Das Jahr 2023 stand ganz für Gründung von innerfamiliärlichen Treuhandkonstruktionen im Leben der ungarischen Unternehmerfamilien. Der Gesetzgeber schaffte eine alte Steueroptimierungsmöglichkeit ab, die zuvor oft auch zum Missbrauch genutzt wurde. Die Gründer von Treuhandkonstruktionen konnten ihr Unternehmen zum Marktwert aufwerten und im Fall einer Veräußerung des Unternehmens der Veräußerungsgewinn konnte steueroptimiert bei dem Unternehmerfamilie landen. Doch die Angst vor Veränderungen veranlasste viele Unternehmer, sofort zu handeln. Diese Eile haben viele rechtliche Fragen offen gelassen, die bald geklärt werden sollten.
Der Hauptzweck der treuhänderischen Vermögensverwaltung ist es, das
Familienvermögen als Einheit zusammenzuhalten. Damit kann sie dem gesetzlichen Erbschaftsystem
entgegenwirken, das grundsätzlich zu einer Zersplitterung des Familienvermögen
führen würde. Das Problem ähnelt dem historischen Dilemma des ungarischen
Bürgertums, als die Erbschaft das Familienvermögen zersplitterte und so das
ungarische Bürgertum im 19 Jahrhundert verarmt hat.
Die treuhänderische Vermögensverwaltung ist in erster Linie eine gute
Erbschaftsinstrument und nicht ein Steuerinstrument. Die Unternehmerfamilie
kann ihr eigenes Erbschaftssystem einrichten, die Zahlungen aus dem
Familienvermögen an die Großfamilie oder an wichtige Angestellte oder sogar an Treuhänder
individuell beschließen. Es ist sogar
auch dazu geeignet, das Vermögen hinter einer Glaswand vor den künftigen
Generationen zu verbergen, und damit den Grundstein für das Wohlhaben der
dritten oder nachfolgenden Generationen legen.
All dies erfordert strategisches Denken. So ist beispielsweise eine
Entscheidung darüber erforderlich, ob und warum das Familienvermögen als
Einheit zusammengehalten werden soll. Es sollte auch vorab entschieden werden,
wie viel regelmäßig aus dem gemeinsamen Familienvermögen entnommen werden kann?
Welcher Anteil soll an das Familienmitglied gehen, welcher Anteil soll im
Unternehmen bleiben, um künftige gemeinsame Investitionszwecke zu dienen?
Welcher Anteil wird in Diversifikationsprojekte investiert? Unterstützt die
Familie die Start-ups der nächsten Generation, um Unternehmungsgeist zu
entwickeln?
Oft haben wir erfahren, dass die im Sommer 2023 eilig eingerichteten
treuhänderischen Vermögensverwaltungsstrukturen an diesen strategischen Denkweise
aus zeitlichen Gründen fehlten. Die Treuhand wurde meist durch einseitige Entscheidungen der
Gründer geschaffen, wurden diese häufig nicht einmal mit den Stakeholder in der
Familie genügend abgestimmt. Dies kann im Nachhinein zu ernsthaften
Rechtsstreitigkeiten führen, da die gesetzlichen Erben solche Rechte haben, die
die Umsetzung des Willens der Gründer verhindern können. So wäre es zum
Beispiel sehr wichtig gewesen, den sogenannten gesetzlichen Pflichtteil sowie
den Anteil des als eheliche Gütergemeinschaft geschaffenen Vermögens zu
berücksichtigen. Nicht zuletzt sollten sich treuhänderische
Vermögensverwaltungsakte in Testamenten niederschlagen. Glücklicherweise können
die wichtigsten Risiken im Nachhinein überprüft und Fehler, die bei der
"Eilarbeit" gemacht wurden, korrigiert oder nachgeholt werden.
Häufig ist auch zu beobachten, dass die in Treuhandverträgen festgelegten
Grundsätze der Treuhand überhaupt nicht in Einklang der Satzungen der
Gesellschaften der Unternehmensfamilie sind. Beispielsweise es ist ratsam
Regelungen in der Satzungen aufzunehmen, dass der Verkauf der Anteil des
Unternehmens oder das Vermögen des Unternehmens der Zustimmung der
Gesellschafterversammlung benötigt oder dass der Anteilserwerb durch
familienfremde Personen nicht zulässig ist. Natürlich ist es auch sinnvoll,
Unternehmensbewertungsregeln abzustimmen, um spätere innerfamiliärliche Streitigkeiten
über das Wert des Unternehmens zu vermeiden.
Familienvermögensverwaltung kann nur als einheitliches System betrieben
werden. Unternehmer sollten also nicht zurücklehnen sondern diese
Feinschliffarbeit noch zu beenden, wenn diese im Sommer 2023 nicht getan haben.
Wenn jemand die Gründung einer solchen Treuhandkonstruktion im Jahr 2023
verpasst hat, ist er nicht zu spät mit der Gründung, da der Gesetzgeber in
einer vor Jahresende eingeführten erneuten Gesetzesänderung gewissermaßen
zurückgerudert hat: die Aufwertung des Unternehmens und dadurch die
Steueroptimierung ist erneut zulässig, nur eine 5 jährige Haltefrist wurde
eingeführt. Bei dieser Neugründungen sollten die Unternehmer sich an ein Team
wenden, das nicht nur in der treuhänderischen Vermögensverwaltung, sondern auch
in den Bereichen Erbschaftsrecht, Gesellschaftsrecht, Ehegüterrecht und Steuerrecht
eine komplexe Beratung bietet.
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Am 1. Februar 2024 wurde die Anwaltskanzlei LeitnerLaw Szabó & Partners
gegründet, die eng mit der seit 30 Jahren bestehenden Steuer-,
Wirtschaftsberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft LeitnerLeitner
zusammenarbeiten wird. Damit stehen den Klienten von LeitnerLeitner und
LeitnerLaw künftig alle Dienstleistungen rund um wirtschaftliche und
unternehmerische Fragen aus einer Hand zur Verfügung.
Der Gründer der LeitnerLaw Rechtsanwaltskanzlei Szabó & Partner steht
seinen Klienten seit mehr als zwei Jahrzehnten in verschiedenen Bereichen des
internationalen Wirtschaftsrechts beratend zur Seite. In den letzten Jahren lag
der Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit in den Bereichen
Familienunternehmen, Unternehmenstransaktionen und Wettbewerbsrecht. Die
Rechtsanwaltskanzlei LeitnerLaw wird sich weiterhin auf diese Bereiche
konzentrieren und freut sich auch über Anfragen von Mandanten in steuer-,
straf- und verfahrensrechtlichen Angelegenheiten.