2023. jún. 22.

EPR-Gebühren wurden veröffentlicht

Ab dem 1. Juli 2023 müssen in Ungarn die Regeln des erweiterten Herstellerverantwortungssystems (im Folgenden „EPR“), angewendet werden. Die Absicht ist, dass der Hersteller bzw. inländischen Erstvertreiber die finanzielle Verantwortung für die Abfallentsorgung ihrer Produkte übernehmen und die Kosten für die Sammlung und Entsorgung der Abfälle, die bei den sogenannten Kreislaufprodukten anfallen, tragen müssen.




Die ungarische EPR-Verordnung verhängt insbesondere den Herstellern/Vertreibern der aus der aktuellen Umweltschutzverordnung bekannten Produktgruppen zusätzliche Pflichten, ergänzt diese jedoch mit anderen Produkten, deren Behandlung und Entsorgung nach der Abfallentsorgung mit erheblichem Aufwand verbunden ist. Es gibt also Produkte, die sowohl unter die Produktgebührenverordnung als auch unter die EPR fallen. Und es gibt einige, die auch ohne Produktgebührenpflicht von der neu eingeführten EPR-Verordnung betroffen sind, wie zum Beispiel einige Holzmöbel. Darüber hinaus gibt es einige Produkte, die weiterhin ausschließlich der Produktgebührenpflicht unterliegen, wie z. B. „sonstige Kunststoffprodukte“ (Kunststoffblumen und Fruchtimitationen), andere chemische Produkte (organische Tenside, Haarpflegeprodukte, Peelingcremes) und andere Erdölprodukte Produkte (zum Beispiel: Schmieröl, Hydrauliköl). Welche Produkte unter die EPR-Verordnung fallen, haben wir bereits in unserem vorherigen Artikel gelistet. In diesem Artikel haben wir es detailliert untersucht, dass nicht nur der inländische Hersteller von Kreislaufprodukten betroffen ist, sondern auch die erste Person, die im Rahmen ihrer Wirtschaftstätigkeit ein im Ausland hergestelltes Produkt, das unter die EPR-Verordnung fällt, auf dem ungarischen Markt vertreibt.

Regeln für Verpackungsmaterialien

Es ist wichtig zu betonen, sogar das aus dem Ausland importierte Produkt nicht als Kreislaufprodukt klassifiziert ist, seine Verpackung ist fast sicher als Kreislaufprodukt zu betrachten, für deren Behandlung der erste inländische Vertreiber verantwortlich ist. Als ein Unterschied gegenüber dem Produktgebührengesetz ist nicht der Hersteller des Verpackungsmaterials zur Zahlung der EPR-Gebühr verpflichtet, sondern derjenige, der das Produkt verpackt. Der Hersteller der Verpackung muss daher die Produktgebühr zahlen, der Verpacker ist jedoch für die Bezahlung der EPR-Gebühr verpflichtet.

Allerdings sind es kleinere Unternehmen, die am Verkaufsort relativ wenig Verpackung verwenden – z.B. Bäckereien, Blumenläden, Convenience-Stores – unterliegen nicht der Pflicht. In diesen Fällen muss der Verkäufer des Verpackungsmaterials die Pflichten im Zusammenhang mit der EPR erfüllen. Verpackungsmaterialverkäufer müssen sich daher mit einem höheren Verwaltungsaufwand beschäftigen, damit sie sicherstellen müssen, wofür ihr Kunde das Verpackungsmaterial verwendet, um feststellen zu können, wer für die Verpflichtungen verantwortlich ist. Solche Verpackungsmaterialien werden als „Verpackungsmaterialien, die an der Verkaufsstelle für den Verbraucher befüllt zu werden“, oder „Verpackungen, die aus Einwegverpackungsmaterialien hergestellt werden, die verkauft und befüllt werden oder dazu bestimmt sind, an der Verkaufsstelle für den Verbraucher befüllt zu werden“.

