Verrechnungspreise gehören heute zu den größten steuerlichen Risikobereichen für Unternehmen. Gleichzeitig überprüft die ungarische Steuerbehörde (NAV) konzerninterne Transaktionen mit immer ausgefeilteren Prüfungsinstrumenten, während neue Vorschriften ab 2026 die Compliance-Anforderungen weiter verschärfen.
Verrechnungspreisaufgaben nicht bis zur letzten Minute aufschieben!
Auch wenn die detaillierte Verrechnungspreisdokumentation und
Datenmeldung nur für konzerninterne Transaktionen mit einem Wert von mehr als
150 Mio. HUF verpflichtend ist, muss das Fremdvergleichsprinzip auch bei
Transaktionen unterhalb dieser Grenze eingehalten werden.
Da die Verrechnungspreisvorschriften zunehmend komplexer
werden, kann die Vorbereitung der erforderlichen Daten und Analysen erheblichen
Zeitaufwand verursachen. Unternehmen sollten daher rechtzeitig eine geeignete
finanzielle und datenbankgestützte Grundlage schaffen, die notwendigen
Informationen von ausländischen verbundenen Unternehmen beschaffen und die
erforderlichen Funktions- sowie Nutzenanalysen erstellen.
Noch vor Jahresende prüfen
·
die Aktualität Ihrer Verrechnungspreisprozesse
und internen Richtlinien,
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die Angemessenheit der finanziellen
Segmentierung,
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die Aktualität der Benchmark-Studien,
·
die Liste der Transaktionen, die künftig
dokumentationspflichtig sein können.
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Benchmark-Überprüfung und Anpassungen vor dem Jahresende
Benchmark-Studien müssen alle drei Jahre neu erstellt und
jährlich aktualisiert werden. Zeigt die Analyse, dass die im Laufe des Jahres
angewandten Verrechnungspreise nicht dem Fremdvergleichsgrundsatz entsprechen,
können noch vor dem Jahresabschluss Anpassungen erforderlich sein.
Die NAV legt zudem besonderes Augenmerk darauf, dass
Unternehmen mit Tätigkeit in Ungarn bei der Ermittlung fremdüblicher Preise
vorrangig vergleichbare ungarische Marktdaten heranziehen.
Wichtige Fristen im Bereich Verrechnungspreise
31. Dezember 2026
·
Jährliche Überprüfung der Benchmark-Studien;
·
Vorbereitung erforderlicher
Verrechnungspreisanpassungen;
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Ungarische Gesellschaften multinationaler
Unternehmensgruppen mit einem konsolidierten Umsatz von mindestens 750 Mio. EUR
müssen bis zum Ende des Steuerjahres, also bis zum 31. Dezember 2026, melden,
welches Konzernunternehmen den Country-by-Country Report (CbCR) für das Jahr
2025 einreichen wird. Fehlerhafte, unvollständige oder verspätete Meldungen
können erhebliche Geldstrafen nach sich ziehen;
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Beschaffung des Master Files für das
vorangegangene Steuerjahr von der Muttergesellschaft. Sollte die
Muttergesellschaft den Master File nicht fristgerecht erstellen, muss die
ungarische Tochtergesellschaft für die Vervollständigung der Dokumentation sorgen.
Auch wenn das Ende des Steuerjahres noch weit entfernt
erscheinen mag, sollten Unternehmen ihre Verrechnungspreisaufgaben nicht bis
Dezember aufschieben. Eine rechtzeitige Überprüfung, Dokumentation und
gegebenenfalls erforderliche Anpassung der Verrechnungspreise hilft nicht nur,
Sanktionen zu vermeiden, sondern reduziert auch das Risiko bei einer möglichen
Betriebsprüfung erheblich.
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