2019. márc. 27.

Die bedingte Steuerstrafe: Vorteil oder Nachteil?


Seit 2018 gilt eine bedingte Steuerstrafen-Regelung in Ungarn, so dass bestrafte Steuerpflichtige ihr Einspruchsrecht gegen erstinstanzliche Beschlüsse des Finanzamts aufgeben können, um 50 % der Strafe erlassen zu bekommen. Wir stellen tiefergehende Analysen an, um herauszufinden, ob dies für die Steuerzahler wirklich vorteilhaft ist.


Die Möglichkeit einer bedingten Steuerstrafe war von dem neuen Gesetz zu Steuerverfahren eingeführt worden, das Anfang 2018 in Kraft trat. Bei dem neuen Rechtsinstitut geht es kurz gesagt um Folgendes: Wenn der Steuerzahler auf sein Einspruchsrecht gegen den erstinstanzlichen Beschluss (spätestens vor Ablauf der Einspruchsfrist) verzichtet und die in dem erstinstanzlichen Beschluss vorgesehene Steuerdifferenz bis zum Fälligkeitsdatum in voller Höhe zahlt, werden 50 % der verhängten Steuerstrafe erlassen. Diese Regel kann auch für Fälle von Steuerhinterziehung angewendet werden, in denen eine Steuerstrafe von 200 % auferlegt worden ist. Sind die gesetzlichen Voraussetzungen vollständig erfüllt, wendet das Finanzamt diese Strafminderung von Amts wegen an, es ist also kein gesonderter Antrag erforderlich.
Mit der Einführung dieses neuen Rechtsinstituts verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, die Zahl der unbegründeten Einsprüche zu verringern und eine Verschleppung von Steuerverfahren zu verhindern. All dies ist zwar grundsätzlich richtig, kann aber andererseits dazu führen, dass die Steuerzahler – in Fällen, in denen sie die Richtigkeit ihres Standpunktes beweisen können – ihr Recht auf Einspruch freiwillig und unvernünftig einschränken.
Die Steuerzahler konnten bereits vor dem 1. Januar 2018 die Vorteile der neuen Regelung nutzen, wenn die Frist für den Einspruch und damit für die Zahlung der Verpflichtung nach dem 31. Dezember 2017 abgelaufen ist.
Die Möglichkeit einer 50%-gen Ermäßigung der Steuerstrafe klingt zunächst einmal vielversprechend, aber es lohnt sich für die Steuerzahler, sich dessen bewusst zu sein, was für Konsequenzen der Verzicht auf ihr Einspruchsrecht für sie hat.
Einerseits wird durch eine Einspruchsrücknahme (die nicht mehr zurückgezogen werden kann) die Entscheidung der ersten Instanz rechtskräftig (verbindlich), d. h., dass die im Beschluss festgelegte Steuerdifferenz innerhalb von 15 Tagen gezahlt werden muss. Auf der anderen Seite kann ein Steuerzahler, der von der Strafminderung profitiert, künftig keine außerordentlichen Rechtsbehelfe mehr geltend machen und kann für den Fall, in dem ihm ein Teil der Steuerstrafe erlassen worden ist, keinen Antrag auf ein Aufsichtsverfahren mehr stellen. Drittens ist leicht zu erkennen, dass der Steuerzahler, wenn er im eigenen Interesse seinen Einspruch gegen eine ansonsten unrechtmäßige Entscheidung aufgibt, sich in einer schlechteren Ausgangsposition befindet, wenn er gegen ähnliche faktische und rechtliche Entscheidungen des Finanzamtes Rechtsbehelfe einlegt. Die nachfolgende Entscheidung bleibt zwar umstritten, das Finanzamt kann sich jedoch auf die frühere endgültige Entscheidung stützen, die vom Steuerzahler nicht bestritten wird.
Das größte Dilemma kann durch Fälle verursacht werden, in denen die Entscheidung sogar mehrere steuerliche Feststellungen enthält. Es kann vorkommen, dass der Steuerzahler nicht alle bestreitet und auch von der Ermäßigung der Steuerstrafe profitieren würde. Es ist jedoch nicht möglich, sich unter den Feststellungen "die Rosinen herauszupicken", und der Einspruchsverzicht kann nur in Bezug auf den gesamten Beschluss erfolgen.
Deshalb halten wir dieses Rechtsinstitut für besorgniserregend, da es die Steuerzahler dazu ermutigt, "freiwillig" auf Rechtshilfe als grundlegende Verfahrensgarantie zu verzichten, weil sie hoffen, so die verhängten Strafen zu senken und eine schnellere und leichtere Bearbeitung von Fällen zu ermöglichen. Nun kann es Situationen geben, in denen es von Vorteil ist, wenn eine bedingte Steuerstrafe Rechtskraft erlangt, sich jedoch die Rechtslage in den Steuerverfahren grundsätzlich komplexer und schwieriger gestaltet. Daher ist es für den Steuerzahler sinnvoll, einen Experten zu konsultieren, bevor er eine Entscheidung trifft, wenn er wirklich seine eigenen Interessen durchsetzen möchte.