Eine hervorragende Möglichkeit, Mitarbeiter zu belohnen, ist das bis zu drei Mal pro Jahr gewährbare geringwertige Geschenk. Dieses kann z. B. ein Geschenkgutschein, eine Dienstleistung oder ein konkreter Gegenstand wie ein Buch sein. Die Aufgabe des schenkenden Arbeitgebers beschränkt sich jedoch nicht darauf, eine Quittung über den gekauften Artikel oder Gutschein anzufordern und an die Buchhaltung weiterzugeben: Auch die Lohnverrechnung muss informiert werden, und die Daten sind in einem internen Verzeichnis zu dokumentieren.