Ab
dem 1. Oktober 2025 sind die Gebühren für die erweiterte
Herstellerverantwortung (EPR – Extended Producer Responsibility) gestiegen. Die
Änderungen betreffen mehrere Produktkategorien und Materialströme. Neben den
allgemeinen und den für pfandpflichtige Produkte geltenden Servicegebühren
wurden auch die Pauschalgebühren der Fahrzeughersteller im Rahmen der
erweiterten Herstellerverantwortung erhöht.
Was ist das EPR-System und warum ist es wichtig?
Das EPR-System (Extended Producer Responsibility) hat zum Ziel, dass Hersteller und Händler die Umweltkosten über den gesamten Lebenszyklus ihrer Produkte hinweg tragen – insbesondere dann, wenn die Produkte und ihre Verpackungen zu Abfall werden. Die auf diese Weise erhobenen Gebühren dienen der Finanzierung der Kreislaufwirtschaft und fördern nachhaltigere Produktions- und Verbrauchsprozesse.
Die EPR-Änderungen im Jahr 2025 stellen die betroffenen Unternehmen vor neue Herausforderungen.
Wie hat sich das System der erweiterten Herstellerverantwortung verändert?
Im September wurde es ermöglicht, dass der Minister die EPR-Gebührensätze auch im laufenden Jahr anpassen kann. Diese Flexibilität erleichtert zwar eine schnellere Reaktion auf die steigenden Kosten, da das Ziel der Gebührenerhöhung grundsätzlich die Finanzielle Stabilität des Abfallwirtschaftssystems ist, macht jedoch die Planung für die Unternehmen unvorhersehbarer.
Die wichtigste Änderung besteht darin, dass die EPR-Gebühren für mehrere Materialströme erhöht wurden, insbesondere in den folgenden Kategorien:
|
Gebührenkategorie |
Bis 30. September
2025 geltende EPR-Gebühr (HUF/kg) |
Ab 1. Oktober 2025
geltende EPR-Gebühr (HUF/kg) |
|
Holzverpackungen |
19 |
22 |
|
Textilverpackungen |
67 |
148 |
|
Glasverpackungen |
77 |
107 |
|
Verbund-
(Komposit-) Verpackungen |
168 |
191 |
|
Lampen |
306 |
419 |
|
Fahrzeugteile und
Batterien |
238 |
390 |
|
Fahrzeuge |
21 |
36 |
|
Speiseöle und
-fette |
36 |
62 |
|
Textilprodukte |
145 |
164 |
|
Möbel aus Holz |
17 |
51 |
Die
Servicegebühren für die pfandpflichtigen Produkte haben sich wie folgt
geändert:
|
Gebührenkategorie |
Bis 30. September
2025 geltende EPR-Gebühr (HUF/kg) |
Ab 1. Oktober 2025
geltende EPR-Gebühr (HUF/kg) |
|
Nicht
wiederverwendbares Metall |
186 |
198 |
|
Nicht
wiederverwendbares Glas |
77 |
84 |
Außerdem tritt bei den Pauschal-EPR-Gebühren
für Fahrzeuge in allen Kategorien eine deutliche Erhöhung in Kraft.
Sanktionen bei Nichteinhaltung der EPR-Verpflichtungen
Die Änderung der EPR-Gebühren betrifft nicht nur die Kosten für Hersteller und Händler, sondern auch das Risiko, das sie bei Verstößen gegen die Vorschriften eingehen. Durch die steigenden Gebühren kann unvollständige oder fehlerhafte Datenmeldung bzw. Zahlungsverzug zu erheblichen finanziellen Belastungen führen. Daher ist es entscheidend zu verstehen, welche Sanktionen im EPR-System angewendet werden und welche Folgen die Nichteinhaltung der Pflichten hat.
Die EPR-Gebühr gilt nicht als Steuer, sondern ist lediglich eine Servicegebühr, die an das Konzessionsunternehmen MOHU MOL (Abfallwirtschafts AG) zu entrichten ist. Steuerrechtliche Sanktionen greifen daher nicht. Dennoch sind im Rahmen des EPR-Systems Bußgelder vorgesehen.
Wenn ein Hersteller keine oder fehlerhafte
Angaben zur Menge der in Verkehr gebrachten Kreislaufprodukte macht, entspricht
die verhängte Geldbuße der Hälfte der fehlenden EPR-Gebühr, die zusätzlich zur
ausstehenden Gebühr zu zahlen ist. Kann aus den Unterlagen des Herstellers
nicht eindeutig festgestellt werden, welchem Materialstrom (z. B. Papier,
Kunststoff) die Menge zuzuordnen ist, muss der höchste geltende Gebührensatz
für diesen Produktstrom angewendet werden.
Beispiel: Wenn ein Unternehmen 10.000 kg
Verpackung nicht meldet und die Materialzusammensetzung nicht nachweisen kann,
wird der höchste derzeitige Satz für Kunststoffverpackungen von 219 HUF/kg
angesetzt. Daraus ergibt sich:
- EPR-Gebühr: 2.190.000 HUF
- Bußgeld: die Hälfte davon, also 1.095.000 HUF
- Gesamtbetrag: 3.285.000 HUF
Was können die Unternehmen tun?
Aufgrund der Gebührenerhöhungen ist es
sinnvoll, die EPR-bezogenen Kosten und potenziellen administrativen Aufgaben im
Voraus zu planen. Wir empfehlen die folgenden Schritte:
- Kostenplanung und Prognosen für den verbleibenden Teil des Jahres 2025 und für 2026.
- Überprüfung der Materialnutzung und Verpackung, insbesondere bei Produktkategorien, die von höheren Gebühren betroffen sind (z. B. Werbepapier und Holzmöbel).
- Überprüfung der Aufzeichnungs- und Meldepflichten, um sicherzustellen, dass die Daten genau und fristgerecht übermittelt werden.
- Die Einbeziehung von Experten, um die Einhaltung von Umweltgebühren und EPR-Vorschriften zu optimieren.
Benötigen Sie Unterstützung bei der Neuberechnung oder Meldung der EPR-Gebühren? Das Team von LeitnerLeitner unterstützt seine Kunden mit aktuellem Fachwissen und praktischer Erfahrung, um sich im System der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) sicher zurechtzufinden.
Die EPR-Gebührenerhöhung im Oktober kann für produzierende und vertreibende Unternehmen zu erheblichen Mehrkosten führen, insbesondere für diejenigen, die große Mengen an Verpackungsmaterialien oder Möbelprodukten in Verkehr bringen. Diese Veränderungen tragen dazu bei, dass es für Unternehmen zunehmend komplex wird, Kosten-effizienz und Compliance gleichzeitig sicherzustellen. Wir empfehlen, dass Unternehmen ihre EPR-Strategien proaktiv überprüfen und bei Bedarf Experten hinzuziehen, um finanzielle und rechtliche Compliance sicherzustellen.
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