2024. febr. 12.

Das Nachleben der in 2023 gegründeten Treuhandkonstruktionen - Unternehmer, lehnen Sie sich nicht zurück!

Das Jahr 2023 stand ganz für Gründung von innerfamiliärlichen Treuhandkonstruktionen im Leben der ungarischen Unternehmerfamilien. Der Gesetzgeber schaffte eine alte Steueroptimierungsmöglichkeit ab, die zuvor oft auch zum Missbrauch genutzt wurde. Die Gründer von Treuhandkonstruktionen konnten ihr Unternehmen zum Marktwert aufwerten und im Fall einer Veräußerung des Unternehmens der Veräußerungsgewinn konnte steueroptimiert bei dem Unternehmerfamilie landen. Doch die Angst vor Veränderungen veranlasste viele Unternehmer, sofort zu handeln. Diese Eile haben viele rechtliche Fragen offen gelassen, die bald geklärt werden sollten.




Der Hauptzweck der treuhänderischen Vermögensverwaltung ist es, das Familienvermögen als Einheit zusammenzuhalten. Damit kann sie dem gesetzlichen Erbschaftsystem entgegenwirken, das grundsätzlich zu einer Zersplitterung des Familienvermögen führen würde. Das Problem ähnelt dem historischen Dilemma des ungarischen Bürgertums, als die Erbschaft das Familienvermögen zersplitterte und so das ungarische Bürgertum im 19 Jahrhundert verarmt hat.

Die treuhänderische Vermögensverwaltung ist in erster Linie eine gute Erbschaftsinstrument und nicht ein Steuerinstrument. Die Unternehmerfamilie kann ihr eigenes Erbschaftssystem einrichten, die Zahlungen aus dem Familienvermögen an die Großfamilie oder an wichtige Angestellte oder sogar an Treuhänder individuell beschließen.  Es ist sogar auch dazu geeignet, das Vermögen hinter einer Glaswand vor den künftigen Generationen zu verbergen, und damit den Grundstein für das Wohlhaben der dritten oder nachfolgenden Generationen legen.

All dies erfordert strategisches Denken. So ist beispielsweise eine Entscheidung darüber erforderlich, ob und warum das Familienvermögen als Einheit zusammengehalten werden soll. Es sollte auch vorab entschieden werden, wie viel regelmäßig aus dem gemeinsamen Familienvermögen entnommen werden kann? Welcher Anteil soll an das Familienmitglied gehen, welcher Anteil soll im Unternehmen bleiben, um künftige gemeinsame Investitionszwecke zu dienen? Welcher Anteil wird in Diversifikationsprojekte investiert? Unterstützt die Familie die Start-ups der nächsten Generation, um Unternehmungsgeist zu entwickeln?

Oft haben wir erfahren, dass die im Sommer 2023 eilig eingerichteten treuhänderischen Vermögensverwaltungsstrukturen an diesen strategischen Denkweise aus zeitlichen Gründen fehlten. Die Treuhand wurde  meist durch einseitige Entscheidungen der Gründer geschaffen, wurden diese häufig nicht einmal mit den Stakeholder in der Familie genügend abgestimmt. Dies kann im Nachhinein zu ernsthaften Rechtsstreitigkeiten führen, da die gesetzlichen Erben solche Rechte haben, die die Umsetzung des Willens der Gründer verhindern können. So wäre es zum Beispiel sehr wichtig gewesen, den sogenannten gesetzlichen Pflichtteil sowie den Anteil des als eheliche Gütergemeinschaft geschaffenen Vermögens zu berücksichtigen. Nicht zuletzt sollten sich treuhänderische Vermögensverwaltungsakte in Testamenten niederschlagen. Glücklicherweise können die wichtigsten Risiken im Nachhinein überprüft und Fehler, die bei der "Eilarbeit" gemacht wurden, korrigiert oder nachgeholt werden.

Häufig ist auch zu beobachten, dass die in Treuhandverträgen festgelegten Grundsätze der Treuhand überhaupt nicht in Einklang der Satzungen der Gesellschaften der Unternehmensfamilie sind. Beispielsweise es ist ratsam Regelungen in der Satzungen aufzunehmen, dass der Verkauf der Anteil des Unternehmens oder das Vermögen des Unternehmens der Zustimmung der Gesellschafterversammlung benötigt oder dass der Anteilserwerb durch familienfremde Personen nicht zulässig ist. Natürlich ist es auch sinnvoll, Unternehmensbewertungsregeln abzustimmen, um spätere innerfamiliärliche Streitigkeiten über das Wert des Unternehmens zu vermeiden.

Familienvermögensverwaltung kann nur als einheitliches System betrieben werden. Unternehmer sollten also nicht zurücklehnen sondern diese Feinschliffarbeit noch zu beenden, wenn diese im Sommer 2023 nicht getan haben. Wenn jemand die Gründung einer solchen Treuhandkonstruktion im Jahr 2023 verpasst hat, ist er nicht zu spät mit der Gründung, da der Gesetzgeber in einer vor Jahresende eingeführten erneuten Gesetzesänderung gewissermaßen zurückgerudert hat: die Aufwertung des Unternehmens und dadurch die Steueroptimierung ist erneut zulässig, nur eine 5 jährige Haltefrist wurde eingeführt. Bei dieser Neugründungen sollten die Unternehmer sich an ein Team wenden, das nicht nur in der treuhänderischen Vermögensverwaltung, sondern auch in den Bereichen Erbschaftsrecht, Gesellschaftsrecht, Ehegüterrecht und Steuerrecht eine komplexe Beratung bietet.

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Am 1. Februar 2024 wurde die Anwaltskanzlei LeitnerLaw Szabó & Partners gegründet, die eng mit der seit 30 Jahren bestehenden Steuer-, Wirtschaftsberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft LeitnerLeitner zusammenarbeiten wird. Damit stehen den Klienten von LeitnerLeitner und LeitnerLaw künftig alle Dienstleistungen rund um wirtschaftliche und unternehmerische Fragen aus einer Hand zur Verfügung.

Der Gründer der LeitnerLaw Rechtsanwaltskanzlei Szabó & Partner steht seinen Klienten seit mehr als zwei Jahrzehnten in verschiedenen Bereichen des internationalen Wirtschaftsrechts beratend zur Seite. In den letzten Jahren lag der Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit in den Bereichen Familienunternehmen, Unternehmenstransaktionen und Wettbewerbsrecht. Die Rechtsanwaltskanzlei LeitnerLaw wird sich weiterhin auf diese Bereiche konzentrieren und freut sich auch über Anfragen von Mandanten in steuer-, straf- und verfahrensrechtlichen Angelegenheiten.