2023. márc. 13.

BRANCHENBEZOGENE UND ANDERE STEUERN

Ungarn erhebt zahlreiche andere unternehmensbezogene Steuern wie sektorale Steuern oder Zusatzsteuern, lokale Steuern, Zölle, Umwelt- und Gesundheitssteuern. Dieser Leitfaden bietet eine kurze Zusammenfassung dieser Steuern. Denken Sie daran, dass die Besteuerung in Ungarn ein schnelles und sich oft änderndes Gebiet ist, insbesondere in der Kategorie der kleineren, sektorbezogenen Steuern. Wir empfehlen dringend die Beauftragung eines professionellen Steuerberaters, um die Erwartungen der Steuerbehörden zu erfüllen und Gebühren zu vermeiden. Bitte kontaktieren Sie uns für weitere Informationen!


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LeitnerLeitner bietet umfassende Steuerberatungsleistungen in den folgenden Bereichen

          Umweltschutzproduktabgabe / Ökosteuer "Health Check", finanzielle Überprüfung und Korrekturen, Compliance

          Beratung und Compliance bei der Gesundheitsproduktsteuer (Chipssteuer)

          Erstellung und Prüfung der Gewerbesteuer

          Steuerberechnungen, Beratung und Unterstützung bei Abgaben und Grunderwerbssteuern, Erbschafts- und Schenkungssteuer

          Steuerliche Beratung, Überprüfung und Compliance-Beratung zu sektoralen Steuern (Finanz-, Strom-, Tabaksteuer, etc.)

          Fachliche Beratung in Verbrauchssteuer- und Zollangelegenheiten.


Gewerbesteuer (lokale Gewerbesteuer)

Gewerbliche Tätigkeiten unterliegen der Gewerbesteuer, die jährlich auf den bereinigten Nettoumsatzerlös erhoben wird. Die Gewerbesteuer beträgt maximal 2 % (als De-minimis-Beihilfe reduziert auf 1 % für bestimmte KMU), wird aber nach Ermessen der jeweiligen Kommune festgelegt. Die bereinigten Nettoumsatzerlöse für Gewerbesteuerzwecke umfassen die gesamten buchhalterischen Nettoumsatzerlöse abzüglich der Materialkosten, des Einkaufspreises der verkauften Waren, der Kosten für vermittelte Dienstleistungen und der direkten F&E-Kosten. Darüber hinaus sind die Einnahmen aus den Geschäftstätigkeiten einer ausländischen Betriebsstätte ebenfalls Teil der Nettoumsatzerlöse, während Lizenzeinnahmen nicht dazu zählen.

Für kleine Steuerpflichtige besteht die Möglichkeit, die Gewerbesteuerpflicht oder eine vereinfachte Gewerbesteuer durch Festbeträge zu ermitteln.

Da die Gewerbesteuer an jede Gemeinde zu zahlen ist, in deren Gebiet ein Unternehmen einen Betrieb unterhält, ist die zu zahlende Steuer durch eine spezielle Splittingberechnung auf die jeweiligen Gemeinden aufzuteilen.

Für Steuerpflichtige, die ihre Bücher nach IFRS führen, gelten besondere Regeln.


Kommunale Grundsteuer

Die Liste der Grundsteuern umfasst insbesondere Gebäude- und Grundsteuern, die nach dem Verkehrswert des Grundstücks erhoben werden. Die Bemessungsgrundlage ist entweder die Größe oder der bereinigte Marktwert des Grundstücks, je nach Entscheidung der jeweiligen Gemeinde. Die Festsetzung der Steuersätze liegt im Ermessen der Gemeinden.


Abgaben

In Ungarn regelt das Abgabengesetz die Besteuerung von Übertragungen, Erbschaften und Schenkungen. Das Abgabengesetz regelt auch die Prokuristengebühren und die Gebühren für Verwaltungs- und Gerichtsverfahren.


Vermögensübertragungsabgabe

Die Übertragung von Immobilien und bestimmten beweglichen Gegenständen wie Autos, Anhängern und Arztpraxen unterliegt einer Abgabe, die sich nach dem Marktwert der übertragenen Gegenstände (einschließlich z. B. der Mehrwertsteuer) richtet. Der Erwerb von Immobilien und Fahrzeugen im Rahmen von Finanzierungsleasingverträgen löst ebenfalls eine Steuerpflicht aus.

