicherheiten zu beseitigen.
Was zeichnet echte F&E-Aktivitäten aus?
Wenn ein Problem
- auf neuartige Weise,
- mit wissenschaftlicher Gründlichkeit und
- methodisch,
- planmäßig und unter vollständiger Dokumentation des gesamten Prozesses angegangen wird,
- von Fachleuten mit entsprechender Expertise und Kompetenz, und
- mit der Erwartung, also mit dem Ziel der Tätigkeit, technologische bzw. technische Unsicherheiten oder Risiken zu verringern oder zu beseitigen, dann handelt es sich tatsächlich um eine F&E-Tätigkeit
Was verstehen wir unter systematisch durchgeführter wissenschaftlicher Tätigkeit?
Wenn bei der Lösung
eines Problems
- Hypothesen aufgestellt werden, die nach wissenschaftlichen und/oder technisch-technologischen Maßstäben interpretierbar sind,
- zu deren Überprüfung planmäßig und dokumentiert Informationen gesammelt werden,
- Experimente durchgeführt werden
- und/oder Modelle entwickelt werden mit dem Ziel, eine wissenschaftliche oder technologische Unsicherheit bzw. ein Risiko zu beseitigen,
- dann betrachten wir dies als systematisch durchgeführte wissenschaftliche Tätigkeit
Was bedeutet die Neuartigkeit von F&E-Aktivitäten?
Bei der Bewertung
von F&E-Tätigkeiten entspricht die Prüfung der Neuartigkeit nicht der
Prüfung der Neuheit von Erfindungen; die Neuartigkeit der Tätigkeit wird also
nicht nach dem Patentgesetz beurteilt, sondern es wird ein spezieller Ansatz
angewendet.
Es ist notwendig, die bereits erzielten Ergebnisse von Wissenschaft und Technik zur Lösung des Problems zu kennen:
- Ob bereits eine Lösung existiert,
- und wie weit verbreitet die Lösung für das betreffende Problem verfügbar ist,
- zum Zeitpunkt des Projektbeginns.
Es muss auch geprüft werden,
- ob etwas wissenschaftlich möglich ist, oder
- ob es technisch oder technologisch umsetzbar ist,
- und wie es in der Praxis realisiert und gemessen werden kann.
Vorläufiges F&E-Bewertungsverfahren
Früher war es sinnvoll, das vorläufige Qualifizierungsverfahren beim ungarischen Amt für geistiges Eigentum durchzuführen; diese Möglichkeit besteht jedoch inzwischen nicht mehr. Zwar erlässt das Nationale Amt für Forschung, Entwicklung und Innovation (NKFIH), dass diese Aufgabe übernommen hat, keine rechtskräftigen Bescheide, im Zusammenhang mit der Klassifizierung wenden sich die Behörden in Bezug auf die Qualifizierung ebenfalls an die NKFIH sodass dessen Einstufungen als richtungsweisend anzusehen sind. Im Rahmen des vorgelagerten F&E-Klassifizierungsverfahrens wird geprüft, ob bereits bestehende Lösungen tatsächlich zugänglich sind und für Fachleute naheliegend erscheinen. Falls dies der Fall ist, wird dennoch untersucht, ob die Lösung nicht dennoch eine gewisse Neuartigkeit aufweist.
Wird ein Projekt anders umgesetzt als in dem im Rahmen des vorgelagerten Qualifizierungsverfahrens eingereichten Antrag beschrieben, gilt es im Hinblick auf die Inanspruchnahme von Steuer- und Abgabenvergünstigungen als neues Projekt. Die zuvor erhaltene Qualifizierung gilt nicht für dieses Projekt, da die im Rahmen des Qualifizierungsverfahrens getroffene Entscheidung für die Behörde nur bei unveränderter Umsetzung des Projekts verbindlich ist.
Gleichzeitig ist es sehr wichtig festzuhalten, dass allein der Umstand, dass ein Projekt keine Ergebnisse hervorgebracht hat bzw. die Tätigkeit erfolglos war, die F&E-Einstufung des Projekts nicht ungültig macht.
Wenn Ihr
Unternehmen also im Rahmen seiner Produktions- oder Dienstleistungstätigkeit
auf eine Fragestellung stößt, für die keine unmittelbar verfügbare Antwort
besteht und Sie sich daher selbst auf die Suche nach Lösungen begeben, oder
wenn Sie ein technisches Problem durch die Entwicklung einer eigenen Idee
lösen, ist es durchaus möglich, dass Sie eine F&E-Tätigkeit ausüben. Wenn unser Artikel Ihr
Interesse geweckt hat und Sie die verborgenen F&E-Aktivitäten Ihres
Unternehmens entdecken und die verfügbaren Fördermittel nutzen möchten, heißen wir Sie herzlich
willkommen in unserem Büro!
