2023. szept. 8.

Erfahrungen mit den Steuerprüfungen 2022

 

Wie es gut bekannt ist, besteht eine der Hauptaufgaben der ungarischen Steuerbehörde darin, die Einnahmen des Staatshaushalts durch die Einsammlung von Steuern und anderen öffentlichen Abgaben sicherzustellen. Der Erfolg dabei hängt auch damit zusammen, dass die Steuerpflichtigen ihre Steuerpflichten nicht völlig freiwillig und autonom erfüllen, sondern sich ihrer Kontrollierbarkeit bewusst sind. Diese Möglichkeit stellt eine starke Motivation zu der Einhaltung.







Es ist jedoch leicht zu erkennen, dass Prüfungen nur dann wirklich effektiv sein können, wenn sie vor allem diejenigen erreichen, die sich zu verstecken sollten. Die Steuerbehörde belastet denjenigen, der seinen Steuerpflichten grundsätzlich ehrlich und gewissenhaft nachgeht, nicht unnötig. Diese Herangehensweise, d. h. ein zur Einhaltung der Gesetze verhältnismäßiges Handeln, vertritt die Steuerbehörde. Es lohnt sich, hinter die Prinzipien einzusehen, deshalb berichten wir neben den diesjährigen Prüfungstrends auch über bisherige Erfahrungen.

 

Die Behörde versucht daher, alle Steuerzahler so zu behandeln, wie sie es „verdienen“, behandelt zu werden: um gesetzestreuen Steuerzahlern dabei zu helfen, effizienter zu werden, um denjenigen zu helfen, die Fehler oder Irrtümer machen, die Regeln richtig auszulegen, um diejenigen zu kontrollieren, die ein Problem darstellen Risiko zu reduzieren und Betrüger zu bestrafen. Grundlage dafür und für eine gezielte Selektion ist die Risikoanalyse, die auf der in den letzten Jahren zunehmend verbreiteten Erhebung von Online-, Echtzeit-, transaktionsbasierten und international kollaborativen Daten basiert. Diese werden auf der einen Seite von den im Prozess eingebauten Automatisierungssystemen und auf der anderen Seite bei Bedarf von den Kollegen der Steuerbehörde analysiert. Basierend auf den Ergebnissen werden Steuerpflichtige zu Selbstrevisionen aufgefordert, für Selbstprüfungen kontaktiert oder ausgewählt.

Die Wirksamkeit dieses Verfahrens kann möglicherweise durch die drastische Verringerung der Mehrwertsteuerlücke (der Differenz zwischen der geschätzten und der tatsächlich erhobenen Mehrwertsteuer) im Vergleich zu den Vorjahren belegt werden. Es ist nicht eine Überraschung, dass gerade die Untersuchung von Widersprüchen zwischen dem Online-Rechnungssystem und den Umsatzsteuererklärungen zu den effektivsten Prüfungsbereichen zählt. Auch die Zahl der Betriebsprüfungen war sehr hoch, die daraus resultierende Steuerdifferenz jedoch auch sehr hoch: Bei 11.000 Prüfungen wurde eine Steuerdifferenz in Höhe von 54,3 Milliarden festgestellt.

Ein weiterer Erfolgsfaktor war den Prüfungsindikatoren zufolge die Aufdeckung von beschäftigungsbezogener Unregelmäßigkeiten: Fast 1600 Prüfungen wurde eine Steuerdifferenz in Höhe von 3,6 Milliarden festgestellt. Unter dem Gesichtspunkt der Effizienz ist das Thema der Abwicklung von Arbeitnehmerbeziehungen mit einer Effizienzquote von fast 50 % hervorzuheben. Im vergangenen Jahr haben Steuerprüfer rund 94.000 Rechtsverhältnisse in rund 7.300 Unternehmen geprüft und mehr als 46.000 Rechtsverhältnisse geregelt.

Obwohl Befürchtungen davor waren, dass die Rückerstattung der Einkommensteuer im letz-ten Jahr Schwindler anziehen wird, ist dies glücklicherweise nicht geschehen.

Dennoch wurde bei 25.000 Prüfungen ein Steuerdefizit von 4,5 Milliarden bei der Ein-kommensteuer festgestellt.