Wie wir in unserem vorherigen Artikel beschrieben haben, entsteht die Gebührenpflicht mit der erstmaligen Inverkehrbringung des Umlaufprodukts. Damals haben wir uns auch mit dem Thema Eigenverbrauch beschäftigt, es lohnt sich aber, sich näher mit den im Ausland produzierten Verpackungen zu befassen. Die Nutzung dieser für eigene Zwecke erfolgt bei dauerhafter Trennung der Verpackung vom Produkt, wenn bisher keine EPR-Gebühr für die Verpackung entrichtet wurde. Eine Ausnahme hiervon bildet die Trennung von aus dem Ausland mitgebrachten Mehrwegverpackungen, die sich im Besitz eines inländischen Unternehmens befinden.

 

Wann entsteht die Gebührenzahlungspflicht?

Das Datum zur Zahlungspflicht der EPR-Gebühr ist das Erfüllungsdatum, das auf der zum Zeitpunkt des ersten Inlandsverkaufs ausgestellten Rechnung oder auf dem anderen Dokument, das die Durchführung der Transaktion bescheinigt, angegeben ist, oder, falls diese nicht vorhanden sind, das Datum der tatsächlichen Durchführung der Transaktion. Bei privater Nutzung kommt als Abrechnung der Kosten ggf. das Datum des Geschäftsabschlusses bzw. bei aus dem Ausland importierten Verpackungen das Datum des endgültigen Abbruchs der Verpackung in Betracht.

Die Bestimmung dieses Datums stößt in der Praxis auf viele Schwierigkeiten, insbesondere bei Produkten, die zuvor gekauft wurden, aber nach Inkrafttreten der neuen Vorschriften verkauft sind. Diesbezüglich lohnt es sich, mit der Mitwirkung von Experten nach einer individuellen Lösung zu suchen.

 

EPR-Gebührensätze

Die Höhe EPR-Gebühr ermittelt pro Einheit, aufgeführt nach Gebührencode, wurde durch einer Verordnung des für die Abfallwirtschaft zuständigen Energieministers aufgrund des Vorschlags des Ungarischen Energie- und Versorgungsregulierungsamts festgelegt.

Nachfolgend sind die EPR-Gebühren aufgeführt, die für einige Kreislaufprodukte gelten und ab dem 1. Juli 2023 im Vergleich zu den aktuellen Produktgebührensätzen gelten.

Kreislaufprodukt

Kode

EPR-Gebührensätze (Ft/kg)

Produktgebührensätze (Ft/kg)

Unterschied (Ft/kg)

Verpackung aus Kunststoff

M01

219

57

+162

Verpackung aus Papier und Karton

P01

173

19

+154

Bildschirme, Monitore

E02

362

57

+305

Reifen

G01

137

57

+80

Speiseöl, Speisefett

Z01

36

-

+36

Textilprodukte

T01

145

-

+145

Holzmöbel

B01

17

-

+17

Bei den in den obengenannten Beispielen aufgeführten Produkten, die der Umweltproduktabgabenverordnung unterliegen, wird die EPR-Gebühr höher als die aktuelle Produktabgabe betragen, ferner bei den neuen Produktgruppen (Speiseöl, Kochen, Fett, Textilprodukte, Holzmöbel) sollen nach dem 1. Juli 2023 mit einer erheblichen Verpflichtung zur Zahlung der EPR-Gebühr berücksichtigt werden.

Nächste Aufgaben für die Betroffenen

1.    Registrierung der Abfallbesitzer (Eigentümer von getrennt gesammelten Siedlungsabfälle und aller EPR-Abfälle) und Hersteller auf der Webseite der MOL Hulladékgazdálkodási Zrt. (link)

2.    Eingabe eines Antrags für die Eintragung bei der Abfallentsorgungsbehörde (link)

Zur Eintragung sind Zugang zu dem Firmenportal, Bevollmächtigung (zu der Eintragung und Datenlieferung im Name der Klient) und Kundennummer bei der Umweltbehörde benötigt.

