Zum Jahresende stehen Unternehmen vor zahlreichen Abschlussaufgaben, strategischen Entscheidungen und Fristen. Wir haben die wichtigsten Termine und Maßnahmen zusammengestellt, um einen reibungslosen Jahresabschluss und eine optimale Vorbereitung auf das kommende Jahr zu gewährleisten.
November-Fristen: Gruppensteuerpflicht und GloBE QDMTT
1.–20. November – Einrichtung der Gruppensteuerpflicht
20. November – GloBE QDMTT-Vorauszahlung
Bei Steuerpflichtigen mit Kalenderjahr muss
die anerkannte inländische Zusatzsteuer (QDMTT) für das Steuerjahr 2024 bis zum
20. November erklärt und bezahlt werden, gemäß den Regeln der globalen
Mindeststeuer (GloBE).
Dezember-Entscheidungen: Währung, Verrechnungspreise und KIVA
1. Dezember – Steuerzahlung in Euro oder US-Dollar
Wenn Sie Ihre Körperschafts- oder örtliche
Gewerbesteuer in Euro oder US-Dollar zahlen möchten, müssen Sie die Wahl
spätestens bis zum 31. Dezember treffen. Die Entscheidung gilt für das folgende
Steuerjahr und kann über das von der NAV dafür bereitgestellte standardisierte
Formular getroffen werden.
Die Berater von LeitnerLeitner gehen die einzigartigen und speziellen Probleme Ihres Unternehmens mit einer ganzheitlichen, zugleich aber praxisorientierten Herangehensweise an. Daher können Sie sicher sein, dass Ihr Anliegen – egal, welche der aufgeführten Fristen, Verpflichtungen oder Wahlmöglichkeiten Sie betrifft – in sicheren Händen ist!
31. Dezember – Verrechnungspreisdokumentationen und Master File
Am Jahresende sollte man auf mehrere
Fristen im Bereich Verrechnungspreise achten:
- Wenn das ungarische Unternehmen für die Erstellung des
länderbezogenen Berichts (CbCR) oder für die Meldung an die NAV
verantwortlich ist, ist die Frist der 31. Dezember.
- Wenn die Master File vom letztendlichen Mutterunternehmen
erstellt wird, muss das Dokument für 2024 ebenfalls bis zum 31. Dezember
vorliegen.
- Es lohnt sich, die früheren
Benchmarks durchzusehen, da deren Anpassung bei Bedarf Auswirkungen auf
die Transferpreise, den Abschluss, das Ergebnis und die zu zahlende Steuer
haben kann.
31. Dezember – Umstellung auf KIVA
Kleinere Unternehmen können prüfen, ob sie
vom Körperschaftsteuersystem auf die Kleinunternehmenssteuer (KIVA) wechseln
möchten. Die KIVA tritt am 1. Tag des Monats nach der Meldung in Kraft. Wenn
ein Unternehmen ab dem 1. Januar 2026 KIVA-pflichtig sein möchte, muss die
Meldung noch im Dezember 2025 abgegeben werden. Dadurch können administrative
Aufwände reduziert und Doppelarbeiten bei den Abschlussaufgaben vermieden
werden.
31. Dezember – Vorauszahlung der Einzelhandelssteuer für Plattformbetreiber
Neue Plattformbetreiber und bestimmte
ausländische Online-Händler müssen die Vorauszahlung bis zum 31. Dezember
leisten. Die Steuer-Vorauszahlung ist in zwei Raten zu zahlen: bei der
Anmeldung und bis zum letzten Tag des Steuerjahres.
Wichtige Steuerfristen für das erste Halbjahr 2026 28. Februar – GloBe-Meldungen
Kalenderjahres-Steuerpflichtige müssen die
GloBE-Meldung für 2025 bis zum 28. Februar einreichen, die angibt, ob das
Unternehmen der GloBE-Zusatzsteuer unterliegt, und die multinationale oder
große inländische Unternehmensgruppe darstellt.
31. Mai – Steuererklärungen, Jahresabschlüsse und öffentliches CbCR
An diesem Tag endet die Frist für die
Einreichung der Körperschafts-, der lokalen Gewerbe- und der
Einzelhandelssteuererklärungen sowie für die Veröffentlichung der
Jahresabschlüsse. Die Master File muss bei der Abgabe der
Körperschaftsteuererklärung verfügbar sein, es sei denn, sie wird vom
letztendlichen Mutterunternehmen erstellt. Gemäß der neuen Verpflichtung zur
öffentlichen CbCR müssen betroffene Unternehmen ab 2025 die Informationen zur
Körperschaftsteuer gleichzeitig mit dem Jahresabschluss für fünf
aufeinanderfolgende Jahre veröffentlichen.
30. Juni – GloBe: QDMTT, Informationsmeldung (GIR)
Diejenigen, die nun der inländischen
Zusatzsteuer unterliegen, können ihre QDMTT-Erklärung für 2024 bis zum 30. Juni
einreichen. Wenn kein anderes Mitglied der Unternehmensgruppe die Erklärung
anderswo einreicht, ist auch die gruppenweite GloBE-Informationsmeldung (GIR)
innerhalb dieser Frist fällig.
Achtung: Änderungen im Steuerpaket 2026
Das Steuerpaket für 2026 wurde im Oktober
2025 zur öffentlichen Konsultation vorgelegt und befindet sich derzeit in der
parlamentarischen Genehmigung. Es enthält Änderungen, die mehrere Steuerarten
betreffen, daher ist es ratsam, die Entwicklungen im Auge zu behalten und sich
rechtzeitig darauf vorzubereiten.
Dieser Blogbeitrag soll Unternehmen dabei
helfen, sich in den steuerlichen und administrativen Aufgaben zum Jahresende
und Jahresbeginn zurechtzufinden, Risiken zu minimieren und den
Abschlussprozess zu optimieren.
