2017. jan. 3.

Attraktiver Besteuerungsalternative für KMUs

Mit den neuen Steuerregelungen für das Jahr 2017 werden die speziellen Steuern für kleine Steuerzahler attraktiver sein. Ferner, können einige Möglichkeiten ebenfalls für größere Steuer-zahlern anwendbar sein.




Ab 1. Januar 2017 die postenweise Steuer von Kleinen Unternehmen (KATA) wird ebenfalls günstiger gestaltet. Die Wertgrenze der Steuerlast von 40 % wird von den früheren 6 Millionen Forint auf 12 Millionen Forint erhöht. Außerdem reduziert sich die Periode, nach deren Ablauf die Besteuerungsart KATA erneut wählbar sein wird falls der Steuerzahler aus dem System freiwillig ausgetreten ist, von 24 Monaten auf 12 Monate. Diejenigen, die ihre Einnahmen aus ihrem Pflegeeltern-Rechtsverhältnis im Rahmen der Besteuerungsart KATA besteuern, gelten desweiteren nicht als hauptberufliche Kleine Steuerzahler (damit haben sie nur noch Steuern in Höhe von 25 tausend Forint zu bezahlen). Als weitere gute Nachricht werden im Zusammenhang mit der Reduzierung der Höhe der Sozialabgaben auch die Beträge der auf Grund von KATA zustehenden Versorgungen erhöht. Man hat jedoch zu beachten, dass die Wertgrenze der mit der früheren KATA-Wertgrenze identischen subjektiven Mehrwertsteuerbefreiung geändert wurde, somit haben auch KATA-Steuerzahler, deren Umsatz die Wertgrenze von 8 Millionen Forint übersteigt, Mehrwertsteuer zu bezahlen, unter Berücksichtigung dessen, dass sich die Obergrenze der subjektiven Steuerbefreiung geändert hat. Für weitere Informationen betreffend die KATA-Besteuerung bitte sehen Sie unsere frühere Blogpost.

Gleichzeitig mit der Reduzierung der Körperschaftssteuer und der Beiträge wird auch der Steuersatz von Kleinunternehmen (KIVA) von den früheren 16 % ab 2017 auf 14 %, und später ab 2018 auf 13 % reduziert. Dabei bleibt die Einkommensbeschränkung von 500 Millionen Forint für die Wählbarkeit der Besteuerungsart KIVA bestehen, der Steuerzahler wird aber erst aus dieser Besteuerungsart ausgeschlossen, falls seine Einnahmen 1 Milliarde Forint übersteigen. Außerdem kann diese Steuerart an Stelle der früheren Beschäftigtenzahl von 25 Personen bis zu 50 Personen gewählt werden, und mit bis zu 100 Personen kann der Steuerzahler in dieser Besteuerungsform bleiben.  Der unter KIVA entstandene abgegrenzte Verlust kann nach erfolgtem Übergang zur Körperschaftsbesteuerung in 5 Steuerjahren verwendet werden. Daneben wird die Bestimmung der KIVA-Steuerbemessungsgrundlage bedeutend vereinfacht, zahlreiche komplizierte und schwer planbare Änderungsposten der Steuerbemessungsgrundlage werden aufgehoben. Dank den obigen Vergünstigungen kann KIVA eine wirkliche Alternative für mittlere, sogar für große Unternehmen sein, deren Anwendung aus dem obigen Grund gut überlegt werden soll. Die Anwendung der Besteuerungsform KIVA ab Januar 2017 ist der Steuerbehörde noch im Laufe dieses Jahres zu melden, sonst kann man während des Jahres laufend auf diese Besteuerungsform überwechseln.  Diesbezüglich können Sie weiteren Informationen auf unserem ungarischen Blog finden.

Für personalisierte Beratung im Zusammenhang mit der Anwendung und mit den möglichen Vorteilen des Übergangs auf KATA und KIVA wenden Sie sich bitte an LeitnerLeitner!