Grundsätzlich stellen sich Entsendungsfragen sowohl in kurz- als
auch in langfristigen Beschäftigungsbeziehungen. In der Praxis werden Langzeit-Entsendungen
normalerweise von der Personalabteilung abgewickelt. Kurzfristige
Geschäftsreisen und Schulungen, die möglicherweise einen geringeren Stellenwert
haben, erfordern jedoch auch besondere Sorgfalt aus steuerlicher und
administrativer Sicht. Darüber hinaus bietet der Logistiksektor spezielle
Behandlungen an.
Langzeit-Entsendungen: die
komplexesten Implikationen
Gehälter, Löhne und ähnliche Vergütungen können im empfangenden oder
im entsendenden Land besteuert werden. Die Besteuerung hängt zunächst davon ab,
ob die Privatperson ihre steuerliche Ansässigkeit während des
Auslandsaufenthalts behält. Ein Wechsel des Steuerwohnsitzes kann eintreten,
wenn die gesamte Familie für einen längeren Zeitraum aus Ungarn ausreist und
ausgezogen ist. Dadurch werden die persönlichen Beziehungen der Individuen
wesentlich und dauerhaft verändert.
Wenn die Arbeit physisch im Empfängerland ausgeführt wird und auch
der Steuerwohnsitz der Personen umgezogen ist, gehen die Steuerrechte
ausschließlich auf das Empfängerland über. Falls die steuerliche Ansässigkeit im
Heimatland bleibt, hängt die Besteuerung der Löhne von dem physischen Arbeitsort,
der Aufenthaltsdauer und dem Geldauszahler ab. In solchen Fällen kann die
Einkommensbesteuerung auf das Empfänger- oder das Entsendeland oder auf beide
Länder übergehen.
Die Gesetzgebung der Sozialversicherung basiert auf einer anderen
Logik, namentlich, dass sie nicht immer mit der Besteuerung übereinstimmt. Um
herauszufinden, welches Land die Abdeckung leisten sollte und somit Anspruch
auf die Beiträge, die Dauer der Entsendung und die einzelnen oder parallelen
Arbeitsbeziehungen in den betroffenen Ländern haben sollte, sollten alle betroffenen
Länder untersucht werden.
In Bezug auf die Arbeitsbeziehungen ist die Gesetzgebung des Entsendeland
and des Empfängerlandes in Bezug auf Mindestlöhne, Höchstarbeitszeiten,
Mindestruhezeiten, Gesundheit und Sicherheit, Schutz von Frauen und
Jugendlichen, Gleichbehandlung und Mangel der Diskriminierung gemeinsam anzuwenden.
Kurzzeit-Entsendungen:
steuerliche Schwierigkeiten
Cafeteria-Elemente wurden 2019 dereguliert, allerdings beeinflusst
dies nicht die Behandlung von Dienstreisen und kurzfristigen Delegationen aus
steuerlicher Sicht. Für solche Kurzreisen kann der Arbeitgeber eine
Tagespauschale seinen Arbeitnehmern zahlen, die zumindest teilweise von Steuer
befreit ist. Die Schwellenwerte für diese Steuerbefreiung hängen vom
Bestimmungsland ab: Inländische Zulagen können normalerweise bis zu HUF 500 pro
Tag und im Logistikbereich HUF 3.000 pro Tag steuerfrei gewährt werden. Solange
sind Zulagen
für Delegationen im Ausland immer teilweise steuerpflichtig, da nur 30% bis zu
EUR 15 pro Tag ohne Besteuerung gewährt werden können.
Der Logistiksektor ist besonders mit einer steuerfreien Tagespauschale von EUR
60. Die Reise- und Unterbringungskosten können ohne Steuer immer unter der
Bedingung gestellt werden, dass die richtige Rechnung für den Namen des
Unternehmens ausgestellt wird.
Wenn keine Tagespauschale gewährt wird, kann der Arbeitnehmer
berechtigt sein, die Rechnungen nur für den Namen des Unternehmens nur für die
von ihm während der Reise gekauften Lebensmittel einzureichen. Solche
Erstattungen sind steuerpflichtig, aber die vom Arbeitgeber zu zahlenden
Steuern betragen 15% Einkommensteuer und 17,5% Sozialsteuer auf ein Einkommen multipliziert
mit 1,18%. Somit beträgt der effektive Gesamtsteuersatz 38,35%. Ähnliche
steuerliche Konsequenzen sollen für Repräsentationskosten in Betracht gezogen
werden, wenn der Arbeitnehmer während seiner Geschäftsreise Andere zu einem
Geschäftsessen einlädt.
Besondere Aufmerksamkeit sollte jedoch auch den rechtlichen Aspekten
gewidmet werden. Der Wortlaut des Arbeitsvertrags kann zu unterschiedlichen
Auslegungen von Entsendungen führen. Wenn im Vertrag kein Arbeitsort geregelt
ist oder der Arbeitsplatz unterschiedlich ist, kann die Definition von Entsendungen
in der Praxis schwer zu erfüllt werden. Dies führt zu einer zusätzlichen
Besteuerung von Dienstreisen und der Autonutzung.
Kurzfristige Entsendungen, Dienstreisen und Schulungen unterliegen
daher noch komplizierteren steuerlichen Auswirkungen. Dies wird aufgrund
unserer praktischen Erfahrungen in Organisationen normalerweise übersehen oder
unsachgemäß behandelt. Es ist keine schlechte Sache, die Unterstützung von
externen Beratern und Gehaltsabrechnungsspezialisten in
Beschäftigungsverlegungsangelegenheiten sowohl in kurz- und in langfristigen
Fällen, als auch in nationalen als auch in grenzüberschreitenden Situationen zu
akzeptieren.
LeitnerLeitner ist eine der einflussreichsten Steuerberatungs-,
Wirtschaftsprüfungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in Mitteleuropa. Wir
verfügen über umfassende Kenntnisse des rechtlichen und steuerlichen Umfelds
der Länder in der Region. Mit Hilfe unserer anderen Experten können wir eine
qualitativ hochwertige Beratung unseren Kunden zu steuerlichen Aspekten der
Entsendung anbieten.