2023. jún. 12.

Familienbegünstigung für ausländischen Privatpersonen

Der ungarische Arbeitsmarkt ist zunehmend von einem Zufluss von ausländischen Arbeitskräften charakterisiert, der sich nach Ausbruch des russisch-ukrainischen Krieges noch verstärkte. Allerdings gibt es für ausländische Arbeitnehmer häufig steuerliche Fragen, zum Beispiel welche Steuerbegünstigungen ihnen zustehen. Im Folgenden wird die Frage des Anspruchs auf Familienbegünstigung herumgehen.





Ausländische Personen, die in Ungarn arbeiten, kann ein Anspruch auf Familienbegünstigung haben, wenn sie als ungarische Staatsbürger ein Anspruch auf Kindergeld für ihre Familienangehörigen hätten. Sie sind in dem System der Familienbegünstigung als Begünstigten zu betrachten.

Ein unterhaltsberechtigtes Kind ist ein Kind, wer nach dem Gesetz über die Unterstützung der Familie bei der Berechnung des Kindergeldes für ein anderes Kind berücksichtigt würde, wenn es ein ungarischer Staatsbürger wäre.

Daher sind auch für die ausländischen Privatpersonen die in dem ungarischen Einkommensteuergesetz geregelten Regeln hinsichtlich der Familienbegünstigung anwendbar.

Allerdings können ausländischen Personen in Ungarn nur dann die Familienbegünstigung beanspruchen, wenn sie für denselben Zeitraum nicht die gleichen oder ähnliche Steuerbegünstigung in dem anderen Land erhalten, in dem ihr Einkommen steuerpflichtig ist (unter Berücksichtigung von Doppelbesteuerungsabkommen zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung).

Um den Familienbegünstigung in Ungarn in Anspruch nehmen zu können, muss die im Ausland ansässige natürliche Person in Ungarn über ein steuerpflichtiges Einkommen in Höhe von 75 % ihres gesamten Einkommens verfügen, das sie während des Steuerjahres irgendwo auf der Welt erzielt hat. Alle Einkünfte sollten auch Geschäftseinkünfte, Dividenden, Einkünfte aus Immobilien und Ruhestand umfassen.

Wenn diese obengeführten Voraussetzungen erfüllt sind, kann die ausländische natürliche Person daher auch in Ungarn ein Anspruch auf die Familienbegünstigung haben.