2016. jan. 4.

GESELLSCHAFTSFORMEN IN UNGARN


In unserem aktuellen Artikel dürfen wir Ihnen die möglichen Rechtsformen der Geschäftstätigkeit in Ungarn darstellen. Wenn Sie Fragen zu diesem Thema hätten, stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Wir unterstützen unsere Klienten mit unseren hochwertigen und maßgeschneiderten Dienstleistungen, um ihnen die am meisten kostengünstige Lösung in der Gründung ihrer ungarischen Tätigkeit finden zu können.



 Die Geschäftstätigkeit kann in Ungarn durch Einzelunternehmen oder Gesellschaften durchgeführt werden. Das Bürgerliche Gesetzbuch Nr. V. von 2013 definiert die verschiedenen Gesellschaftsformen. Einzelfirmen sind in dem Gesetz Nr. CXV von 2009 über die Einzelunternehmer und Einzelfirmen reguliert.

Im Allgemeinen können in Ungarn die nächsten Unternehmensformen benutzt werden:
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung - korlátolt felelősségű társaság (Kft.)
  • offene Aktiengesellschaft – nyilvánosan működő részvénytársaság (Nyrt.)
  • geschlossene Aktiengesellschaft – zártkörűen működő részvénytársaság (Zrt.) Kommanditgesellschaft - betéti társaság (Bt.)
  • offene Handelsgesellschaft – közkereseti társaság (Kkt.)
  • Einzelunternehmen – egyéni cég (ec.)

Die nachstehende Tabelle stellt die wichtigsten Merkmale der oben erwähnten verschiedenen Unternehmungsformen:


 Da das vorgeschriebene Mindestkapital hinsichtlich der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Kft.) sich bedeutend erhöht hat (von 0,5 Millionen HUF auf 3 Millionen HUF), sichert das Bürgerliche Gesetzbuch aber eine Übergangszeit, die neuen Regelungen erfüllen zu können. Infolgedessen, das vorgeschriebene Mindestkapital soll bis zum 15. März 2016 erfüllt werden; oder bis zum Zeitpunkt der ersten Veränderung in der Gesellschaft  unter den neuen Regelungen.

Ausländische Investoren können auch an einem Geschäft in Ungarn mit der Gründung einer Zweigniederlassung (>>fióktelep<<) beteiligt sein. Eine Zweigniederlassung ist ein in Ungarn registrierte Teil eines ausländischen Unternehmens, die in Ungarn mit wirtschaftlicher Unabhängigkeit aber ohne einer Rechtspersönlichkeit funktioniert. Eine Zweigniederlassung kann wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, Eigentum erwerben, bestimmte Rechte betreiben, und Haftung im eigenen Namen übernehmen.

Die Handelsvertretung (>>kereskedelmi képviselet<<) ist in Ungarn registrierte Teil eines ausländischen Unternehmens, ohne einer Rechtspersönlichkeit. Die Handelsvertretung darf das ausländische Unternehmen vertreten, Hilfstätigkeit und vorbereitende Tätigkeit im Interesse des ausländischen Unternehmens ausüben. Die Handelsvertretung kann Verträge, die zu seiner Tätigkeit notwendig sind, abschließen, aber nur im Namen des ausländischen Unternehmens. Die Existenz einer Handelsvertretung selbst generiert keine Steuerpflicht hinsichtlich der ungarischen Körperschaftsteuer.

Die Zweigniederlassung und die Handelsvertretung sollen bei dem Gerichtshof in dem Handelsregister registriert werden.

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