Obwohl die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz in das ungarische Rechtssystem bis zum Stichtag 7. Juni 2026 nicht abgeschlossen wurde, bleibt das Thema auf der Tagesordnung, und es wird erwartet, dass der Prozess bis Ende des Jahres abgeschlossen sein wird. Die ungarische Regelung wird voraussichtlich den Bestimmungen der EU-Richtlinie weitgehend entsprechen, sodass Unternehmen mit der Überprüfung und Anpassung ihrer Vergütungssysteme beginnen können. Bei der Vorbereitung kann es hilfreich sein, die einschlägige Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union und der nationalen Gerichte zu berücksichtigen.