2019. okt. 22.

Besteuerung, die auf Entsendungen folgt


Grundsätzlich stellen sich Entsendungsfragen sowohl in kurz- als auch in langfristigen Beschäftigungsbeziehungen. In der Praxis werden Langzeit-Entsendungen normalerweise von der Personalabteilung abgewickelt. Kurzfristige Geschäftsreisen und Schulungen, die möglicherweise einen geringeren Stellenwert haben, erfordern jedoch auch besondere Sorgfalt aus steuerlicher und administrativer Sicht. Darüber hinaus bietet der Logistiksektor spezielle Behandlungen an.



Langzeit-Entsendungen: die komplexesten Implikationen

Gehälter, Löhne und ähnliche Vergütungen können im empfangenden oder im entsendenden Land besteuert werden. Die Besteuerung hängt zunächst davon ab, ob die Privatperson ihre steuerliche Ansässigkeit während des Auslandsaufenthalts behält. Ein Wechsel des Steuerwohnsitzes kann eintreten, wenn die gesamte Familie für einen längeren Zeitraum aus Ungarn ausreist und ausgezogen ist. Dadurch werden die persönlichen Beziehungen der Individuen wesentlich und dauerhaft verändert.

Wenn die Arbeit physisch im Empfängerland ausgeführt wird und auch der Steuerwohnsitz der Personen umgezogen ist, gehen die Steuerrechte ausschließlich auf das Empfängerland über. Falls die steuerliche Ansässigkeit im Heimatland bleibt, hängt die Besteuerung der Löhne von dem physischen Arbeitsort, der Aufenthaltsdauer und dem Geldauszahler ab. In solchen Fällen kann die Einkommensbesteuerung auf das Empfänger- oder das Entsendeland oder auf beide Länder übergehen.

Die Gesetzgebung der Sozialversicherung basiert auf einer anderen Logik, namentlich, dass sie nicht immer mit der Besteuerung übereinstimmt. Um herauszufinden, welches Land die Abdeckung leisten sollte und somit Anspruch auf die Beiträge, die Dauer der Entsendung und die einzelnen oder parallelen Arbeitsbeziehungen in den betroffenen Ländern haben sollte, sollten alle betroffenen Länder untersucht werden.
In Bezug auf die Arbeitsbeziehungen ist die Gesetzgebung des Entsendeland and des Empfängerlandes in Bezug auf Mindestlöhne, Höchstarbeitszeiten, Mindestruhezeiten, Gesundheit und Sicherheit, Schutz von Frauen und Jugendlichen, Gleichbehandlung und Mangel der Diskriminierung gemeinsam anzuwenden.

Kurzzeit-Entsendungen: steuerliche Schwierigkeiten

Cafeteria-Elemente wurden 2019 dereguliert, allerdings beeinflusst dies nicht die Behandlung von Dienstreisen und kurzfristigen Delegationen aus steuerlicher Sicht. Für solche Kurzreisen kann der Arbeitgeber eine Tagespauschale seinen Arbeitnehmern zahlen, die zumindest teilweise von Steuer befreit ist. Die Schwellenwerte für diese Steuerbefreiung hängen vom Bestimmungsland ab: Inländische Zulagen können normalerweise bis zu HUF 500 pro Tag und im Logistikbereich HUF 3.000 pro Tag steuerfrei gewährt werden. Solange sind Zulagen für Delegationen im Ausland immer teilweise steuerpflichtig, da nur 30% bis zu EUR 15 pro Tag ohne Besteuerung gewährt werden können. Der Logistiksektor ist besonders mit einer steuerfreien Tagespauschale von EUR 60. Die Reise- und Unterbringungskosten können ohne Steuer immer unter der Bedingung gestellt werden, dass die richtige Rechnung für den Namen des Unternehmens ausgestellt wird.

Wenn keine Tagespauschale gewährt wird, kann der Arbeitnehmer berechtigt sein, die Rechnungen nur für den Namen des Unternehmens nur für die von ihm während der Reise gekauften Lebensmittel einzureichen. Solche Erstattungen sind steuerpflichtig, aber die vom Arbeitgeber zu zahlenden Steuern betragen 15% Einkommensteuer und 17,5% Sozialsteuer auf ein Einkommen multipliziert mit 1,18%. Somit beträgt der effektive Gesamtsteuersatz 38,35%. Ähnliche steuerliche Konsequenzen sollen für Repräsentationskosten in Betracht gezogen werden, wenn der Arbeitnehmer während seiner Geschäftsreise Andere zu einem Geschäftsessen einlädt.

Besondere Aufmerksamkeit sollte jedoch auch den rechtlichen Aspekten gewidmet werden. Der Wortlaut des Arbeitsvertrags kann zu unterschiedlichen Auslegungen von Entsendungen führen. Wenn im Vertrag kein Arbeitsort geregelt ist oder der Arbeitsplatz unterschiedlich ist, kann die Definition von Entsendungen in der Praxis schwer zu erfüllt werden. Dies führt zu einer zusätzlichen Besteuerung von Dienstreisen und der Autonutzung.

Kurzfristige Entsendungen, Dienstreisen und Schulungen unterliegen daher noch komplizierteren steuerlichen Auswirkungen. Dies wird aufgrund unserer praktischen Erfahrungen in Organisationen normalerweise übersehen oder unsachgemäß behandelt. Es ist keine schlechte Sache, die Unterstützung von externen Beratern und Gehaltsabrechnungsspezialisten in Beschäftigungsverlegungsangelegenheiten sowohl in kurz- und in langfristigen Fällen, als auch in nationalen als auch in grenzüberschreitenden Situationen zu akzeptieren.

LeitnerLeitner ist eine der einflussreichsten Steuerberatungs-, Wirtschaftsprüfungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in Mitteleuropa. Wir verfügen über umfassende Kenntnisse des rechtlichen und steuerlichen Umfelds der Länder in der Region. Mit Hilfe unserer anderen Experten können wir eine qualitativ hochwertige Beratung unseren Kunden zu steuerlichen Aspekten der Entsendung anbieten.