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2026. aug. 4.

Die Koordinierung der sozialen Sicherheit zwischen den EU-Mitgliedstaaten wird modernisiert

 Obwohl die EU-Mitgliedstaaten ihre jeweiligen Sozialversicherungssysteme eigenständig gestalten und verwalten, leben oder arbeiten im Europäischen Wirtschaftsraum mehrere Millionen Menschen außerhalb ihres Heimatlandes. Für diese Personen sowie für die betroffenen Staaten ist es wichtig, eindeutig festzustellen, welche sozialversicherungsrechtlichen Ansprüche und Pflichten bestehen. Zur Klärung und zum Schutz dieser grenzüberschreitenden Ansprüche wurden die Vorschriften zur Koordinierung der sozialen Sicherheit geschaffen. Sie gewährleisten die Kontinuität von Leistungen, vermeiden Doppelbeiträge und unterstützen die Freizügigkeit innerhalb Europas.

Die Koordinierung der sozialen Sicherheit zwischen den EU-Mitgliedstaaten wird modernisiert