2026. nov. 3.

Jahresend-Checkliste für Verrechnungspreise

Verrechnungspreise gehören heute zu den größten steuerlichen Risikobereichen für Unternehmen. Gleichzeitig überprüft die ungarische Steuerbehörde (NAV) konzerninterne Transaktionen mit immer ausgefeilteren Prüfungsinstrumenten, während neue Vorschriften ab 2026 die Compliance-Anforderungen weiter verschärfen.

Jahresend-Checkliste für Verrechnungspreise

Verrechnungspreisaufgaben nicht bis zur letzten Minute aufschieben!

Auch wenn die detaillierte Verrechnungspreisdokumentation und Datenmeldung nur für konzerninterne Transaktionen mit einem Wert von mehr als 150 Mio. HUF verpflichtend ist, muss das Fremdvergleichsprinzip auch bei Transaktionen unterhalb dieser Grenze eingehalten werden.

Da die Verrechnungspreisvorschriften zunehmend komplexer werden, kann die Vorbereitung der erforderlichen Daten und Analysen erheblichen Zeitaufwand verursachen. Unternehmen sollten daher rechtzeitig eine geeignete finanzielle und datenbankgestützte Grundlage schaffen, die notwendigen Informationen von ausländischen verbundenen Unternehmen beschaffen und die erforderlichen Funktions- sowie Nutzenanalysen erstellen.

Noch vor Jahresende prüfen

·        die Aktualität Ihrer Verrechnungspreisprozesse und internen Richtlinien,

·        die Angemessenheit der finanziellen Segmentierung,

·        die Aktualität der Benchmark-Studien,

·        die Liste der Transaktionen, die künftig dokumentationspflichtig sein können.

Was bietet Ihnen die Verrechnungspreisabteilung von LeitnerLeitner?

·        Umfassende Verrechnungspreisberatung und maximale Rechtssicherheit

·        Führungskompetenz mit ehemaligem NAV-Hintergrund

·        Maßgeschneiderte Dienstleistungen statt Lösungen von der Stange

·        Premiumqualität auf Basis aktueller rechtlicher und steuerlicher Entwicklungen

Benchmark-Überprüfung und Anpassungen vor dem Jahresende

Benchmark-Studien müssen alle drei Jahre neu erstellt und jährlich aktualisiert werden. Zeigt die Analyse, dass die im Laufe des Jahres angewandten Verrechnungspreise nicht dem Fremdvergleichsgrundsatz entsprechen, können noch vor dem Jahresabschluss Anpassungen erforderlich sein.

Die NAV legt zudem besonderes Augenmerk darauf, dass Unternehmen mit Tätigkeit in Ungarn bei der Ermittlung fremdüblicher Preise vorrangig vergleichbare ungarische Marktdaten heranziehen.

Wichtige Fristen im Bereich Verrechnungspreise

31. Dezember 2026

·        Jährliche Überprüfung der Benchmark-Studien;

·        Vorbereitung erforderlicher Verrechnungspreisanpassungen;

·        Ungarische Gesellschaften multinationaler Unternehmensgruppen mit einem konsolidierten Umsatz von mindestens 750 Mio. EUR müssen bis zum Ende des Steuerjahres, also bis zum 31. Dezember 2026, melden, welches Konzernunternehmen den Country-by-Country Report (CbCR) für das Jahr 2025 einreichen wird. Fehlerhafte, unvollständige oder verspätete Meldungen können erhebliche Geldstrafen nach sich ziehen;

·        Beschaffung des Master Files für das vorangegangene Steuerjahr von der Muttergesellschaft. Sollte die Muttergesellschaft den Master File nicht fristgerecht erstellen, muss die ungarische Tochtergesellschaft für die Vervollständigung der Dokumentation sorgen.

Auch wenn das Ende des Steuerjahres noch weit entfernt erscheinen mag, sollten Unternehmen ihre Verrechnungspreisaufgaben nicht bis Dezember aufschieben. Eine rechtzeitige Überprüfung, Dokumentation und gegebenenfalls erforderliche Anpassung der Verrechnungspreise hilft nicht nur, Sanktionen zu vermeiden, sondern reduziert auch das Risiko bei einer möglichen Betriebsprüfung erheblich.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website:

Jahresendaufgaben im Verrechnungspreisbereich: Mit dieser Checkliste unnötige Verrechnungspreisrisiken und Strafen vermeiden