2023. szept. 4.

Änderungen in der Sommerzeit, die sich auf die Unternehmensbesteuerung beziehen

 Im Juli gab es weitere Änderungen bei der Unternehmensbesteuerung.




Lokale Steuern

 

Umstellung der Gewerbesteuerpflicht im Luftverkehr

Für Fluggesellschaften gilt als Betriebstätte auch der Abflughafen. Ein Fluggastbeförderungsunternehmen ist ein Unternehmen zu betrachten, dessen Umsatz überwiegend aus der Beförderung von Fluggästen und den damit verbundenen Dienstleistungen besteht. Für ausländische Fluggesellschaften wurde die Definition des Nettoumsatzes präzisiert: Die Gegenleistung für die Nutzung von Passagierflügen aus Ungarn und damit verbundene Dienstleistungen ist in dieser Kategorie enthalten.

 

Steuerpflicht von Leiharbeitsunternehmen

Auch für Leiharbeitsunternehmen soll eine eigene Betriebstätte-Definition verwendet werden. Als Betriebsstätte gilt der Zuständigkeitsbereich jeder Gemeinde, wenn die Gesamtzahl der von Zeitarbeitskräften während des Steuerjahres geleisteten Arbeitsstunden 1.440 erreicht. Diese Niederlassungsdefinition ist in Übereinstimmung mit der Geschäftsstelle und Vertretung des Leiharbeitsunternehmens zu lesen.


 

Innovationsbeitrag
Verrechnungspreisregeln sollen künftig nicht nur für Gewerbesteuer, sondern auch für den Innovationsbeitrag verwendet werden, der eine ähnliche Steuerbemessungsgrundlage hat. Die beiden Steuersysteme sind daher mit der Verrechnungspreismethodik für die Körperschaftsteuer harmonisiert, inbegriffen die Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage und die obligatorischen Mediananpassung.

Darüber hinaus kann ein Kleinunternehmenssteuerzahler zur Vereinfachung seine Bemessungsgrundlage für den Innovationsbeitrag laut der vereinfachten lokalen Gewerbesteuerbemessungsgrundlage bestimmen, wenn er einem Innovationsbeitrag unterliegt. Diese Vereinfachung kann auf der Grundlage eines Vorabbescheides in Anspruch genommen werden.

 

Körperschaftssteuer
Im Einklang mit den weiteren Bestimmungen des Werbesteuergesetzes unterliegen Werbekosten künftig nicht mehr einem steuerlichen Abzugsverbot.
Für die bisher nicht genutzte Verlustvorträge, entsteht bis zum letzten Tag des Steuerjahres von 2014 wurden unbegrenzte Verlustvorträge eingeführt.

 

Mehrwertsteuer
Mehrwertsteuerliche Behandlung von Leergut

Zur Vereinfachung wurde in das Mehrwertsteuersystem ein Zwangsrücknahmesystem für Leergut eingeführt.
Bei nicht recycelbaren Produkten, für die eine obligatorische Rücknahmegebühr anfällt, bildet die Rücknahmegebühr nicht Teil der Steuerbemessungsgrundlage der Lieferung und entsteht daher keine Umsatzsteuerpflicht.
Bei Produkten mit Pfandrückerstattung funktioniert das Mehrwertsteuersystem jedoch anders. In diesem Fall wird für die Verpackung eine Gebühr erhoben, die bei der Rücknahme des Pakets erstattet wird. Die Pfandgebühr ist Teil der Mehrwertsteuerbemessungsgrundlage und wenn die Pfandgebühr beim Einlösen eines pfandrückerstattungsfähigen Produkts zurückerstattet wird, verringert sich die Steuerbemessungsgrundlage nachträglich.
Es handelt sich um ein steuerpflichtiges Sachverhalt und führt zu einer Steuerpflicht, wenn das nicht wiederverwendbare Produkt nicht zurückgegeben wird.

Rückerstattung der Mehrwertsteuer auf Immobilien

Dank einer Gesetzesharmonisierungsänderung können Steuerpflichtige, die nicht im Inland, sondern in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union ansässig sind, die Vorsteuer beim Erwerb inländischer Immobilien im Rahmen des besonderen Umsatzsteuererstattungsverfahrens zurückerhalten.

Mehrwertsteuer auf Transaktionen mit Kunden aus anderen Mitgliedstaaten

Das Umsatzsteuergesetz gibt kleinen und mittleren Unternehmen die Möglichkeit, Umsätze, die sie für Kunden aus anderen Mitgliedstaaten tätigen, im Land ihres Sitzes zu versteuern. Sie können sich anstatt der Ausnahmeregelungen für die Hauptregelbesteuerung entscheiden, die jedoch zwei Jahre lang aufrechterhalten werden muss.

Vorbereitung auf die Einführung von eNyugta (E-Quittung)

Die für die Einführung des elektronischen Quittungen erforderlichen Ermächtigungsbestimmungen und Grunddefinitionen wurden gesetzlich kodifiziert, die Einzelheiten des Konzepts werden in einer Verordnung zur weiteren Bleichen der Wirtschaft festgelegt.

Die ungarische Steuerbehörde plant die Einführung eines elektronischen Belegs, der die Online-Registrierkasse und damit den Papierbeleg ersetzen soll. Künftig ist für die Ausstellung von Belegen geplant, dass Kunden ihre Einkäufe und elektronischen Belege auf einer vom Finanzamt erstellten datengeschützten Kundenanwendung einsehen können. In dieser Anwendung haben Benutzer die Möglichkeit, Statistiken und Abrechnungen zu studieren, die Preise ihrer eigenen Einkäufe zu vergleichen und zusätzliche Informationen wie einen Link zur Produktbeschreibung oder zur Garantiekarte anzuzeigen.