2023. márc. 20.

STEUERVERGÜNSTIGUNGEN

In Ungarn stehen nach wie vor zahlreiche Förderungen und Steuervergünstigungen zur Verfügung, die zum Teil durch Fördermittel der Europäischen Union unterstützt werden. Bei Investitionsprojekten empfehlen wir aber auch, die steuerlichen Auswirkungen immer sorgfältig zu bedenken und die damit verbundenen möglichen Freibeträge nicht zu vergessen - hier bietet LeitnerLeitnter professionelle Unterstützung bei der Steueroptimierung und der Inanspruchnahme von Freibeträgen.



Die von Unternehmen zu zahlende Steuer kann durch Steuergutschriften um 70 % bzw. 80 % reduziert werden.

Entwicklungsfreibeträge (80 %) können für Investitionsprojekte (abhängig vom Investitionsvolumen, dem geografischen Standort und auch vom Status des Investors), Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten, unabhängige Umweltprojekte, Investitionen in der Filmindustrie und die Schaffung neuer Arbeitsplätze gewährt werden. Im Allgemeinen kann ein Teil des Investitionswerts (der durch die von der EU vorgegebene Intensitätskennzahl bestimmt wird) von der Körperschaftssteuer, die innerhalb von 16 Steuerjahren nach Abschluss der Investition zu zahlen ist, in 13 Steuerjahren, einschließlich des Jahres der Aktivierung der Investition oder des darauf folgenden Steuerjahres, abgezogen werden. Die Steuervergünstigungen für die Erhöhung des Personalbestands und der Gehälter werden für die Steuerzahler bei bestimmten Steuervergünstigungsregelungen für die Entwicklung günstiger.

Eine weitere Steuergutschriftenregelung gilt für Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz. Investitionen, die zu einer geringfügigen Verringerung des Energieverbrauchs führen, können für diese Steuervergünstigung ausreichen. Eine parallele Anwendung der Steuervergünstigungsregelung für die Entwicklung ist nicht zulässig. Die zu zahlende Körperschaftssteuer kann um 30 % (für KMU 40 % oder 50 %) der förderfähigen Investitionskosten gesenkt werden, wobei die Obergrenze bei 15 Mio. EUR und 70 % der zu zahlenden Körperschaftssteuer liegt. Die Steuergutschrift kann im Jahr der Aktivierung der Investition und in den folgenden 5 Steuerjahren in Anspruch genommen werden.

Weitere Steuerfreibeträge (70 %) und andere Bargeldgutschriften können ebenfalls gewährt werden, wenn die Filmproduktion und bestimmte Mannschaftssportarten wie Fußball, Handball, Basketball, Wasserball und Eishockey gefördert werden.

Als weitere mögliche Steuergutschrift kann die Förderung der Filmproduktion und bestimmter Mannschaftssportarten auch durch Umleitung der CIT-Vorauszahlungsverpflichtungen des Steuerzahlers gewährt werden.

Für diese Unterstützung kann eine weitere anteilige Bargutschrift (7,5 % oder 2,5 % je nach Zeitpunkt der Zuschüsse) auf das Steuerkonto des Steuerpflichtigen erfolgen.

Ebenfalls im Rahmen der De-minimis-Förderung können 100 % der von KMU an Finanzinstitute gezahlten Zinsen für Darlehen zur Finanzierung von tangiblen Vermögenswerten als Freibetrag berücksichtigt werden, wodurch sich die zu zahlende Körperschaftsteuer verringert.


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