2025. szept. 22.

Steuerlich begünstigte Zuwendung an Arbeitnehmer – Dokumentations-, Abrechnungs- und Steuerpflichten

Eine hervorragende Möglichkeit, Mitarbeiter zu belohnen, ist das bis zu drei Mal pro Jahr gewährbare geringwertige Geschenk. Dieses kann z. B. ein Geschenkgutschein, eine Dienstleistung oder ein konkreter Gegenstand wie ein Buch sein. Die Aufgabe des schenkenden Arbeitgebers beschränkt sich jedoch nicht darauf, eine Quittung über den gekauften Artikel oder Gutschein anzufordern und an die Buchhaltung weiterzugeben: Auch die Lohnverrechnung muss informiert werden, und die Daten sind in einem internen Verzeichnis zu dokumentieren.


Wie müssen beliebte Geschenkgutscheine, die an Mitarbeiter gegeben werden, oder allgemein geringwertige Geschenke korrekt in der Buchhaltung und der Lohnabrechnung behandelt werden?
 
Die wichtigsten Regeln im Zusammenhang mit geringwertigen Geschenken

Kleingeschenkte sind als bestimmte Zuwendung zu versteuern und können neben den Arbeitnehmern auch deren nahen Angehörigen bis zu dreimal jährlich gegeben werden. Der Wert des Geschenks darf jeweils 10 % des Mindestlohns nicht überschreiten, was im Jahr 2025 29.080 Forint entspricht, das heißt, insgesamt können pro Person jährlich 87.240 Forint gegeben werden. Das Geschenk kann ein Produkt, eine Dienstleistung oder ein Gutschein sein, wobei der Gutschein ausschließlich für ein bestimmtes Produkt oder eine bestimmte Dienstleistung gelten darf, zum Beispiel nur in einem bestimmten Geschäft oder für eine bestimmte Produktkategorie eingelöst werden kann.

Wie werden geringwertige Geschenke besteuert?

Die Besteuerung von geringwertigen Geschenken ist sehr vorteilhaft – die gesamte Abgabenlast beträgt lediglich 33,04 %. Die Bemessungsgrundlage beträgt das 1,18-Fache des Wertes der Zuwendung, worauf 15 % Einkommensteuer und 13 % Sozialversicherungsbeitrag zu zahlen sind.

Was passiert, wenn die Vorschriften für geringwertige Geschenke nicht eingehalten werden?

Wenn die oben genannten Regeln nicht eingehalten werden, gilt der gesamte Betrag des geringwertigen Geschenks als Einkommen aus einem Arbeitsverhältnis und wird, wie Gehalt besteuert. 

Zum Beispiel, wenn:

  • Der Wert des Geschenks übersteigt 10 % des Mindestlohns,
  • oder eine Person erhält es mehr als dreimal,
  • oder es entspricht nicht den Voraussetzungen für Sachbezüge gemäß dem Einkommensteuergesetz (SZJA),

dann müssen darauf 46,5 % Abgaben (Steuern) gezahlt werden.

Unter welchen Bedingungen kann ein Geschenkgutschein als Sachleistung gelten?

Wenn festgestellt werden kann, dass

  • In welchem Produkt- oder Dienstleistungsbereich es verwendet werden kann,
  • und dass es nicht zurückgegeben werden kann

Was bedeutet es, dass ein Gutschein für eine bestimmte Produkt- oder Dienstleistungskategorie verwendet werden kann?

Zum Beispiel kann ein Gutschein eines Buchladen-Netzwerks nur für eine bestimmte Produktgruppe eingelöst werden, was akzeptabel ist. Allgemeine Gutscheine von Supermärkten mit breitem Warenangebot hingegen könnten für zahlreiche Produkte eingelöst werden – von Lebensmitteln über Elektronik bis hin zu Kleidung –, daher sind diese definitiv nicht akzeptabel.

Das eigentliche Problem stellen Gutscheine von kleineren Ladenketten dar, bei denen mehrere unterschiedliche Produktgruppen verfügbar sind, die aber dennoch gewissermaßen spezialisiert sind. In solchen Fällen ist nicht eindeutig, ob ein Gutschein akzeptabel ist. Typischerweise betrifft dies Drogeriemärkte, in denen zum Beispiel auch Lebensmittel gekauft werden können.

Deshalb ist es ratsam, die Kollegen aus der Lohnbuchhaltung bereits vor dem Kauf des Gutscheins zu fragen, wie eindeutig die steuerliche Behandlung des ausgewählten Gutscheins ist.

Welche Aufgaben hat der Arbeitgeber bei der Gewährung von geringwertigen Geschenken bzw. Geschenkgutscheinen?

Wie sich aus dem Vorstehenden bereits ergibt, ist es ratsam, den Plan noch vor der Entscheidung bzw. dem Kauf mit dem Buchhalter oder Steuerberater zu besprechen. Zum Beispiel, zu welchem Zweck und wie häufig eine solche Leistung den Mitarbeitenden gewährt werden soll und an welches konkrete Produkt oder welche Sache gedacht ist. Wenn Buchhaltung und Lohnverrechnung von unterschiedlichen Personen durchgeführt werden, ist es wichtig, dass beide Kolleg:innen die nötigen Informationen erhalten, da auch Geschenkgutscheine ins Lohnabrechnungsprogramm aufgenommen werden können, was ihre Nachverfolgung erleichtert.

Es ist wichtig, beim Kauf von Geschenkgutscheinen oder Geschenken unbedingt eine Quittung auf den Namen des Arbeitgebers zu verlangen. Obwohl der Verkäufer grundsätzlich weiß, welche Belegpflicht er hat, ist es ratsam, die Grundlagen zu kennen:

  • Entweder ist eine Rechnung auf den Namen des Arbeitgebers auszustellen, wenn es sich um einen sogenannten Einzweck-Gutschein handelt,
  • oder eine Quittung im Falle eines Mehrzweck-Gutscheins.

Aufgrund der oben dargestellten Regelungen kommen als geringwertige Geschenke, die als bestimmte Sachzuwendungen versteuert werden, in der Regel eher nur Einzweck-Gutscheine in Betracht. Bei deren Ausgabe sind nämlich der Leistungsort sowie der anzuwendende Mehrwertsteuersatz der gelieferten Ware oder erbrachten Dienstleistung bereits bekannt. Bei Mehrzweck-Gutscheinen ist dies hingegen nicht zwingend der Fall, da sie für verschiedene Produkte eingelöst werden können.

Welche internen Aufzeichnungen oder Dokumentationen müssen über geringwertige Geschenke und Geschenkgutscheine geführt werden?

Im Fall von geringwertigen Geschenken ist der Arbeitgeber bzw. die Person mit Arbeitgeberbefugnissen verpflichtet, Folgendes zu dokumentieren:

  • das Datum der Zuwendung,
  • der Wert der Zuwendung,
  • der Name des Begünstigten,
  • die Form der Zuwendung (z. B. Art des Gutscheins, Name des Geschäfts, Rechnungsnummer),
  • der Zweck der Zuwendung,
  • die Anzahl der Gelegenheiten.

Dafür ist auch eine Excel-Tabelle bestens geeignet, wichtig ist, dass im Bedarfsfall gegenüber dem Finanzamt die Rechtmäßigkeit der Zuwendung nachgewiesen werden kann.

Sollten Sie Fragen zur praktischen Anwendung oder zur Administration von Geschenkgutscheinen oder anderen geldwerten Vorteilen haben, wenden Sie sich gerne vertrauensvoll an die erfahrenen Berater und das Lohnverrechnungsteam von LeitnerLeitner.