2016. jan. 4.

REGISTRIERUNG DES STRAßENVERKEHRS IN UNGARN (EKAER)

In dem vorliegenden Artikel möchten wir Ihre Aufmerksamkeit auf eine ab 2015 gültige steuerliche administrative Änderung im Bereich der ungarischen Steuerregelung lenken, welche eine wesentliche Auswirkung auf den Warenverkehr von ungarischen oder aus umsatzsteuerlicher Sicht in Ungarn registrierten Unternehmen hat.




LeitnerLeitner bietet Steuerberatungsleistungen hinsichtlich des vor kurzem eingeführten EKA-ER-Systems, sowie der Umsatzsteuer im Zusammenhang mit internationalen Verkaufstransakti-onen und Transporte. Sollten Sie Fragen zu diesem Thema haben oder einem steuerlichen Prob-lemfall begegnen, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.

Ab 2015 unterliegen Warentransporte einer neuen und speziellen Meldepflicht in Ungarn: der Verpflichtung in dem neuen Elektronischem Kontrollsystem für Warentransport auf öffentlichen Straßen ("EKAER" auf Ungarisch).

Die Lieferung von Waren, die durch mautpflichtigen Transportfahrzeugen (über 3,5 Tonnen) erfüllt werden, muss an das ungarische Finanzamt gemeldet werden, es sei denn, die folgenden Wertgrenzen hinsichtlich der Lieferungen nicht überschreitet werden: Gewicht 2.500 Kilogramm / Nettowert von HUF 5 Millionen (ca. EUR 16.600). Das System generiert eine Nummer hinsichtlich des Elektronischen Kontrollsystems für Warentransport auf öffentlichen Straßen (sog. "EKAER Nummer"), die für 15 Tage gültig ist.

Die folgenden Warenbewegungen fallen unter Registrierungs-(Melde)-Pflicht:
  • Produkterwerb oder sonstige Einfuhr aus einem anderen Mitgliedstaat nach Ungarn;
  • Produktlieferung oder sonstige Ausfuhr aus Ungarn nach einem anderen Mitgliedstaat;
  • Durchführung der ersten steuerpflichtigen inländischen Produktlieferung an Abnehmer, der nicht als Endverbraucher gilt.

Unabhängig von dem genutzten Verkehrsmittel, die Lieferung von bestimmten riskanten Le-bensmitteln und anderen riskanten Produkte, muss gemeldet werden, wenn das Gewicht dieser Produkte mehr als 500 Kilogramm ist oder deren Nettowert den Betrag HUF 1 Millionen (ca. EUR 3.334) überschreitet.

Ferner, im Fall von Transport von riskanten Produkten ist Sicherheit zu gewähren. Die vorge-schriebene Höhe der Sicherheit ist 15% des Nettowertes der meldepflichtigen Warenbewegun-gen in den vorherigen 45 Tagen. Die Leistung der Sicherheit kann vermieden werden, wenn der Verpflichteter in der Datenbank der qualifizierten Steuerzahler enthalten ist oder in der Daten-bank für Steuerzahler ohne öffentlichen Schulden aufgenommen ist und seit mindestens zwei Jahren tätig ist. Zur Aufnahme in die oben genannten Datenbanken sind bestimmte Kriterien zu erfüllen, deswegen im Fall von Transport der obengenannten riskanten Produkte wird es emp-fohlen, die Möglichkeit zur Aufnahme in diese Datenbanken zu prüfen.

Die EKAER Nummer muss immer vor dem Beginn des Transports von der inländischen oder aus umsatzsteuerlicher Sicht registrierten Steuerpflichtigen beansprucht werden; d.h. im Falle eines innergemeinschaftlichen Produkterwerbs muss die Anmeldung von dem Empfänger, bei inner-gemeinschaftlichen Produktlieferung von dem Lieferanten, und im Fall der ersten inländischen Lieferung entweder von dem Lieferant oder dem Empfänger vorgenommen werden (wird laut besonderen Vorschriften festgelegt).

Wenn die Meldepflicht nicht erfüllt wird, werden die ohne EKAER-Nutzung transportierten Güter automatisch als Produkte unbestätigten Ursprungs gelten, nach denen ein Versäumniszuschlag bis zum 40% des Warenwertes verhängt werden kann. Mangels der EKAER-Nummer ist das ungarische Finanzamt berechtigt, die Waren in Beschlag zu nahmen oder den Transport unter Verschluss zu halten.

Mit Rücksicht auf die Tatsache, dass durch einen Fehler hinsichtlich der EKAER-Verpflichtungen die Nichtübereinstimmungen und Versäumnisse in dem USt-Verwaltungssystem einer Gesell-schaft aufgedeckt werden können, wird es empfohlen, den Transport von Produkten sowie die mit Transport verbundenen umsatzsteuerlichen Prozesse zu überprüfen. Die Erfüllung der neuen Vorschriften erfordert größte Sorgfalt und genaue Verwaltung.

Sollten Sie Unterstützung hinsichtlich der EKAER-Verpflichtungen / des MwSt-Systems benöti-gen, bitte zögern Sie nicht uns zu kontaktieren!


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