Es ist jedoch leicht zu erkennen, dass Prüfungen
nur dann wirklich effektiv sein können, wenn sie vor allem diejenigen
erreichen, die sich zu verstecken sollten. Die Steuerbehörde belastet
denjenigen, der seinen Steuerpflichten grundsätzlich ehrlich und gewissenhaft
nachgeht, nicht unnötig. Diese Herangehensweise, d. h. ein zur Einhaltung der
Gesetze verhältnismäßiges Handeln, vertritt die Steuerbehörde. Es lohnt sich,
hinter die Prinzipien einzusehen, deshalb berichten wir neben den
diesjährigen Prüfungstrends auch über bisherige Erfahrungen.
Die Behörde versucht daher, alle Steuerzahler so zu behandeln, wie sie es „verdienen“, behandelt zu werden: um gesetzestreuen Steuerzahlern dabei zu helfen, effizienter zu werden, um denjenigen zu helfen, die Fehler oder Irrtümer machen, die Regeln richtig auszulegen, um diejenigen zu kontrollieren, die ein Problem darstellen Risiko zu reduzieren und Betrüger zu bestrafen. Grundlage dafür und für eine gezielte Selektion ist die Risikoanalyse, die auf der in den letzten Jahren zunehmend verbreiteten Erhebung von Online-, Echtzeit-, transaktionsbasierten und international kollaborativen Daten basiert. Diese werden auf der einen Seite von den im Prozess eingebauten Automatisierungssystemen und auf der anderen Seite bei Bedarf von den Kollegen der Steuerbehörde analysiert. Basierend auf den Ergebnissen werden Steuerpflichtige zu Selbstrevisionen aufgefordert, für Selbstprüfungen kontaktiert oder ausgewählt.
Die Wirksamkeit dieses Verfahrens kann möglicherweise
durch die drastische Verringerung der Mehrwertsteuerlücke (der Differenz
zwischen der geschätzten und der tatsächlich erhobenen Mehrwertsteuer) im
Vergleich zu den Vorjahren belegt werden. Es ist nicht eine Überraschung, dass
gerade die Untersuchung von Widersprüchen zwischen dem Online-Rechnungssystem
und den Umsatzsteuererklärungen zu den effektivsten Prüfungsbereichen zählt.
Auch die Zahl der Betriebsprüfungen war sehr hoch, die daraus resultierende Steuerdifferenz
jedoch auch sehr hoch: Bei 11.000 Prüfungen wurde eine Steuerdifferenz in Höhe
von 54,3 Milliarden festgestellt. Ein weiterer Erfolgsfaktor war den Prüfungsindikatoren
zufolge die Aufdeckung von beschäftigungsbezogener Unregelmäßigkeiten: Fast
1600 Prüfungen wurde eine Steuerdifferenz in Höhe von 3,6 Milliarden
festgestellt. Unter dem Gesichtspunkt der Effizienz ist das Thema der
Abwicklung von Arbeitnehmerbeziehungen mit einer Effizienzquote von fast 50 %
hervorzuheben. Im vergangenen Jahr haben Steuerprüfer rund 94.000
Rechtsverhältnisse in rund 7.300 Unternehmen geprüft und mehr als 46.000
Rechtsverhältnisse geregelt. Obwohl
Befürchtungen davor waren, dass die Rückerstattung der Einkommensteuer im
letz-ten Jahr Schwindler anziehen wird, ist dies glücklicherweise nicht
geschehen.
Dennoch
wurde bei 25.000 Prüfungen ein Steuerdefizit von 4,5 Milliarden bei der
Ein-kommensteuer festgestellt.
Um die
Gründe für die Unstimmigkeiten bei der Meldung des Arbeitsverhältnisses und der
Bei-tragszahlung zu ermitteln, hat die Behörde eine Vielzahl von
Unterstützungsverfahren durchgeführt: Von 1000 Verfahren waren 600 erfolgreich,
allerdings oft nur die fehlenden Abmeldungsformulare führten zu
Verwaltungs-fehlern. In diesem Bereich wurde eine Bei-tragsdifferenz von 317
Mio. HUF festgestellt.
