2025. aug. 29.

Ab dem 1. Juli 2025 haben sich die Regeln für Einkommenspfändungen geändert.

Ab dem 1. Juli 2025 wurde das Vollstreckungsgesetz geändert. Die Änderungen betreffen den von der Pfändung freigestellten Einkommensanteil sowie die Handhabung und den Schutz des Familienfreibetrags. Wir weisen darauf hin, dass der Pfändungsschutz nicht gilt bei der Vollstreckung von Kindesunterhalt oder von mit der Geburt verbundenen Kosten.