2019. dec. 19.

Steuerpaket 2019 Sommer- Teil 3

In unserer nächsten Artikelserie stellen wir die Änderungen in der lokalen Gewerbesteuer und der Steuer für Kleinunternehmen dar.





Im Gegensatz zur Körperschaftsteuer bleibt die Steueraufstockungspflicht bzgl. der Gewer-besteuer für Unternehmen bestehen, deren Umsatz im abgelaufenen Steuerjahr HUF 100 Mio. überstiegen hat.

Ab2. Januar 2020 müssen Sportunternehmen ihre GewSt-Erklärung anstelle beim Finanzamt einreichen.

Anmeldung von GewSt-Betriebsstätte beim Finanzamt


Ab 1. Januar 2020 kann ein Gewerbesteuersubjekt seine GewSt-Betriebsstätten bzw. seinen für Gewerbesteuerangelegenheiten zuständigen Vertreter beim Finanzamt anmelden (nur eine Option,keine Verpflichtung).

Kriterien für die Steuerpflicht


Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Kleinunternehmensbesteuerung werden ab 23. August 2019 strenger. Wenn der Steuerpflichtige im vorangehenden Steuerjahr eine kontrollierte ausländische Gesellschaft hatte, darf er die Kleinunternehmensbesteuerung nicht in Anspruch nehmen.

Darüber hinaus werden auch verlustbringende Unternehmen unter gewissen Voraussetzungen von der Option zur Kleinunternehmensbesteuerung ausgeschlossen.

Vermeidung von Doppelbesteuerung

Ab 1. Januar 2020 beträgt die Steuer für Kleinunternehmen 12%.

Im Folgenden kann die Steuerbemessungsgrundlage für Kleinunternehmen um den Betrag des der ausländischen Betriebsstätte zuzurechnenden, Einkommens nach Abzug der tatsächlich bezahlten ausländischen Steuer, gekürzt werden.

Wir stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung und unterstützen Sie gerne im Hinblick auf die optimale Nutzung von Steuervorteilen.