2023. okt. 5.

Welche Art von Steueranreizen gibt es für Unternehmen im Bereich Umweltschutz und Energieeffizienz?

Ungarn bietet verschiedene steuerliche Anreize, darunter Rabatte und Subventionen für Investitionen in Umweltschutz und Energieeffizienz. Die Bedingungen und Regeln für die Inanspruchnahme dieser Anreize ändern sich jedoch von Zeit zu Zeit, so dass es sehr ratsam ist, vor Beginn einer entsprechenden Entwicklung sorgfältig zu prüfen, wie sich die Steuereinsparungen maximieren lassen.





Die Nationale Energiestrategie und der Green Deal der EU fordern und fördern Investitionen in Energieeffizienz und den Übergang zu alternativen Energiequellen. Dank dieser Anreize erleben wir die Verbreitung von Solarparks und Dachpaneelen, die wachsende Beliebtheit von Elektroautos und Ungarns ehrgeiziges Streben nach einer weltweiten Führungsrolle in der Batterieherstellung. Diese Entwicklungen rechtfertigen nicht nur energiebezogene Steuervergünstigungen, sondern unterstreichen auch die zunehmende Bedeutung von FuE-bezogenen Steueranreizen und von Subventionen, die mit der Schaffung von Arbeitsplätzen verbunden sind.

 

Nachhaltigkeitsbezogene Steuervergünstigungen im Rahmen des ungarischen Körperschaftssteuersystems

 

Steuergutschrift für Entwicklungsrücklagen

 

Die einfachste Möglichkeit zur Förderung von Investitionen im ungarischen Steuersystem, die allen Körperschaftssteuerpflichtigen zur Verfügung steht, ist die Bildung einer Entwicklungsrücklage und deren Abzug von der Körperschaftssteuerbemessungsgundlage. Diese muss aus dem Gewinn des jeweiligen Jahres in die gebundene Rücklage eingestellt und für Investitionen in den folgenden 4 Steuerjahren verwendet werden. Da die einschlägigen Vorschriften in mehreren Schritten immer günstiger geworden sind, können sogar 100 % des Gewinns vor Steuern ohne Obergrenze verwendet werden. Da die zukünftige steuerliche Abschreibung auf das aus den Rücklagen finanzierte Anlagevermögen begrenzt ist, schafft dieser Anreiz eine Steuergutschrift, da eine vorgezogene Abschreibung praktiziert wird.

 

Befristete steuerliche Anreize für Investitionen, die auf Netto-Null-Emissionen abzielen

 

Im Rahmen der ungarischen Umsetzung der aktualisierten Krisenerklärung der Europäischen Kommission vom März 2023 wurde in die Körperschaftssteuer ab dem 15. Juli 2023 eine zusätzliche Subvention für Investitionen von strategischer Bedeutung für den Übergang zu einer Wirtschaft mit dem Ziel von Netto-Null-Emissionen eingebaut. Die Subvention ist zeitlich begrenzt und kann bis zum 31. Dezember 2025 beantragt werden. Die maximale Unterstützungsintensität ist abhängig von dem Ort der Realisierung: sie beträgt 15 % in Budapest und 35 % außerhalb der Hauptstadt, jeweils 10 % zusätzlich für mittlere und 20 % zusätzlich für kleine Unternehmen. Der Anreiz in Form einer Entwicklungssteuervergünstigung kann für Investitionen in die Produktion von Batterien, Solarzellen, Windturbinen, Wärmepumpenanlagen und damit verbundenen Komponenten verwendet werden.

 

Entwicklungsfreibetrag

 

Bei diesem Anreiz handelt es sich um eine direkte Gutschrift von der zu zahlenden Körperschaftssteuer, deren Höhe unter Berücksichtigung des Gegenwartswerts der beihilfefähigen Investitionskosten und eines EU-konformen Intensitätssatzes ermittelt werden muss. Die Förderung kann unterschiedlich ausfallen, je nachdem, ob ein kleines und mittleres Unternehmen oder ein Großunternehmen sie in Anspruch nehmen möchte, und auch der Standort der Investition wirkt sich auf sie aus. Da bis zu 80 % der Körperschaftssteuer als Ermäßigung gewährt werden können, steht ein effektiver Körperschaftssteuersatz von nur 1,8 % zur Verfügung, der während insgesamt 13 Steuerjahren genutzt werden kann, spätestens jedoch bis zum Ende des 16.

 

Für die Inanspruchnahme der Förderung ist eine vorherige Anmeldung erforderlich, und die abgeschlossene Investition muss während eines bestimmten Zeitraums betrieben werden. Dieser Zuschuss wird für verschiedene Investitionskategorien mit unterschiedlichen Investitionssummen gewährt. Im Falle einer eigenständigen Umweltschutzinvestition liegt die Anspruchsgrenze bei 100 Mio. HUF zum Zeitwert. Das gleiche Volumen gilt für F&E-Investitionen. Noch günstiger sind die Anspruchsgrenzen für KMU, wo in vielen Kategorien ein Investitionsvolumen von 100 Mio. HUF für mittlere und 50 Mio. HUF für kleine Unternehmen gilt.

 

Steuergutschrift für Energieeffizienz

 

Diese Steuergutschrift kann bis zu 70 % der berechneten Steuer in Anspruch genommen werden. Abhängig von den geltenden Intensitätssätzen kann eine Steuerersparnis von maximal 45+20 % der förderfähigen Investitionskosten erzielt werden, bis zu 15 Mio. Euro zur Finanzierung von Energieeffizienzinvestitionen.

 

Förderfähige Kosten sind der Anschaffungswert und der Wertzuwachs von materiellen und immateriellen Wirtschaftsgütern, die dem Zweck von Energieeffizienzinvestitionen und -sanierungen dienen und die gezielt dazu beitragen, in Zukunft ein höheres Energieeffizienzniveau zu erreichen. Für Investitionen und Renovierungen, die auf die Nutzung von Energie aus erneuerbaren Energiequellen abzielen, kann eine Steuerermäßigung in Anspruch genommen werden, wenn die Investition, Renovierung oder ein Teil davon eine Steigerung der Energieeffizienz beinhaltet.

 

Die Gutschrift kann innerhalb von 6 Steuerjahren in Anspruch genommen werden. Ein vorheriges Energieaudit und eine Bescheinigung über die Energieeinsparungen sind erforderlich, und die Investition muss mindestens 5 Jahre lang betrieben werden. Der Vorteil ist, dass auch die zentralungarische Region gefördert wird, aber leider kann nur eine der beiden Steuervergünstigungen für die Entwicklung und die Energieeffizienz für dieselbe Investition in Anspruch genommen werden.

 

Einrichtung einer Elektroladestation

 

Dieser Anreiz ist als Ermäßigung der Bemessungsgrundlage verfügbar, die ab 2023 für den gesamten Kaufpreis/Investitionswert von Elektroladestationen zur Verfügung steht, unter der Bedingung, dass die jeweilige Körperschaftssteuereinsparung unter die sogenannten De-minimis-Subventionen fällt.

 

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