3.    Erledigung der Klassifizierung und Kategorisierung der Produkte unter Berücksichtigung der Zolltarifnummer, der Branchengesetzgebung und der Verpackungsabfälle nach Rohstoffen gemäß der EPR-Verordnung

4.    Errichtung von Kodes der Kreislaufprodukte, Führen von Aufzeichnungen gemäß der EPR-Verordnung
Errichtung von eigenen Methoden für die Feststellung der Menge der Kreislapufprodukte

6.    Aufbereitung der Rechnungsausstellungssoftware für die Verwendung der Rechnungsklausel laut der EPR-Verordnung. Die Ausgangsrechnungen ausgestellt nach 30. Juni 2023 sollen solche Rechnungsklausel beinhalten.

7.    Übersicht der Verfahren bezüglich der Produktgebühr zwecks Aufteilung der Zahlungspflichten nach dem 1. Juli.

 

Laufende Aufgaben: Datenlieferung, Gebührenzahlung

 

Quartalmäßige Meldungen über den verkauften Produkten sind bis 20. der Folgemonats nach dem Quartal sind bei der Abfallwirtschaftsbehörde einzureichen. Da EPR und Produktgebühr sind in einem engen Zusammenhang, es lohnt sich, diese Pflichten gemeinsam zu koordinieren. Die Gebühr ist quartalmäßig aufgrund einer Rechnung zu dem Konzessionsunternehmen zu bezahlen (MOHU MOL Hulladékgazdálkodási Zrt.). Die Rechnung ist durch das Konzessionsunternehmen auszustellen und ist innerhalb von 15 Tagen nach dem Erhalt der Rechnung fähig. Eine getrennte Meldung bei der MOHU ist nicht fällig, da die Daten sind automatisch von der Abfallwirtschaftsbehörde geliefert.

Innerhalb von 15 Tag nach dem Erhalt der MOHU-Rechnung ist es möglich, eventuellen falschen Daten zu korrigieren, unter Berücksichtigung der Tatsache, dass aufgrund des aktuellen Gesetzestextes, die Einreichung einer Selbstrevision innerhalb der Verjährungsfrist zurzeit nicht möglich ist. Im Fall von Modifizierung, die korrigierten Daten sollen gleichzeitig für MOHU und für die Abfallwirtschaftsbehörde geliefert werden, damit kann die Überprüfung der fälligen Gebühr veranlasst werden. Die Einreichung eines Antrags bringt die Fristverlängerung der Zahlungspflicht mit.

 

Sanktionierung

Die Erfüllung der Hauptverpflichtungen des Herstellers (Registrierung, Führen von Aufzeichnungen und Lieferung von Daten) kann von der Abfallwirtschaftsbehörde (Amt der Kreisverwaltung Pest) überprüft werden, im Fall von anderen Verpflichtungen, die Erfüllung kann von der zuständigen Kreisverwaltung geprüft werden. Es wird jedoch auch erwartet, dass die Umweltproduktgebühr und die EPR-Daten von der Steuerbehörde zusammengeführt werden.

Im Falle einer Nichteinhaltung der in der EPR-Verordnung festgelegten Pflichten kann die zuständige Behörde eine Abfallentsorgungsstrafe verhängen, deren Höhe aufgrund des Grundbetrags der Strafe und der Multiplikatoren ermittelt wird, die den ihn modifizierenden Faktoren zugeordnet sind.

Ersetzt das Unternehmen seinen Verpflichtungen auch nach Verhängung der Strafe nicht, setzt die Behörde den Verkehr des Kreislaufprodukts bis zur Erfüllung der Registrierungspflicht und der Zahlung der fälligen Gebühr für die zuvor in Verkehr gebrachten Produkte aus.

LeitnerLeitner ist eine der bedeutendsten Steuer- und Rechtsberatungs-, Buchhaltungs-, Lohn- und Wirtschaftsprüfungsunternehmensgruppen in Mittel- und Südosteuropa. Dank unserer jahrzehntelangen Erfahrung und unserer geschulten Kollegen verfügen wir über tiefe Kenntnisse des rechtlichen Umfelds der Staaten der Region. Auch im Bereich „Grüne Steuern“ verfügt LeitnerLeitner über umfangreiche Berufs- und Behördenerfahrung, mit deren Hilfe die Kanzlei ihre effektivsten Methoden entwickeln kann.