2026. júl. 9.

Steuerprüfungen von F&E-Steuervergünstigungen

Mit unserer Artikelreihe möchten wir Unternehmen dazu ermutigen, ihre förderfähigen Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten (F&E) zu identifizieren und die verfügbaren steuerlichen Begünstigungen in Anspruch zu nehmen. Im letzten Beitrag möchten wir jedoch auf die Bedeutung der rechtmäßigen Nutzung dieser Vorteile sowie auf die Risiken von Prüfungen aufmerksam machen.

Der wichtigste Grundsatz lautet: Steuerliche Förderungen sollten ausschließlich für tatsächlich förderfähige F&E-Projekte geltend gemacht werden, und sämtliche Schritte müssen ordnungsgemäß dokumentiert sein. Zudem empfiehlt es sich, Fachleute in die Beurteilung der Projekte einzubeziehen und für die steuerliche Berechnung sowie die Dokumentation die Unterstützung eines Steuerberaters in Anspruch zu nehmen.

Steuerprüfungen von F&E-Steuervergünstigungen

Prüfung von F&E-Projekten

Am häufigsten erfolgt eine nachträgliche Prüfung der Rechtmäßigkeit von F&E-Steuervergünstigungen. Allerdings sind auch sogenannte Compliance-Prüfungen laufender Projekte möglich. Im Rahmen einer Compliance-Prüfung kann die Behörde auch ein noch laufendes Projekt untersuchen, und die Prüfung kann gegebenenfalls wiederholt werden. Gleichzeitig besteht während einer solchen Prüfung die Möglichkeit, eine Selbstkorrektur einzureichen. Bei einer Compliance-Prüfung können höchstens Versäumnisstrafen verhängt werden. Hält die Behörde dies jedoch für erforderlich, kann sie eine Steuerprüfung anordnen, bei der auch Steuerdifferenzen festgestellt werden können. In beiden Verfahren liegt die Beweislast beim Steuerpflichtigen.

Prüfungsmaßnahmen

Die Behörde kann:

  • Ortsbesichtigungen durchführen,
  • Stellungnahmen von am Projekt beteiligten Organisationen anfordern,
  • bei diesen Organisationen verbundene Prüfungen durchführen,
  • sowie die Dokumentation des F&E-Projekts eingehend prüfen.

Welche Fragen sind bei der Prüfung einer F&E-Förderung zu klären?

Im Wesentlichen geht es um folgende Punkte:

  • Wurde das Projekt zu Recht als Forschungs- und Entwicklungstätigkeit eingestuft? Hierzu werden insbesondere die Inhalte der F&E-Vereinbarungen geprüft.
  • Sind die für das Projekt geltend gemachten F&E-Kosten tatsächlich förderfähig? 

Welche konkreten Fragen werden im Rahmen einer Steuerprüfung gestellt?

  • Wer hat das F&E-Projekt initiiert?
  • Gibt es schriftliche Aufzeichnungen über die Initiative?
  • Welche technischen, finanziellen und strategischen Ziele wurden mit dem Projekt verfolgt?
  • Passt das F&E-Projekt zur Unternehmensstrategie?
  • Wie wird die F&E-Tätigkeit finanziert?
  • Wie viele Personen sind an dem Projekt beteiligt und wie viel Zeit wenden sie dafür auf?
  • Entspricht die Projektdokumentation den Anforderungen?
  • Was geschah mit dem Projektergebnis nach erfolgreichem Abschluss?
  • Wurden die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle ordnungsgemäß erfasst?

 Die Beratung rund um steuerliche Förderungen gehört zu den bevorzugten Fachgebieten der Berater von LeitnerLeitner. Wir unterstützen unsere Mandanten dabei, ihre geschäftlichen Ziele schneller und effizienter zu erreichen, ohne sich mit komplexen gesetzlichen Anforderungen und umfangreichen administrativen Pflichten auseinandersetzen zu müssen. Kontaktieren Sie uns gerne auch bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit von Forschungs- und Entwicklungssteuervergünstigungen. Wir helfen Ihnen dabei, die Berechtigung zur Inanspruchnahme der Förderungen nachzuweisen und unterstützen Sie während des gesamten Compliance-Prozesses.

Die häufigsten Fehler bei F&E-Projekten

  • Die Kosten sind steuerlich nicht ordnungsgemäß abrechenbar.
  • Die Tätigkeit weist keinen ausreichenden Innovations- bzw. Neuheitsgrad auf.
  • Das Ergebnis der F&E-Tätigkeit wurde aktiviert bzw. als Vermögenswert bilanziert.

Ein weiterer Fehler – der zwar nicht sanktioniert wird – besteht darin, auf eine vorherige Qualifizierung des F&E-Projekts zu verzichten. Eine solche Vorabbeurteilung könnte spätere Prüfungsrisiken erheblich reduzieren.

Auch das Übersehen von F&E-Potenzialen ist ein Fehler

Die Steuerbehörde wird ein Unternehmen zwar nicht dafür bestrafen, dass es eine F&E-Fördermöglichkeit ungenutzt lässt. Dennoch kann dies die Unternehmensentwicklung bremsen. Ebenso nachteilig kann es sein, auf die Aktivierung von Entwicklungskosten zu verzichten, obwohl dies insbesondere aufgrund der zeitlichen Beschränkung des Verlustvortrags von Vorteil sein kann, da Aufwendungen dadurch in spätere Perioden verlagert werden können. Darüber hinaus sollten Unternehmen neben dem Abzug der F&E-Kosten vom steuerlichen Ergebnis auch weitere steuerliche Vergünstigungen und Möglichkeiten zur Minderung der Bemessungsgrundlage berücksichtigen.

Für ein Unternehmen kann es ebenso nachteilig sein, eine F&E-Chance zu übersehen und steuerliche Vergünstigungen ungenutzt zu lassen, wie eine gewöhnliche Geschäftstätigkeit fälschlicherweise als F&E-Projekt einzustufen. Mit der Unterstützung eines erfahrenen Beraters lassen sich beide Fehler vermeiden.

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