2016. márc. 23.

IFRS – Es lohnt sich, mit den Vorbereitungen rechtzeitig zu beginnen

Einige ungarische Unternehmen können sich bereits ab 2016 für die Rechnungslegung nach den Vorschriften von IFRS (Internationale Finanzberichtsnorm) entscheiden, während man ab 2017 mit der bedeutenden Erhöhung der Zahl von IFRS-Transaktionen rechnen kann.



Die lokale Einführung von IFRS wird aller Wahrscheinlichkeit nach das Leben jener Unternehmen leichter machen, die im internationalen Raum tätig sind. Außerdem gewährleistet IFRS bessere Möglichkeiten auf dem Markt und vereinfacht die Geschäftsverwaltung. Ab 2017 können alle Unternehmen, die unter die gesetzlich vorgeschriebene, pflichmäßige Wirtschaftsprüfung gehören, oder Mitglied einer internationalen Gruppe sind, bei der die Muttergesellschaft die Konsolidierung gemäß IFRS praktiziert, die Rechnungslegung nach IFRS einführen. Vermutlich wird das der größte Kreis sein, der die IFRS-Prinzipien anwendet.

Die ungarische Rechnungslegung wird für jene, die sich auf IFRS umstellen, nicht vorgeschrieben sein, da die Steuerzahlungspflichten (Körperschaftssteuer, lokale Gewerbesteuer, Einkommens-steuer von Energiedienstleistern, Reklamesteuer) auf Grund der durch IFRS vorgeschriebenen Steuerbemessungsgrundlage festzustellen sein werden. Die IFRS-Buchungsposten werden durch spezielle Modifizierungen in erster Linie mit der Zielsetzung der Einengung der ungarischen Rechnungslegungsnormen korrigiert, anschließend sind nach einigen weiteren Korrektionen die gewöhnlichen Steuerkalkulationen durchzuführen.

Obwohl nach den Grundprinzipien im Zuge der Anwendung von IFRS ähnliche Steuerergebnisse entstehen sollten, kann das in vollem Umfang nicht erzielt werden. Deshalb wird die Körperschaftssteuer von Unternehmen, die IFRS einführen, für zwei Steuerjahre eingefroren (Jahr der Umstellung und das darauf folgende Steuerjahr)(Anwendung der Mindest-Sondersteuer).

Unter Berücksichtigung dessen, was für eine komplexe Aufgabe die Umstellung von dem aktuellen Rechnungslegungssystem darstellt, ist es sinnvoll, mit den voraussichtlichen Folgen im Voraus zu rechnen. Es wird empfohlen, mit der Rechnungslegung nach IFRS bereits in der (Pre-Launch-) Phase vor der geplanten Umstellung zu beginnen, unter besonderer Rücksicht darauf, dass die Finanzangaben der zwei vorangehenden Jahre ebenfalls nach IFRS zu präsentieren sind.

Voraussetzung für die Umstellung ist die Erstellung eines separaten Wirtschaftsprüferberichtes, welcher bestätigt, dass die Gesellschaft auf die Einführung von IFRS vorbereitet ist. Der Bericht soll bestätigen, dass dass das Unternehmen zur Buchführung und zur Erstellung der Finanz¬abschlüsse über Mitarbeiter im Besitz der IFRS-Qualifizierung (oder über Buchführungs¬dienstleister im Outsourcing) verfügt, ferner dass es eine Rechnungslegungspolitik gemäß IFRS anwendet, und dass es in Bezug auf das Jahr vor der Umstellung über IFRS-gerechte Bilanzen verfügt. Die Umstellung auf IFRS ist den ungarischen Steuerbehörden und dem Statistischen Amt, bzw. in einzelnen Fällen auch der Ungarischen Nationalbank mindestens 90 Tage vorher zu melden, und der Meldung ist der Wirtschaftsprüferbericht beizulegen.

Demzufolge kann man mit den Vorbereitungen nicht früh genug beginnen, und im Zuge eines so langen, komplexen Vorganges wird die Mitwirkung und die fachliche Konsultation von profes-sionellen Teilnehmern notwendig werden. Für viele Unternehmen wird die Sicherung von Mitarbeitern mit IFRS-Qualifikation die größte Schwierigkeit darstellen. Das Heranziehen eines erfahrenen externen Vertragspartners, wie das Team von LeitnerLeitner kann eine Lösung für dieses Problem bedeuten. Wir können Ihnen sowohl in der Vorbereitungsphase, als auch in der Durchführung von Rechnungslegungsaufgaben nach erfolgter Umstellung auf IFRS behilflich sein.

LeitnerLeitner bietet ihren Klienten Rechnungslegungs- und Buchführungsleistungen gemäß IFRS, und sie ist bereit, die Umstellung auf IFRS mit vollumfänglichen Rechnungslegungs- und Steuer-beratungs¬leistungen zu unterstützen. Sollten Sie weitere Informationen benötigen, stehen wir Ihnen unter der E-Mail-Adresse office@leitnerleitner.hu zur Verfügung, oder besuchen Sie unsere Webseite.