2025. okt. 28.

Die EPR-Gebühren und die damit ver-bundenen Bußgelder sind deutlich ge-stiegen

Ab dem 1. Oktober 2025 sind die Gebühren für die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR – Extended Producer Responsibility) gestiegen. Die Änderungen betreffen mehrere Produktkategorien und Materialströme. Neben den allgemeinen und den für pfandpflichtige Produkte geltenden Servicegebühren wurden auch die Pauschalgebühren der Fahrzeughersteller im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung erhöht.



Was ist das EPR-System und warum ist es wichtig?

Das EPR-System (Extended Producer Responsibility) hat zum Ziel, dass Hersteller und Händler die Umweltkosten über den gesamten Lebenszyklus ihrer Produkte hinweg tragen – insbesondere dann, wenn die Produkte und ihre Verpackungen zu Abfall werden. Die auf diese Weise erhobenen Gebühren dienen der Finanzierung der Kreislaufwirtschaft und fördern nachhaltigere Produktions- und Verbrauchsprozesse.

Die EPR-Änderungen im Jahr 2025 stellen die betroffenen Unternehmen vor neue Herausforderungen.

Wie hat sich das System der erweiterten Herstellerverantwortung verändert?

Im September wurde es ermöglicht, dass der Minister die EPR-Gebührensätze auch im laufenden Jahr anpassen kann. Diese Flexibilität erleichtert zwar eine schnellere Reaktion auf die steigenden Kosten, da das Ziel der Gebührenerhöhung grundsätzlich die Finanzielle Stabilität des Abfallwirtschaftssystems ist, macht jedoch die Planung für die Unternehmen unvorhersehbarer.

Die wichtigste Änderung besteht darin, dass die EPR-Gebühren für mehrere Materialströme erhöht wurden, insbesondere in den folgenden Kategorien: 

Gebührenkategorie

Bis 30. September 2025 geltende EPR-Gebühr (HUF/kg)

Ab 1. Oktober 2025 geltende EPR-Gebühr (HUF/kg)

Holzverpackungen

19

22

Textilverpackungen

67

148

Glasverpackungen

77

107

Verbund- (Komposit-) Verpackungen

168

191

Lampen

306

419

Fahrzeugteile und Batterien

238

390

Fahrzeuge

21

36

Speiseöle und -fette

36

62

Textilprodukte

145

164

Möbel aus Holz

17

51

Die Servicegebühren für die pfandpflichtigen Produkte haben sich wie folgt geändert:

Gebührenkategorie

Bis 30. September 2025 geltende EPR-Gebühr (HUF/kg)

Ab 1. Oktober 2025 geltende EPR-Gebühr (HUF/kg)

Nicht wiederverwendbares Metall

186

198

Nicht wiederverwendbares Glas

 

77

84

 

Außerdem tritt bei den Pauschal-EPR-Gebühren für Fahrzeuge in allen Kategorien eine deutliche Erhöhung in Kraft.

 

Sanktionen bei Nichteinhaltung der EPR-Verpflichtungen

Die Änderung der EPR-Gebühren betrifft nicht nur die Kosten für Hersteller und Händler, sondern auch das Risiko, das sie bei Verstößen gegen die Vorschriften eingehen. Durch die steigenden Gebühren kann unvollständige oder fehlerhafte Datenmeldung bzw. Zahlungsverzug zu erheblichen finanziellen Belastungen führen. Daher ist es entscheidend zu verstehen, welche Sanktionen im EPR-System angewendet werden und welche Folgen die Nichteinhaltung der Pflichten hat.

Die EPR-Gebühr gilt nicht als Steuer, sondern ist lediglich eine Servicegebühr, die an das Konzessionsunternehmen MOHU MOL (Abfallwirtschafts AG) zu entrichten ist. Steuerrechtliche Sanktionen greifen daher nicht. Dennoch sind im Rahmen des EPR-Systems Bußgelder vorgesehen.

Wenn ein Hersteller keine oder fehlerhafte Angaben zur Menge der in Verkehr gebrachten Kreislaufprodukte macht, entspricht die verhängte Geldbuße der Hälfte der fehlenden EPR-Gebühr, die zusätzlich zur ausstehenden Gebühr zu zahlen ist. Kann aus den Unterlagen des Herstellers nicht eindeutig festgestellt werden, welchem Materialstrom (z. B. Papier, Kunststoff) die Menge zuzuordnen ist, muss der höchste geltende Gebührensatz für diesen Produktstrom angewendet werden.

Beispiel: Wenn ein Unternehmen 10.000 kg Verpackung nicht meldet und die Materialzusammensetzung nicht nachweisen kann, wird der höchste derzeitige Satz für Kunststoffverpackungen von 219 HUF/kg angesetzt. Daraus ergibt sich:

  •     EPR-Gebühr: 2.190.000 HUF
  •     Bußgeld: die Hälfte davon, also 1.095.000 HUF
  •     Gesamtbetrag: 3.285.000 HUF

 

Was können die Unternehmen tun?

Aufgrund der Gebührenerhöhungen ist es sinnvoll, die EPR-bezogenen Kosten und potenziellen administrativen Aufgaben im Voraus zu planen. Wir empfehlen die folgenden Schritte:

  • Kostenplanung und Prognosen für den verbleibenden Teil des Jahres 2025 und für 2026.
  • Überprüfung der Materialnutzung und Verpackung, insbesondere bei Produktkategorien, die von höheren Gebühren betroffen sind (z. B. Werbepapier und Holzmöbel).
  • Überprüfung der Aufzeichnungs- und Meldepflichten, um sicherzustellen, dass die Daten genau und fristgerecht übermittelt werden.
  • Die Einbeziehung von Experten, um die Einhaltung von Umweltgebühren und EPR-Vorschriften zu optimieren.

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Die EPR-Gebührenerhöhung im Oktober kann für produzierende und vertreibende Unternehmen zu erheblichen Mehrkosten führen, insbesondere für diejenigen, die große Mengen an Verpackungsmaterialien oder Möbelprodukten in Verkehr bringen. Diese Veränderungen tragen dazu bei, dass es für Unternehmen zunehmend komplex wird, Kosten-effizienz und Compliance gleichzeitig sicherzustellen. Wir empfehlen, dass Unternehmen ihre EPR-Strategien proaktiv überprüfen und bei Bedarf Experten hinzuziehen, um finanzielle und rechtliche Compliance sicherzustellen.