Die Europäische Union erwartet von ihren Mitgliedstaaten eine kontinuierliche Reduzierung des Verpackungsabfalls: Bis 2030 soll dieser gegenüber dem Niveau von 2018 um mindestens 5 %, bis 2035 um 10 % und bis 2040 um 15 % gesenkt werden. Diese Maßnahmen könnten dazu beitragen, das erwartete Aufkommen an Verpackungsabfällen bis 2040 um rund 37 % zu reduzieren.
Wiederverwendung gewinnt zunehmend an Bedeutung
Eines der wichtigsten Elemente der PPWR ist die stärkere Förderung wiederverwendbarer Verpackungen. Unternehmen, die Transportverpackungen wie Paletten, Folien oder Kartons einsetzen, müssen ab 2030 sicherstellen, dass mindestens 40 % dieser Verpackungen wiederverwendbar sind. Bis 2040 soll dieser Anteil voraussichtlich auf 70 % steigen. Besonders wichtig ist dabei, dass Unternehmen diese Anforderungen nicht nur an externe Geschäftspartner weitergeben, sondern die Wiederverwendung auch in ihren eigenen Logistikprozessen zwischen Standorten und verbundenen Unternehmen konsequent umsetzen.
Was bedeutet das für ungarische Unternehmen?
Die Verordnung betrifft alle Akteure, die Verpackungen innerhalb der Europäischen Union herstellen, importieren oder in Verkehr bringen. Damit sind auch ungarische Unternehmen von den Änderungen unmittelbar betroffen. Die Einführung des Systems der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) sowie des Pfandrücknahmesystems (DRS) kann bereits als erster Schritt in diese Richtung betrachtet werden. In den kommenden Jahren werden Unternehmen ihre Logistikprozesse anpassen müssen, um die Rücknahme und Rückverfolgbarkeit von Verpackungen sicherzustellen. Gleichzeitig könnten ab 2030 zahlreiche Einweg-Kunststoffverpackungen vom Markt verschwinden, weshalb rechtzeitig alternative Lösungen entwickelt und eingeführt werden sollten.
LeitnerLeitner unterstützt Unternehmen bei der Auslegung von Verpackungsvorschriften, der Bewertung von Compliance-Verpflichtungen sowie bei der Entwicklung von Verpackungs- und Logistiklösungen, die den Anforderungen an Wiederverwendung und Abfallvermeidung entsprechen. Wir begleiten unsere Mandanten bei der Durchführung von Auswirkungsanalysen, der Entwicklung von Compliance-Strategien sowie der Gestaltung interner Prozesse, damit sie auch in einem sich wandelnden regulatorischen Umfeld wettbewerbsfähig und rechtskonform agieren können. Nicht zuletzt übernehmen wir auf Wunsch auch die administrativen Aufgaben im Zusammenhang mit EPR-Gebühren und anderen umweltbezogenen Abgaben.
Verschärfte PFAS-Beschränkungen
Ab dem 12. August 2026 dürfen Lebensmittelverpackungen, die bestimmtePFAS-Grenzwerte überschreiten, nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Darüber hinaus müssen Hersteller, Importeure und Verwender nachweisen können, woher das in Verpackungsmaterialien enthaltene Fluor stammt und in welcher Form es vorliegt. Das bedeutet, dass auch die Anforderungen an die technische Dokumentation und den Nachweis der Konformität deutlich strenger werden.
Mögliche Änderungen im EPR-System
Die PPWR führt neue Rollen und Begriffsdefinitionen ein, die sich auch auf die Verpflichtungen im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) auswirken können. Künftig wird nicht in jedem Fall derselbe Wirtschaftsakteur für die Erfüllung der Anforderungen der PPWR und der EPR verantwortlich sein. Zudem könnten leere Verpackungen künftig in den Anwendungsbereich der EPR-Regelungen fallen. Gleichzeitig ist denkbar, dass bestimmte Unternehmen, die für den Eigenbedarf importierte Produkte auspacken, künftig nicht mehr zu den EPR-Verpflichteten gehören.
Die PPWR stellt nicht lediglich eine zusätzliche bürokratische Anforderung
dar. Langfristig wird sie die Verpackungsbranche, die Lieferketten sowie das
gesamte EPR-System grundlegend verändern. Unternehmen sollten daher möglichst
früh prüfen, ob die von ihnen verwendeten Verpackungen den neuen Anforderungen
entsprechen. Ebenso empfiehlt es sich, erforderliche Nachweise rechtzeitig
einzuholen, technische Dokumentationen zu überprüfen und interne Prozesse auf
die neuen Vorgaben vorzubereiten. Eine frühzeitige Anpassung kann dabei einen
entscheidenden Wettbewerbsvorteil verschaffen.
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