2025. jan. 15.

Auswirkungen auf ungarische Tochtergesellschaften

Die Welt der internationalen Besteuerung befindet sich mit der Einführung der Globalen Mindestbesteuerung (GloBE) in einem tiefgreifenden Wandel. Das neue System zielt darauf ab, die Besteuerungsrechte zwischen den Ländern, in denen Unternehmen tätig sind, gerecht zu verteilen und sicherzustellen, dass die Unternehmen zur Steuerbemessungsgrundlage jedes Landes beitragen.



Im neuen GloBE-System ist es äußerst wichtig, sich frühzeitig auf die Erfüllung der Verpflichtungen vorzubereiten und Experten hinzuzuziehen, die über ein tiefes Verständnis der lokalen Besonderheiten verfügen. Multinationale Konzerne sollten die Gelegenheit nutzen, ihre Steuerdaten jetzt zu klassifizieren und zu organisieren, um später größeren administrativen Aufwand zu vermeiden. Ein gutes Datenmanagement und eine korrekte Klassifizierung stellen sicher, dass die Tochtergesellschaften die GloBE-Anforderungen erfüllen und unerwartete Probleme vermieden werden.

Die Frist rückt näher

Angesichts der Komplexität der Navigation zwischen lokalen und internationalen Steuersystemen ist es sehr ratsam, lokale Steuerexperten hinzuzuziehen. Die ungarischen Berater kennen die Feinheiten des GloBE-Rahmens im nationalen Kontext und können dabei helfen, die Tochtergesellschaften richtig zu qualifizieren und der Zentrale genaue Informationen zu liefern.

Basierend auf unseren Erfahrungen der letzten Monate haben viele multinationale Unternehmen damit begonnen, Daten von ihren ungarischen Tochtergesellschaften zu sammeln, um die GloBE-Anforderungen zu erfüllen. Da die Frist immer näher rückt (das erste Berichtsjahr wird das Geschäftsjahr 2024 sein), ist es sehr ratsam, mit den Vorbereitungen zu beginnen, sich mit Beratern in Verbindung zu setzen und Testberechnungen mit den Jahresenddaten 2023 durchzuführen.

Darüber hinaus müssen Steuerpflichtige nach derzeitigem Kenntnisstand noch in diesem Jahr – also bis zum 31. Dezember 2024 – die Steuerbehörden über die Anwendung der Regelung informieren, auch wenn das dafür erforderliche Formular noch nicht zur Verfügung steht.

Was ist GloBE?

GloBE ist eine von der OECD entwickelte Lösung zur Bekämpfung aggressiver Steuerplanung. Sie sieht eine globale Mindeststeuer von 15 Prozent vor, die multinationale Unternehmen unabhängig von ihrem Standort auf ihre Gewinne zahlen müssen. Ziel ist es, Steuervermeidungspraktiken einzudämmen und Unternehmen dazu zu bewegen, ihre Steuern dort zu zahlen, wo sie tatsächlich wirtschaftlich tätig sind.

Die Regelung gilt in erster Linie für große multinationale Unternehmen mit einem weltweiten Umsatz von mehr als 750 Millionen Euro (die Daten der letzten vier Jahre müssen berücksichtigt werden). Im Rahmen dieser Regelung müssen die Unternehmen nachweisen, dass ihre Tochtergesellschaften in jedem Land mindestens die Mindeststeuer zahlen. Ist dies nicht der Fall, muss die Differenz nachgezahlt werden. Dies bedeutet, dass auch „kleinere“ ungarische Tochtergesellschaften großer Unternehmen von dieser Verpflichtung betroffen sein können.

In Ungarn wird der Unterschiedsbetrag hauptsächlich als qualifizierte inländische Mindeststeuer (QDMTT) erhoben, was bedeutet, dass die Mitglieder der lokalen Gruppe die Steuer hier zahlen müssen.

Welche Steuern übernimmt GloBE?

GloBE zielt in erster Linie auf die Körperschaftsteuer ab und stellt sicher, dass Unternehmen in jedem Land, in dem sie tätig sind, Steuern auf ihre Gewinne zahlen. In Ungarn bedeutet dies, dass die Körperschaftsteuer, die Gewerbesteuer, die Innovationsabgabe und die Einkommensteuer der Energieversorger als gedeckte (anerkannte) Steuern in die Berechnung einfließen. Die Umsatzsteuer und andere sektorspezifische Steuern werden derzeit nicht berücksichtigt.

Aufgrund der unterschiedlichen Steuervorschriften in den einzelnen Ländern ist es insbesondere in den ersten Jahren der Umsetzung unerlässlich, die spezifischen Regelungen und möglichen Ausnahmen zu überprüfen. Außerdem kann jedes Unternehmen und jedes Geschäftsjahr anders sein. Wir haben bereits ein Beispiel erlebt, bei dem die effektive Steuer nur 12 Prozent betrug. In einem anderen Fall waren es 27 Prozent. Am schlechtesten geht es den Unternehmen, deren Gesamtsteuerbelastung bereits 15 Prozent erreicht, die aber in Ungarn Sondersteuern zahlen müssen, die zusätzlich berücksichtigt werden. Ihre Steuerbelastung kann ungerechtfertigt hoch sein.

Daher ist es für multinationale Unternehmen und ihre ungarischen Tochtergesellschaften unerlässlich, sich über die Änderungen auf dem Laufenden zu halten und sicherzustellen, dass ihre Steuerpraktiken den neuesten internationalen Standards entsprechen.