Im
vergangenen Jahr wurden 628 Prüfungen bei den größten oder vorrangigen
Steuerzah-lern durchgeführt und dabei ein Steuerdefizit von mehr als 2,7
Milliarden HUF festgestellt.
Es lohnt
sich auch, sich dessen bewusst zu sein, dass durch den internationalen
Daten-austausch auch Daten an die Mitgliedstaaten geliefert werden, die
ebenfalls in die Informa-tionsdatenbank der Steuerbehörde eingespeist sind.
Auch wenn diese zum Teil von unter-schiedlicher Qualität und teilweise nicht
völlig zuverlässig sind, achtet die Behörde diesen externen Kontrolldaten
zunehmend ebenso auf.
Im Jahr
2022 konnten Untersuchungen nur auf der Grundlage der aus dem Jahr 2018
erhaltenen Daten durchgeführt werden, aber auch auf diese Weise waren 1600 von
mehr als 2800 Verfahren erfolgreich und es wurden Unstimmigkeiten in Höhe von
rund 300 Millio-nen HUF festgestellt.
Allerdings
nutzen die regionalen Steuerbehör-den diese Daten viel effektiver, da sie ihre
Steuerzahler besser kennen, wie die im Rah-men des DAC6-Informationsaustauschs
durchgeführten Studien belegen. Das heißt, wenn ein Steuerpflichtiger unter
Einschaltung eines Beraters eine Unternehmensstruktur aufbaut, die zur
Steuervermeidung genutzt werden könnte, muss der Berater es melden.
In
diesem Bereich ergaben 30 Verfahren – die noch als ergänzende Ermittlungen
gelten – eine Steuerdifferenz von 235 Milliarden HUF, was einer Steuererhöhung
von 260 Millionen HUF entspricht. Sie werden für diesen Test auf der Grundlage
des Transaktionswerts, der Tä-tigkeit in einem Niedrigsteuerland, des
Zuge-hörigkeitsstatus und wichtiger betrieblicher Daten wie Verluste
ausgewählt.
Interessante
Erkenntnisse lassen sich schließ-lich auch aus Verrechnungspreisprüfungen
ziehen, bei denen die Ermittlungen der Steu-erbehörden sogar
branchenspezifische Ergeb-nisse aufdecken können. Eine der im Jahr 2022
hervorgehobenen Bereiche war der Au-tomobilsektor, wo eine erhebliche
Steuerlücke festgestellt wurde, die auf triviale Fehler wie fehlende oder nicht
aktualisierte Verrech-nungspreisdokumentation zurückzuführen sein könnte.
Es kann
sich um einen inhaltlichen Fehler handeln, wenn sie den „Charakter“ ihres
Un-ternehmens falsch definieren: z.B. Sie sind kein Vollrisikoproduzent, obwohl
sie sich selbst als solche einstufen. Es kann sein, dass bei der Bewertung der
Transaktion die falsche Bench-mark gewählt wurde, die Daten falsch sind oder
die Rentabilitätsspanne nicht richtig defi-niert ist. Basierend auf den
Erfahrungen der letzten Jahre sind in diesem Jahr noch vertie-fende Kontrollen
zu erwarten, daher sollte je-der schon jetzt seine Dokumentation überprü-fen
und gegebenenfalls aktualisieren.
Gleichzeitig
lässt sich nicht leugnen, dass im Bereich der Verrechnungspreise ein
wohlbe-gründetes Gegenargument zu den Einwänden der Behörden berechtigt sein
kann, dies je-doch nur auf der Grundlage realer, gut inter-pretierter Daten
erfolgen kann. Denn nur so können Sie den Steuerbescheiden entgehen! |