Um die Gründe für die Unstimmigkeiten bei der Meldung des Arbeitsverhältnisses und der Bei-tragszahlung zu ermitteln, hat die Behörde eine Vielzahl von Unterstützungsverfahren durchgeführt: Von 1000 Verfahren waren 600 erfolgreich, allerdings oft nur die fehlenden Abmeldungsformulare führten zu Verwaltungs-fehlern. In diesem Bereich wurde eine Bei-tragsdifferenz von 317 Mio. HUF festgestellt.

Im vergangenen Jahr wurden 628 Prüfungen bei den größten oder vorrangigen Steuerzah-lern durchgeführt und dabei ein Steuerdefizit von mehr als 2,7 Milliarden HUF festgestellt.


Es lohnt sich auch, sich dessen bewusst zu sein, dass durch den internationalen Daten-austausch auch Daten an die Mitgliedstaaten geliefert werden, die ebenfalls in die Informa-tionsdatenbank der Steuerbehörde eingespeist sind. Auch wenn diese zum Teil von unter-schiedlicher Qualität und teilweise nicht völlig zuverlässig sind, achtet die Behörde diesen externen Kontrolldaten zunehmend ebenso auf.

 

Im Jahr 2022 konnten Untersuchungen nur auf der Grundlage der aus dem Jahr 2018 erhaltenen Daten durchgeführt werden, aber auch auf diese Weise waren 1600 von mehr als 2800 Verfahren erfolgreich und es wurden Unstimmigkeiten in Höhe von rund 300 Millio-nen HUF festgestellt.

Allerdings nutzen die regionalen Steuerbehör-den diese Daten viel effektiver, da sie ihre Steuerzahler besser kennen, wie die im Rah-men des DAC6-Informationsaustauschs durchgeführten Studien belegen. Das heißt, wenn ein Steuerpflichtiger unter Einschaltung eines Beraters eine Unternehmensstruktur aufbaut, die zur Steuervermeidung genutzt werden könnte, muss der Berater es melden.

In diesem Bereich ergaben 30 Verfahren – die noch als ergänzende Ermittlungen gelten – eine Steuerdifferenz von 235 Milliarden HUF, was einer Steuererhöhung von 260 Millionen HUF entspricht. Sie werden für diesen Test auf der Grundlage des Transaktionswerts, der Tä-tigkeit in einem Niedrigsteuerland, des Zuge-hörigkeitsstatus und wichtiger betrieblicher Daten wie Verluste ausgewählt.

Interessante Erkenntnisse lassen sich schließ-lich auch aus Verrechnungspreisprüfungen ziehen, bei denen die Ermittlungen der Steu-erbehörden sogar branchenspezifische Ergeb-nisse aufdecken können. Eine der im Jahr 2022 hervorgehobenen Bereiche war der Au-tomobilsektor, wo eine erhebliche Steuerlücke festgestellt wurde, die auf triviale Fehler wie fehlende oder nicht aktualisierte Verrech-nungspreisdokumentation zurückzuführen sein könnte.

 

Es kann sich um einen inhaltlichen Fehler handeln, wenn sie den „Charakter“ ihres Un-ternehmens falsch definieren: z.B. Sie sind kein Vollrisikoproduzent, obwohl sie sich selbst als solche einstufen. Es kann sein, dass bei der Bewertung der Transaktion die falsche Bench-mark gewählt wurde, die Daten falsch sind oder die Rentabilitätsspanne nicht richtig defi-niert ist. Basierend auf den Erfahrungen der letzten Jahre sind in diesem Jahr noch vertie-fende Kontrollen zu erwarten, daher sollte je-der schon jetzt seine Dokumentation überprü-fen und gegebenenfalls aktualisieren.

Gleichzeitig lässt sich nicht leugnen, dass im Bereich der Verrechnungspreise ein wohlbe-gründetes Gegenargument zu den Einwänden der Behörden berechtigt sein kann, dies je-doch nur auf der Grundlage realer, gut inter-pretierter Daten erfolgen kann. Denn nur so können Sie den Steuerbescheiden entgehen!