Die Grunderwerbsteuer wird bei der Übertragung von in Ungarn gelegenen Immobilien (Grundstücke und Gebäude), bei der Übertragung bestimmter Rechte an Immobilien und bei der Übertragung von Anteilen an einer Immobiliengesellschaft erhoben. Zu den steuerpflichtigen Übertragungen gehören unter anderem der Verkauf, die Sacheinlage und der Tausch von Grundstücken. Die Grunderwerbssteuer wird auf den Erwerb von Anteilen an einer Immobiliengesellschaft erhoben, wenn der Erwerb aus einer nicht begünstigten Umstrukturierung resultiert (begünstigte Umstrukturierungen: begünstigte Restrukturierungen, begünstigter Austausch von Anteilen und begünstigte Übertragungen von Vermögenswerten, die durch das Gesetz über die Körperschaftsteuer bestimmt werden, sind von der Steuer befreit, wenn die Bedingungen erfüllt sind) und wenn aufgrund dieser Transaktion eine Beteiligung von mindestens 75 % an der betreffenden Gesellschaft erworben wird.

Der Erwerb muss den zuständigen Steuerbehörden auch dann gemeldet werden, wenn eine Steuerbefreiung gilt.

Der allgemeine Steuersatz für die Grunderwerbssteuer beträgt 4 %. Für Beteiligungen an einer Immobiliengesellschaft, für die Übertragung von Wohnimmobilien und von Kraftfahrzeugen gelten Sonderregelungen. Bei Beteiligungen an einer Immobiliengesellschaft und bei Grundstücken gilt ein Grunderwerbsteuersatz von 4 % bis zu einem Wert von 1 Milliarde HUF (ca. 2,65 Mio. EUR / 2,78 Mio. USD) und 2 % darüber. Die Steuer ist jedoch auf 200 Millionen HUF (ca. 525.000 EUR / 555.000 USD) pro Immobilie begrenzt.


Schenkungssteuer

Nach dem Abgabengesetz ist der Steuerpflichtige der Schenkungssteuer nur der Beschenkte. Der Schenkungssteuer unterliegt die unentgeltliche Übertragung von Immobilien, beweglichem Vermögen (dazu gehören auch liquide Mittel) und die unentgeltliche Begründung eines geldwerten Rechts. Eine Schenkung unterliegt der Schenkungssteuer, die ordnungsgemäß zu dokumentieren ist, wenn die Übertragung in Ungarn erfolgt.

Die Schenkung von beweglichen Gütern mit einem Marktwert von mehr als 150.000 HUF (ca. 400 EUR / 420 USD) unterliegt der Schenkungssteuer, unabhängig davon, ob die Schenkung dokumentiert wurde oder nicht. Wird die Schenkung von beweglichen Sachen ordnungsgemäß dokumentiert, entsteht die Schenkungssteuerpflicht unabhängig vom Marktwert. Die Übertragung von Autos oder Anteilen an Unternehmen, die ungarische Immobilien besitzen, unterliegt weiterhin der Schenkungssteuer. Schenkungen zwischen Verwandten in gerader Linie (einschließlich Adoption) und zwischen Ehegatten sind vollständig von der Schenkungssteuer befreit.


Erbschaftssteuer

Gegenwärtig sind Erbschaften zwischen Verwandten in gerader Linie (einschließlich Adoption) und die Erbschaft des überlebenden Ehegatten vollständig von der Steuerpflicht befreit.


Stempelgebühren

Stempelgebühren werden als Verfahrensgebühren sowohl in Verwaltungs- als auch in Gerichtsverfahren erhoben.


Andere Steuern

Ungarn erhebt einige andere und sektorale Steuern wie folgt:

•          Innovationsbeitrag

•          Dienstwagensteuer

•          Verbrauchssteuern

•          Zölle in Übereinstimmung mit den EU-Bestimmungen

•          Umweltsteuern und Steuern auf die öffentliche Gesundheit

•          Telefonsteuer

•          Steuer auf Finanztransaktionen

•          Zuschlagssteuer für Finanzinstitute

•          Versicherungssteuer

Sektorale Steuern für Energiedienstleister, Robin-Hood-Steuer

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