Wenn von der geplanten Vermögensteuer die Rede ist, interessiert die meisten zunächst, ob sie betroffen sein werden und mit welcher Steuerbelastung sie rechnen müssen. Bevor jedoch die Steuerlast berechnet werden kann, sind einige grundlegende Entscheidungen zu treffen. Für viele vermögende Familien bietet die Vermögensteuer einen Anlass, ihre Vermögensstruktur, die Zukunft ihres Unternehmens sowie ihre Nachfolgeplanung zu überprüfen und neu auszurichten.
Bevor die Vermögensteuer
berechnet werden kann, muss klar sein, welches Vermögen überhaupt vorhanden ist
Nach dem derzeitigen
Gesetzesentwurf könnte ein Nettovermögen von mehr als 1 Milliarde Forint
steuerpflichtig werden. Bevor jedoch Berechnungen zur möglichen Steuerbelastung
angestellt werden, sollten einige grundlegende Fragen geklärt werden:
- Aus welchen Vermögenswerten besteht das Familienvermögen genau?
- Wer ist Eigentümer der einzelnen Vermögenswerte?
- In welchen Ländern befindet sich das Vermögen?
- Wie liquide sind die einzelnen Vermögensbestandteile?
- Wer wird das Vermögen künftig erben oder verwalten?
Für die Vorbereitung
bleibt allerdings nur wenig Zeit. Nach den bislang bekannten Vorstellungen
könnte bereits die am 31. Dezember 2026 bestehende Vermögenssituation
für die erste Vermögensteuerpflicht maßgeblich sein.
Die Berechnung der
Vermögensteuer ist komplexer, als es auf den ersten Blick erscheint
Der Wert eines
Vermögensgegenstands und seine Fähigkeit, die Finanzierung einer Steuerzahlung
zu ermöglichen, sind nicht dasselbe. Ein mehrere Milliarden Forint wertvolles
Familienunternehmen kann beispielsweise ein erhebliches Vermögen darstellen,
seinen Eigentümern jedoch nur begrenzte liquide Mittel zur Verfügung stellen.
Eine Immobilienportfolio, ein Wertpapierdepot oder größere Bargeldbestände
stellen wiederum ganz andere Ausgangssituationen dar.
Ebenso macht es einen
Unterschied, ob es sich um Vermögenswerte in Ungarn oder im Ausland handelt, um
Mehrheits- oder Minderheitsbeteiligungen oder um Strukturen im Rahmen von
Treuhandlösungen bzw. Stiftungen. Noch komplexer wird die Situation, wenn Familienmitglieder
in verschiedenen Ländern leben oder sich das Vermögen über mehrere Staaten
verteilt.
Die Expertinnen und Experten von LeitnerLeitner und LeitnerLaw betrachten steuerliche und rechtliche Fragestellungen in enger Abstimmung. Unser Geschäftsbereich Private Clients & Family Offices wurde speziell für Privatpersonen, vermögende Familien und familiengeführte Strukturen geschaffen. Vermögensplanung betrachten wir im Zusammenspiel von Einkommen- und Körperschaftsteuer, Vermögen, Nachfolge sowie internationaler Mobilität. Dabei steht auch die Erfahrung des internationalen Netzwerks der Leitner-Gruppe zur Verfügung, was insbesondere bei grenzüberschreitenden Familienvermögen und internationalen Strukturen von Bedeutung sein kann.
Sechs wichtige Fragen zur
Vermögensteuer, die bereits heute gestellt werden sollten
1. Haben wir tatsächlich
einen vollständigen Überblick über das Familienvermögen?
Ein umfassendes
Verständnis der Vermögenswerte, Eigentumsverhältnisse und familiären
Zielsetzungen bildet die Grundlage jeder Vermögensteuerplanung.
2. Wie viel ist das
Vermögen tatsächlich wert?
Die Bewertung nicht
börsennotierter Unternehmen kann eine besonders komplexe Aufgabe sein. Der
Unternehmenswert wird nicht nur durch das Eigenkapital beeinflusst, sondern
auch durch die Ertragskraft, den Immobilienbestand und die angesammelten
Gewinne. Neben der eigentlichen Bewertung gewinnt auch eine belastbare
Dokumentation zunehmend an Bedeutung.
3. Entspricht die
bestehende Eigentümerstruktur noch den aktuellen Anforderungen?
Die Einführung einer
Vermögensteuer kann Anlass sein, bestehende Vermögensstrukturen zu überprüfen.
Dabei kann es sinnvoll sein, über folgende Themen nachzudenken:
- Trennung von operativem und Anlagevermögen,
- Verwaltung von Immobilienvermögen,
- Sinnhaftigkeit einer Holdingstruktur,
- Eigentumsverhältnisse innerhalb der Familie,
- Einsatz von Treuhand- oder Stiftungsmodellen.
Gleichzeitig ist zu
beachten, dass die Schaffung einer neuen Struktur allein nicht automatisch zu
Steuerersparnissen führt.
4. Welche Pläne bestehen
für das Vermögen in den kommenden Jahren?
Die Auswirkungen einer
Vermögensteuer sollten nicht ausschließlich auf Grundlage der aktuellen
Situation beurteilt werden. Ebenso wichtig sind Ereignisse, die in den nächsten
fünf bis zehn Jahren erwartet werden.
Zum Beispiel:
- Ist ein Generationenwechsel im Familienunternehmen geplant?
- Soll ein externer Investor eingebunden werden?
- Ist ein Umzug ins Ausland vorgesehen?
- Werden weitere Immobilien erworben?
- Soll das Vermögen neu investiert werden?
- Ist ein Unternehmensverkauf geplant?
All diese Faktoren können
die Vermögens- und Steuersituation der Familie erheblich verändern.
5. Bestehen
internationale Bezüge des Vermögens?
Bei Familienvermögen mit
grenzüberschreitenden Elementen können insbesondere die steuerliche
Ansässigkeit, internationale Doppelbesteuerungsabkommen sowie die
Besteuerungsrechte der beteiligten Staaten von besonderer Bedeutung sein.
6. Wie kann die
Vermögensteuer finanziert werden?
Dies ist möglicherweise
die praktisch wichtigste Frage. Ein Unternehmen oder Immobilienvermögen im Wert
von mehreren Milliarden Forint bedeutet nicht zwangsläufig, dass entsprechende
liquide Mittel verfügbar sind. Zur Finanzierung der Steuer können beispielsweise
erforderlich werden:
- Gewinnausschüttungen,
- der Verkauf einzelner Vermögenswerte oder
- eine Überarbeitung der Liquiditätsstrategie der Familie.
Im Zusammenhang mit der
erwarteten Regelung konzentrieren sich viele ausschließlich auf die Höhe der
möglichen Steuerbelastung. Die wichtigste Aufgabe besteht derzeit jedoch nicht
darin, die Steuer zu minimieren, sondern das Familienvermögen umfassend zu
erfassen, zu bewerten und eine langfristig tragfähige Struktur zu schaffen.
Die entscheidende Frage
lautet daher nicht nur, wie hoch die Vermögensteuer Ende 2026 ausfallen könnte.
Ebenso wichtig ist, ob das Vermögen der Familie, ihre Unternehmen und ihre
Eigentümerstrukturen ausreichend auf die Herausforderungen des kommenden Jahrzehnts
vorbereitet sind.
Vermögenssteuerplanung
im Geschäftsbereich Private Clients und Family Office
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