Der neulich eingeführte einheitliche ungarische KSt-Satz von 9% kombiniert mit den verschiedenen Steuer-vergünstigungen und Verminderungsposten der Steuerbemessungsgrundlage, ferner mit der Steuerbefreiung bezüglich der Quellensteuer auf Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren und anderen Servicegebühren für gesellschaftlichen Empfänger macht Ungarn sehr attraktiv für ausländisches Investment.
